Der große Haken
Seit einigen Jahren sehen wir eine an sich erfreuliche Entwicklung, die sich besonders in Wien abzeichnet: Immer öfter leben getrennte Eltern die Doppelresidenz. Immer mehr Kinder wachsen abwechselnd bei beiden Eltern auf. Immer mehr Kinder und Eltern beweisen, wie gut dieses fortschrittliche Modell funktioniert zumeist – wenn da nicht dieser sprichwörtlich so scharfe, verfängliche Gegenstand wäre…
Denn wieder einmal weisen wir auf den Haken hin, den großen, spitzen, den nur unabhängige Stellen in diesem Lande aufzeigen. Erwin Demel* erlebt gerade, wie er daran festhängt:
Die Mutter seines Sohnes Paul*, so legt Erwin dar, sei überfordert mit der Betreuung des gemeinsamen Kindes. Daher sei sie erleichtert, wenn Erwin seinen Kleinen so oft wie möglich zu sich nimmt. Dieser Vater betreut seinen Sohn liebend gerne so oft wie möglich, und gerade Wiener Dienstgeber scheinen nach unserem Eindruck Vätern leichter die Möglichkeit geben zu können, unter möglichst hoher wöchentlicher Arbeitsteilzeit doch die Betreuung eines Kindes zu ermöglichen – so kann auch Erwin seine gebotenen Möglichkeiten nutzen, Arbeit und Kinderbetreuung unter einen Hut zu bringen.
Einmal mehr hören fortschrittliche Modelle in dieser doch nicht so progressiven Gesellschaft jedoch auf, wenn eine Mutter faire Zugeständnisse abgeben soll:
Sigrid*, die froh ist, wenn Erwin ihr so viel Betreuungsarbeit wie möglich abnimmt, will selbst auch so viel wie möglich, aber nicht geben, sondern haben: Sie verlangt weiterhin vollen Kindesunterhalt, zusätzlich zu Erwins Betreuungsleistung.
Selbstverständlich darf sie sich des MA 11, das sich «Amt für Jugend und Familie» nennt, bedienen, um von einem Vater, der selbst das Kind fleissig mitbetreut, denselben Geldunterhalt abverlangen zu wollen wie von einem Vater, der sein Kind überhaupt nicht betreut.
Erwin erlebt eine Offenbarung, wie ehrlich und aufrichtig es die Politik meint, mit ihren vollmundigen Sprüchen über die Förderung von «gleichberechtigter Väterbeteiligung» an der Kinderbetreuung:
Das MA 11 steht nicht voll auf der Seite des Kindes, nicht unterstützend an der Seite beider betreuender Eltern, sondern einfach voll und ganz auf der Seite der Mutter, der nach Maßgabe der Vernunft gar kein Unterhalt zustehen würde: Es fordert sogar noch höheren Unterhalt als jenen, den Erwin jetzt schon bezahlt – zu viel, wie wir Erwin schnell nachweisen können, selbst zu hoch für einen Vater ohne Betreuungsanteil!
Nun lässt die rechtliche Lage jedoch eine Möglichkeit für Erwin offen, und wenn es dem MA 11 noch so nicht passen mag: Er könnte seine geleistete Betreuung anrechnen lassen und somit den Unterhalt deutlich reduzieren lassen, immerhin. Doch einmal mehr versagen Politik und Justiz jämmerlich, wenn es darum geht, die Hintertüren zu schließen, die Müttern wie Sigrid sperrangelweit offen stehen.
Genau diese wären nämlich gefährlich für Erwin und seinen Sohn. Wenn nun jemand blauäugig diesen Vater von der rein rechtlichen Lage informierte, so würde er ihm raten: Er solle vor Gericht eine Herabsetzung des Unterhalts beantragen, nachweisen, wie hoch seine Betreuung ist, und flugs habe er seine Belastung verringert.
Wir wissen, leider für die Väter dieses Landes, allerdings in dieser Situation zum Glück warnend für Erwin und Paul, was in der Praxis oftmals daraufhin geschieht:
Noch vor einem Beschluss eines Gerichts, welcher den Unterhalt herabsetzen würde, reagieren viele genau derjenigen Mütter, welche sich vom Vater die Betreuung abnehmen und gleichzeitig den Unterhalt sogar maximieren lassen wollen, nämlich mit einer bösen Überraschung: Sie lassen den Vater einfach seltener das Kind betreuen! Sigrid könnte ganz frech vor Gericht erklären, dass sie ab jetzt absichtlich das Kind seltener beim Vater sein lässt und lieber in irgendeiner Fremdbetreuung unterbringt, nur damit sie weiterhin den vollen Unterhalt bekommt. Das Gericht wäre trotz dieses Affronts gezwungen, Erwin weiterhin zum maximalen Geldunterhalt zu zwingen.
Hier haben Politik und Höchstgerichte schlicht und einfach versagt. Sie lassen, schon wieder, eine offensichtliche Möglichkeit zum Missbrauch des Geldunterhalts zu. Wer das Unrecht nicht verbietet, wenn er kann, der befiehlt es!
Erwin ist nun vor den Konsequenzen gewarnt. Wir empfehlen geschicktes Vorgehen, damit Sigrid dem Kind und dem Vater so wenig Schaden wie möglich zufügen kann. Vor dem langfristigen Risiko für Mütter wie Sigrid jedoch, das wir ebenfalls aus Erfahrung kennen, wird sie sich leider nicht warnen lassen.
Männerservice-Report #281, veröffentlicht am 16. November 2021
Betroffene
Vater: Erwin Demel*
Kind: Paul*, 4 Jahre
In der Verantwortung
Sigrid*, Pauls Mutter
Wiener Landesregierung, vertreten durch das MA 11 (Amt für Jugend und Familie)
österreichische Bundespolitik, verschiedene Regierungen und Parlamente seit Jahrzehnten
österreichische Justiz
Ort und Zeitraum:
Wien, August 2021