Der Durchbruch
Herbert Radiner* ist verheiratet. Seine Frau, Waltraud*, benötigt finanzielle Versorgung. Sie kann nicht arbeiten, und bei Unterstützungen halten sich Land und Bund vornehm zurück, weil sie mit Herbert ja einen Gatten hat, der für ihren finanziellen Bedarf aufkommt.
Zusätzlich zur Versorgungspflicht für seine Gattin trägt er die Unterhaltspflichten für seine Tochter Janine*. Deren Mutter, seine Exfrau Anja*, hat bis vor Kurzem den Unterhalt bezogen, der für seine Tochter gewidmet wäre. Nun ist Janica volljährig. Endlich, so ist Herbert erleichtert, kann er seinem Kind selbst den Teil seines Arbeitseinkommens geben, das ihm zugute kommen soll.
Doch die Mutter, Anja, will noch einmal tüchtig zugreifen. Sie weiß: Ein letztes Mal noch kann sie selbst sich Geld «für das Kind» auszahlen lassen. Ein letztes Mal kann sie noch versuchen, «rückwirkenden Unterhalt» für ihre Tochter herauszuschlagen.
Was meinen Sie, wer würde einer Mutter bei so einem Missbrauch des Begriffs «Kindesunterhalt» wohl bereitwillig helfen und ihr alle Arbeit abnehmen? Ein zwielichtiger, gieriger und gewissenloser Anwalt, der auf Prozentbasis selbst tüchtig abgreift?
Mitnichten! Jede Landesregierung, hier die steirische, statt eines gierigen Anwalts, den die Mutter wenigstens selbst zu bezahlen hätte, stellt für diese Unverschämtheit sogar kostenlos, also für Anja, und doch teuer, nämlich für die Steuerzahler, eine eifrige Rechtshilfe zur Verfügung:
Diese Abgreifer im Dienste der Landesregierung sind nämlich die Unterhalts-Sachbearbeiter der «Jugendämter» an den Bezirkshauptmannschaften, kurz BH-s, und Magistraten, welche unter dem Titel «Kinder- und Jugendhilfe» die finanziellen Interessen allein der Mutter, wie es in diesem Fall offensichtlich ist, hartnäckig verfolgen. Sie sind es, die Helmut jetzt unter Drohungen und Falschbehauptungen zu einer Einmalzahlung an die Mutter nötigen wollen.
Der sprichwörtlich ratlose Herbert, der nämlich tatsächlich von keiner öffentlichen Stelle fair beraten wird, überhäuft nun uns mit seinen Fragen: Ob denn die exakte Berechnung der «BH» verfügbar wäre, damit er diese einsehen könne? Was er denn tun könne, wenn er mit der Sachbearbeiterin der «BH» nicht zufrieden wäre, ob er diese wechseln lassen könne? Wie er denn dieser BH nachweisen könne, dass die Unterhaltsberechtigung in dieser Form gar nicht bestünde?
Solche Fragen zählen zu den häufigsten im Männerservice. Doch manche Fragen dürfen, zum Wohle der Betroffenen, gar nicht beantwortet werden. Alle diese Fragen zeigen nur, dass der Betroffene eine falsche Sicht davon hat, was diese «BH» denn ist, was sie darf und wie sie eingestellt ist. Erst ein völliger Umbruch dieser Sichtweise, ein Durchbruch aus der Scheinwelt des vorgeblich rechtschaffen gestalteten Unterhaltssystems heraus, kann dem Betroffenen helfen und erübrigt viele Fragen.
Ein «Jugendamt» ist nicht dafür da, Väter fair zu beraten. Es ist nicht verpflichtet, irgendetwas zu befolgen, was ein Unterhaltsbelasteter will. Es ist, und ab diesem Augenblick übersteigt unsere Erklärung die Vorstellungskraft der meisten Bürger: Es ist nicht einmal verpflichtet, Unterhalt überhaupt richtig zu berechnen. Es könnte einfach irgendeine Summe nennen, Stein und Bein behaupten, diese Summe sei der «gesetzliche Unterhalt» und den Unterhaltsbelasteten zu einer Unterschrift nötigen, welche sich als folgenreich herausstellen würde. Sollte später bewiesen werden, dass die Behauptungen des «Jugendamts» falsch gewesen sind, ja dann würde Herbert trotzdem keinen Cent zurück fordern können, weder von dieser «BH» noch von der übervorteilten Mutter. Der Sachbearbeiterin der BH würden keine Konsequenzen drohen. Nach Ansicht des Unterhaltsrechts wäre ja keinem Menschen geschadet worden – womit einmal mehr deutlich wird, wie Herbert behandelt wird, nämlich eben nicht wie ein Mensch.
Erst, wenn Herbert diesen gedanklichen Durchbruch zustande bringt, wird er sehen, dass alle Fragen hinfällig geworden sind, danach, ob er denn eine Berechnung des Jugendamts einsehen könne, ob er diese korrigieren lassen oder gar die Bearbeiterin, die so völlig gegen ihn arbeitet, wechseln lassen könne.
Diese Dienststelle ist nicht im Geringsten für seine Interessen, sein Wohl oder Gerechtigkeit ihm gegenüber da. Sie ist dafür da, möglichst das Gegenteil zu bewirken, das Herbert wünscht.
Doch Herbert ist deshalb noch lange nicht dieser «BH» ausgeliefert, im Gegenteil. Er kann sie sogar ignorieren. Sie wird ihm maximal zu schaden versuchen. Doch dies kann sie nur über den Gerichtsweg, und dort kann Herbert wenigstens in Ansätzen die Möglichkeiten versuchen, welche er sich bisher völlig illusorisch von einem «Jugendamt» erhofft hatte.
Männerservice-Report #363, veröffentlicht am 13. Juni 2023
Betroffene
Herbert Radiner*
Tochter Janine*, 18 Jahre
Waltraud Radiner*, Herberts zweite Ehefrau
In der Verantwortung
Anja Radiner*, Janines Mutter
Steirische «Kinder—und Jugendhilfe» an einer Bezirkshauptmannschaft («Jugendamt»)
Ort und Zeitraum:
Steiermark, Februar 2023