Der Corona-Vorwand
Vor der Corona-Krise war alles geregelt, endlich: Anton hatte seine Kinder, Sven* und Björn*, jedes zweite Wochenende bei sich, und er hatte mit der Empfehlung des Männerservice eine Regelung erreicht, die für die Zukunft jede unnötige Streitigkeit vermeidet.
Jedes ungerade Kalenderwochenende dürfen seine Söhne zum Vater. Das bedeutet: Alle Beteiligten können auf Monate voraus planen. Sollte aus irgendwelchen Gründen an einem Wochenende Verhinderungen auftreten, so wirft dieser Ausfall nicht alles durcheinander, was der Vater beruflich oder privat in den nächsten Monaten geplant haben könnte, an den Wochenende, an denen er davon ausgegangen ist, dass die Kinder ohnehin nicht bei ihm wären.
Die Erfahrung zeigt nämlich: Selbst die kleinsten Verschiebungen bringen das instabile Gebäude zum Einsturz: Plötzlich legen viele Mütter dann fest, welche Wochenenden jetzt die nachfolgenden «zweiten Wochenenden» sind, und allzu oft soll dann der Vater seine ganzen Planungen, die er an den Wochenenden ohne Kinder hatte, über den Haufen werfen – und wenn er das nicht mehr kann, sieht er eben seine Kinder nicht.
Daher sind Regelungen, die keine einzige Umdeutung ermöglichen, eine wichtige Errungenschaft für viele Väter.
Die Corona-Krise jedoch bringt das fragile Fundament dieser Regelung zum Einsturz. Viele Mütter haben widerwillig das Kontaktrecht der Kinder zu ihrem Vater akzeptiert. Jetzt sehen sie die Krise als ihre Chance – darauf, zu bestimmen, ob und wann ihre Kinder den Vater sehen können.
Leider scheint Petra* so eine Mutter zu sein. Die Sorge um eine Ansteckung ist ein willkommener Grund. Seit den Corona-Maßnahmen lässt sie die Kinder nicht mehr zu ihrem Vater. Ihre Mutter sei eine Risikopatientin, sie würde sterben, wenn sich die Kinder beim Vater, der ja selbst sich an die Corona-Massnahmen hält, sich ansteckten – wie unwahrscheinlich das auch immer sein mag.
Anton ist froh und erleichtert gewesen, als er endlich ein stabiles Kontaktrecht zu seinen Kindern erreicht geglaubt hatte. Jetzt stehen die Kinderbetten leer. Die Wochenenden, die er stets freudig vorbereitet und in vollen Zügen genossen hatte – jetzt schmerzen sie. Die Kinder fehlen, und die Angst, den Kontakt zu den Kindern ganz zu verlieren, quält diesen Vater.
Seine Söhne vermissen den Vater, und sie stehen mehr zwischen den Stühlen als je zuvor. Ständig unter Erwartungsdruck der Mutter stehend, sollen sie sich jetzt den Vater richtiggehend «abgewöhnen», sollen den Vater aus ihrer Welt drängen.
Anton wendet sich an die «Kinder- und Jugendhilfe», mit der Bitte, den Kindern zu helfen, damit sie den Vater sehen können. Er geht davon aus, dass dies Behörde für Kontaktrechtsschwierigkeiten zuständig sei, denn bei einem Bekannten ist sie eingeschritten, hat die Polizei gerufen: Als die Mutter beklagt hatte, dass der Vater die Kinder nicht rechtzeitig zurückgibt.
Doch auf einmal erklären sich «Jugendamt» und Polizei nicht zuständig: Als nämlich ein Vater Hilfe will, statt einer Mutter.
Einmal mehr versteht mit Anton ein Vater nicht, warum er seine Kinder nicht sehen kann, wo er doch die «Gemeinsame Obsorge» hat. Einmal mehr erklären wir, wie wenig diese weder Gemeinsame noch Obsorge ihren Namen verdient, sondern reine Wählertäuschung war.
Wir empfehlen Anton, das Kontaktrecht durchzusetzen zu versuchen. Die Sorgen Petras sind ein Vorwand. Das beweisen die jüngsten Ereignisse:
Petras Mutter ist nämlich zwischenzeitlich verstorben, nicht am Virus. Damit ist Petras Vorwand dahin. Zudem lässt sie ungeachtet der Corona-Maßnahmen die Kinder bei ihren Verwandten, die auch der Risikogruppe angehören, stets ein und ausgehen – doch zum Vater lässt sie die Söhne nicht.
Trotz der offensichtlichen Vorwände, die Petra nutzt, um den Vater-Kind-Kontakt zu zerstören, wird es schwer für Anton, vor einer unwilligen Justiz, die sein Anliegen vermutlich auf die lange Bank schieben wird.
Männerservice-Report #215, veröffentlicht am 11. August 2020
Betroffene
Vater: Anton Tinlaninger*
Kinder: Sven* und Björn*, 10 Jahre alt
Väterliche Verwandte
In der Verantwortung
Petra*, Mutter der Kinder
Jugendwohlfahrt in Baden bei Wien
österreichisches Familienrecht
Ort und Zeitraum:
Bezirk Baden bei Wien, April 2020