Der Gemeinsame Nenner

Selbstverständlich steht Alma Zadic als Justizministerin in der Verantwortung, für das Unrecht im Familien- und Unterhaltsrecht. Wir nennen sie hier, weil sie von Paul* direkt adressiert worden ist mit seinen berechtigten Klagen über Österreichs rechtliche Lage, die sich gegen Väter richtet.

Doch was soll Alma Zadic schon antworten? Sie hat dieses Unrecht nicht einmal geschaffen, sondern Politiker aller Couleurs der letzten Jahrzehnte. Erzkonservative Spießer, ahnungslose, manipulierbare Vorurteilsträger und -überträger, ödipal geplagte Berufsnarzissten oder ihren Männerhass nur mühsam versteckende Radikalfeministen, wer auch immer: Jahr für Jahr mögen sie und ihre Parteien sich zu allen Themen stets in den Haaren gelegen sein, doch bei jeder familienrechtlichen Frage sind sie sich offensichtlich stets einig geworden: Immer zum maximalen Nachteil der Väter und Männer hat sich zwischen diesen radikalen Polen letztlich doch ein Kompromiss finden lassen, der Gemeinsame Nenner des Unrechts sozusagen. Auf wessen Kosten, das erleben Männer wie Paul Hermann* gerade selbst.

Vor sechs Jahren wurde Paul von seinem Sohm Samuel* getrennt. Wir schließen aus den Schilderungen, dass Samuel vereinnahmt, unter Druck gesetzt und manipuliert worden sein dürfte. So ist er auf Distanz zum Vater gegangen und geblieben, trotz dessen übergroßen Bemühungen um sein Kind.

Beim Vater übernachten wollte Samuel nie. Die Wohnung sei zu klein, und einer größere kann sich Paul bis heute nicht leisten. Um den Kontakt zu seinem Sohn halten zu können, hatte sich Paul daraufhin für jegliche Dienstbarkeiten angeboten. Er brachte Samuel zur Schule, holte ihn ab, sprang als Essensbote ein, wenn dessen Mutter, Yvonne*, unterwegs oder auf Fortbildung war, und oft, wenn Yvonne an Wochenenden nicht zu Hause gewesen ist, hatte Paul in seinem früheren Haus, bei seinem Sohn übernachtet, um bei ihm zu sein.

Irgendwann hatte Paul die zurückweisende Art seines Kindes nicht mehr ertragen. Er stellte seine einseitigen Bemühungen auf Kontakt ein, beschränkte sich auf Telefonanrufe und Einladungen zu sich oder zu gemeinsamen Unternehmungen. Doch jede Reaktion ist ausgeblieben.

Daraufhin hatte Paul das Gericht bemüht. Für einmal wollen wir weder ein Gericht noch eine Familiengerichtshilfe der Kritik unterziehen: Eine Manipulation, auch wenn sie von Psychologen erkannt werden mag, kann nicht gegen den Willen des Kindes rückgängig gemacht werden. Immerhin hatten die genannten Stellen ein Clearingversuch unternommen, und in diesem Fall waren dieser Versuch und die involvierten Psychologen die richtigen Kräfte and der richtigen Stelle, wenn auch vergebens.

Und doch verdient dieses gesamte Rechtssystem genau an dieser Stelle fundamentale Kritik.

Ja, es ist zu schwer fassbar, wenn eine Mutter wie Yvonne ein Kind manipuliert und aufhetzt. Diese seelische Gewalt sollte zwar endlich strafbar sein, doch unter rechtsstaatlichen Grundsätzen. Yvonne wäre trotzdem kaum etwas nachweisbar, und sie könnte sich auf den besten Entlastungszeugen berufen: Ihren von ihr selbst manipulierten Sohn.

Ja, niemand wird Yvonne strafen können. Niemand wird Samuel zwingen können, seinen Vater freundlich zu behandeln und eine Beziehung mit ihm zu pflegen.

Doch warum belohnen diese Politik und diese Justiz so ein Verhalten? Warum sind Unterhaltsansprüche für so ein verletzendes, abfälliges und anstandswidriges Benehmen überhaupt berechtigt? Warum dürfen eine Mutter, die das Kind gegen den Vater unter Druck setzt und vereinnahmt, und später der aufgehetzte Sohn einen Vater bis auf den letzten rechtlich möglichen Cent klagen und sogar pfänden oder exekutieren lassen?

Bei seiner bisher letzten Unterhaltsklage hatte der mittlerweile erwachsene Samuel, vor den Ohren des Rechtspflegers am Gericht, seinem Vater, von dem er den höchstmöglichen Unterhalt fordert, von dem er sich jeden Lohnzettel haarklein unter Zwang vorlegen lässt, unterbreitet: Er wolle ihn seit Jahren nicht sehen, jetzt und in Zukunft nicht! – Ausser in diesem einen Moment, als es schon wieder nur um das eine geht, das ihn am Vater interessiert: Den leider «rechtlich ihm zustehenden» Teil des Arbeitsverdienstes seines Vaters.

Ja, ab diesem Moment ist dieses «Rechtliche» in Frage zu stellen. Statt «Rechtsverständnis» hat Paul Unverständnis. Ob das wohl an seiner fehlenden Rechtsausbildung liege, zweifelt Paul?

Wir meinen: Für die Erfassung eines Unrechts in diesen Ausmaßen ist eine Rechtsausbildung wenig hilfreich. Wie wir eingangs beschrieben hatten, wird Unrecht völlig irrational geschaffen, aus negativen Emotionen, Gedankenlosigkeit, Vorurteilen oder sogar ideologisch geprägtem Hass. Wie die ursprüngliche Primitivität der Motivation zum Unrecht dann in feine Worte und eine nach Gerechtigkeit aussehende Verpackung gekleidet wird, das mag die Kunst der Juristen sein. Zum Verständnis, zur Antwort auf das «warum» trägt sie nichts bei.

Für Paul unterstreicht unsere Antwort nur die Ungerechtigkeit, die er hier erlebt. Alma Zadic wird nicht antworten. Selbst, wenn sie die Missstände sehen würde und ändern wollte: Sie würde von dominierenden politischen und medialen Kräften in der Luft zerrissen, wollte sie für Väter etwas verbessern. Daher brauchen wir frische Kräfte mit frischen Ideen, welche gleiche Rechte und Menschlichkeit im Familienrecht nicht als Nebenthema sehen.


Männerservice-Report #379, veröffentlicht am 26. September 2023

Betroffene
Vater: Paul Hermann*

In der Verantwortung
Sohn Samuel*, 19 Jahre alt
Yvonne*, Samuels Mutter
österreichisches Familienrecht und Unterhaltsrecht
Alma Zadic, Justizministerin, nach direktem Hilfsgesuch Pauls

Ort und Zeitraum:
Niederösterreich, April 2023

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