Der Bumerang

«Wegweisung: Damit können gewalttätige Partner aus der Wohnung gewiesen werden, um den Partner, der attackiert wurde, zu schützen». So berichten Politik, Gewaltschutzorganisationen, Polizeikommandos und Medien.

In diesem Glauben steht Georg Hauptmann* daher vor der Polizei und erklärt, verschämt und doch hilfesuchend, wie ihn seine Frau Liane* gerade mit der Faust attackiert hatte. Die Polizisten kennen die Vorgeschichte, kennen Liane offenbar gut genug. Daher rufen Sie die Frau zur Polizeistation und sprechen gegen sie eine Wegweisung aus. Doch Liane dürfte schon gewusst haben, wie sehr der Gewaltschutz von Vorurteilen besetzt, gegen Männer eingenommen und von oben herab einseitig unter Druck stehend ist:

Kurzerhand behauptet nämlich Liane postwendend, kaum dass die Wegweisung gegen sie ausgesprochen wurde: Sie sei nicht die Täterin, sondern das Opfer! Sie sei es, die von ihrem Mann geschlagen worden sei.

Objektiv ablaufende Verfahren bedeuten, dass beide Parteien gleich gehört werden. Doch seit mit Liane eine Frau gegen einen Mann die Beschuldigungen ausspricht, gerät das Verfahren in Schieflage. Nun wird sie über zwei Stunden betreut, behutsam vernommen und jedem ihrer Worte Glauben geschenkt.

Erst nach bangem Warten darf Georg sprechen, jedoch immer nur einen kurzen, knappen Satz, zu jeder der vorher lang und breit ausgeführten Beschuldigungen, die Liane in seiner Abwesenheit vorbringen durfte. Das Ergebnis stand bereits vorher fest: Jetzt wurde die Wegweisung gegen Georg ausgesprochen. Die Begründung des Polizisten, dem wohl klar gewesen sein dürfte, dass Liane nur mit Beschuldigungen konterte, um die Wegweisung umzukehren, spottet dem Wort Gewaltschutz:

«Damit die Kinder gut versorgt sind», wird Georg weggewiesen.

Wortlos und perplex steht Georg also auf der Straße, weil letztlich institutionelle Vorurteile gesiegt haben.

Dieser Vater hatte, eigens für die Betreuung der Kinder, auf Teilzeitarbeit umgestellt. Zunehmend hatte er sich um die Kinder gekümmert, weil Liane sie zunehmend vernachlässigt hatte.

Nachdem die Trennung nunmehr Tatsache ist, stellt er gegenüber Liane klar: Die Doppelresidenz ist jetzt das einzig Vernünftige, im Sinne der Kinder, und er ist überzeugt: Jeder Richter würde ihm recht geben.

Aus dem folgenden Geschehen heraus sind wir überzeugt, dass Liane eine oder mehrere der zahllosen Frauenberatungen in Wien genutzt hat, denn sie antwortet siegessicher und spöttisch: Georg wird die Kinder höchstens so oft sehen wie jeder andere Trennungsvater, jedes zweite Wochenende. Niemanden wird interessieren, wie oft und wie gut sich dieser Vater um die Kinder gekümmert hat. Der Wunsch der Mutter würde zur Kenntnis genommen werden, zum Kindeswohl erklärt und mit dieser Begründung beschlossen werden.

Georg will nicht glauben, was er von Liane hört. «Es geht hier um das Kindeswohl, danach müsse ein Gericht doch entscheiden», erkundigt er sich verzweifelt beim Männerservice, und Doppelresidenz sei angesichts der Vorgeschichte doch eine Lösung, die jedes Gericht unterstützen müsse

Leider nein, antworten wir: Doppelresidenz wird in der Realität nur beschlossen, wenn die Mutter zustimmt. Wenn sie ablehnt, aus welchen Gründen auch immer, wollen Psychologen und Richter im Familienrecht sich nicht über den Willen der Mutter hinwegsetzen. Dann holen sie in der Begründung eben etwas weiter aus, um zu erklären, dass es dem Kindeswohl entspräche, wenn zufällig genau die Lösung empfohlen wird, welche die Mutter sich in den Kopf gesetzt hat.

Georg suchte sogar beim «Jugendamt», dem MA11, Hilfe, weil er die Kinder zu wenig sieht – ein netter Versuch. Doch das Jugendamt wird nicht im Sinne väterlicher Argumente eingreifen, nur der Männerservice, eine der wenigen Stellen in Österreich, welche in der Hierarchie nicht unter einer feministischen Frauenlandesrätin stehen, wird ihm klaren Wein einschenken.

Leider können wir Georg nur, mit allen seinen guten, im Sinne der Kinder richtigen Vorstellungen, auf den harten Boden der familienrechtlichen Realität zurückholen. Nach dem bereits erlebten, harten Aufschlag auf dem Boden des Gewaltschutzsystems glaubt uns Georg sofort: Tatsächlich wird auch im Familienrecht alles nach Lianes Pfeife tanzen.

Was bleibt, ist der lange, mühselige Weg zu einem Ziel, das an sich selbstverständlich sein sollte: Zum wenigstens überhaupt gesicherten Kontakt mit seinen Kindern. Wir planen gemeinsam mit Georg in den verschiedenen Etappen die Wege und Weggabelungen, welche hoffentlich zu diesem Ziel führen.


Männerservice-Report #264, veröffentlicht am 20. Juli 2021

Betroffene
Georg Hauptmann*
Kinder: Benjamin*, 6 Jahre, und Nicolas*, 8 Jahre
väterliche Verwandte

In der Verantwortung
Liane*, Mutter der Kinder
Wiener Polizei, unter Druck der Wiener Gewaltschutzstelle und Landespolitik
österreichisches Gewaltschutzsystem, geschaffen und getragen durch Bundes- und Landespolitik
österreichisches Familienrecht, geschaffen und getragen durch Bundes- und Landespolitik

Ort:
Wien

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