Der doppelgesichtige Datenschutz
Saschas* Tochter, Lara*, ist ihrem Vater entfremdet worden. Das lässt sie zum Opfer seelischer Gewalt, durch ihre Mutter Tina*, werden. Doch Lara ist sich dessen nicht bewusst. Wie so oft schlagen sich manipulierte Opfer auf die Seite der Täter.
So schmerzhaft es für Sascha sein mag, diese Tatsache anzuerkennen, so sehr empfindet er immer noch liebevoll für seine Tochter, selbst wenn sie sich so benimmt, wie dies jetzt der Fall ist:
Lara studiert, und dieses Studium kann sie sich nur leisten, weil ihr Vater Unterhalt bezahlt. Dank erntet Sascha keineswegs dafür. Einmal mehr ist für ein Kind selbstverständlich, dass nur der Vater zur Kasse gebeten und somit zur Arbeit für das Kind gezwungen wird, während die Mutter, welche diesen Beitrag nicht annähernd in derselben Höhe leistet, abgöttisch geliebt und zugleich von Verpflichtungen verschont wird.
Im Gegensatz zum abfälligen Selbstverständnis der Befürworter dieses Unterhaltsrechts hat Sascha dieses Geld nicht in großen Haufen zu Hause, wie der Bauer Heu im Schober. Er arbeitet tüchtig und überdurchschnittlich viel für sein Einkommen, und er sieht nicht ein, dass er sich über einen Großteil seiner Zeit für ein Studium der Tochter abrackert, ohne zu wissen, ob das Kind überhaupt mit Ziel und Eifer studiert, ob es vorankommt und das Studium sich lohnt.
Doch Lara antwortet auf keine Fragen, welche dieser Vater zu Recht stellt. Sie zeigt ihm keine Prüfungsergebnisse oder Dokumente, die über den Studienverlauf Auskunft geben. Sie will nur das Geld von Vater, gefälligst pünktlich und in voller Höhe überwiesen. Ob sie es, selbst nach den bizarren Maßstäben dieses Unterhaltsrechts, wenigstens juristisch gesehen «zu Recht» bezieht, darüber versperrt sie sich jeder Information.
Nun werden die flüchtigen Kenner der oberflächlichen Rechtslage meinen: Lara sei doch verpflichtet, die Auskunft preiszugeben. Richtig! Doch wer das Familien-Unrecht kennt, weiß: Von Interesse ist nur, was in der Praxis wirklich von dieser Justiz und Politik ernsthaft umgesetzt wird. Der Rest ist bloßes Papier.
Sascha bittet die Universität, später das Finanzamt und die Krankenkasse um Hilfe. Alle jedoch verweigern. Sie verweisen auf das Recht der Tochter auf Datenschutz.
An diesem Punkt zeigt dieses Familien-Unrecht einmal mehr seinen spöttischen Zynismus. Wenn Lara nämlich das Recht auf Datenschutz hat, wie steht es dann um das Recht des Vaters auf Datenschutz?
Viele Unterhaltsverpflichtete haben schon erlebt, wie einschüchternd alle möglichen Stellen in diesem Land die Lohnunterlagen der Väter, mit allen Details, einfordern: «Jugendämter», über Umwege Anwälte der Mütter oder natürlich Rechtspfleger am Gericht dürfen jederzeit die Einkommensunterlagen der Väter anfordern oder einziehen, notfalls vom Arbeitgeber oder sogar von den Sozialversicherungen. Diese Unterlagen gehen dann völlig unkontrolliert durch unzählige Hände: An den genannten Stellen, in den privat geführten Kanzleien, und natürlich per Post oder Mail an die Mütter, welche sie beliebig herumzeigen oder weiterleiten können.
Appelliert ein Unterhaltspflichtiger zudem, dass er aus gesundheitlichen Gründen nur in Grenzen belastet werden dürfe: Ja dann hat er ärztliche Unterlagen zu senden, und wieder dürfen diese persönlichen Gesundheitsdaten die Reise um die halbe Welt antreten, ganz genau so wie die erwähnten Lohndaten.
Selbst beim Schutz persönlicher Daten beginnt die Mehrklassengesellschaft, sobald wir den Rechtsstaat verlassen und in das Gegenteil, nämlich in das Familienrecht, eintreten. Väter sind wieder einmal letztklassige Menschen in diesem Familien-Unrecht.
Während wir dies feststellen, schreitet die Verhöhnung Saschas fort, und das zuständige Gericht lässt sich mit verspotten. Endlich hat Sascha nämlich per Gericht Auskunft angefordert. Doch die Informationen, welche Lara widerwillig abgibt, sind für Sascha ebenso wie für den Rechtspfleger völlig unverständlich. Welche Punkte sind hier aufgeführt, und was bedeuten diese in aller Welt in Bezug auf den Studienfortschritt?
Sascha wird noch lange im Dunkeln gelassen werden, ob seine Tochter überhaupt berechtigt ist, Unterhalt von ihm zu kassieren. Sicher ist nur, dass er trotzdem zu zahlen hat, Monat für Monat. Versäumt er einmal, wird er gepfändet, möglicherweise ohne Berechtigung dazu, und sieht das Geld wohl nie wieder, auch wenn sich hinterher die Unrechtmäßigkeit der Forderung entpuppen sollte.
«Ich würde mir wünschen dass mit der Unterhaltsverpflichtung auch gleich das verbriefte Recht zur Einsicht in den Ausbildungserfolg erteilt wird, notfalls auch direkt bei der Ausbildungsstätte.» so meint Sascha.
Doch wie wäre es mit diesem, unseren Vorschlag? Wenn ein Kind wie Lara für die Finanzierung ihres Studiums, so wie die meisten Kinder, freundlich bitten und höflich zu danken hätten, statt zu klagen: Dann wäre das Verhältnis zwischen Vater und Kind schnellstens wieder besser, und wir Steuerzahler würden die beschriebene Farce vor Gericht nicht mehr zu finanzieren haben. Zudem wäre der intakte Datenschutz auf allen Seiten endlich sichergestellt, denn ein anständiges «Bitte» und «Danke» fallen nicht unter die Datenschutzpflicht.
Männerservice-Report #334, veröffentlicht am 22. November 2022
Betroffene
Vater: Sascha Kofler*
Tochter Lara*, 23 Jahre alt
In der Verantwortung
Tina*, Laras Mutter
österreichisches Unterhaltsrecht
Ort und Zeitraum:
Oberösterreich, Sommer 2022