Denkt an morgen!

An einem Sonntagmorgen, vor drei Jahren, sitzen die Dragovics* beim Familienfrühstück, nichtsahnend – was die Kinder, Paul* und Anja*, sowie den Vater, Petr*, betrifft. Da ergreift die Mutter, Sabine*, mit ernster Miene das Wort und verkündet: Sie wolle sich trennen, zumindest von ihrem Mann, Petr*.

Wie vom Donnerschlag gerührt klappen den drei Betroffenen die Münder auf, und die Familienmitglieder verlieren jeglichen Appetit. Wenn sie geahnt hätten, was eine Scheidung in diesem Familien-Unrecht bedeuten kann, hätten sie sich wohl obendrein übergeben.

Sabine zieht letztlich selbst aus, doch dabei achtet sie sehr darauf, dass sie nicht den Anspruch auf Ehegattenunterhalt verliert. Sie will von Petrs Arbeitseinkommen leben. Daher kämpft sie mit ihrem Anwalt und mit allen notwendigen Mitteln darum, dass Petr in der Scheidung das »überwiegende Eheverschulden» zugesprochen wird. Doch wie in aller Welt soll Petr dieses Verschulden angehängt werden?

Zum Glück für Sabine erklären sich in solchen Fällen die meisten Richter innerlich bereits vor Beginn des Verfahrens auf Seiten der Frau parteilich. Warum?

Die meisten Richter sehen bei einer Scheidung nicht nüchtern die Sachlage, nicht die blanke Gesetzeslage und ihre rein objektive Pflicht, nach diesen Maßgaben zu urteilen, nein:

Sie sehen eine Frau, die ihre Zukunftsängste mitleiderregend ausbreitet, eine als arm empfundene Frau, und verspüren wohl sogleich den richterlichen Drang, dieser Frau doch Geld zu verschaffen! Doch woher können sie dieses Geld nehmen? Leider beheben sie es nicht von ihrem eigenen Konto, dann würden wir solche Richter nicht kritisieren, nein: Die meisten Richter blicken bei der Frage nach der Finanzierung des künftigen Lebensstils der scheidungswilligen Frau scheel auf den Mann. Von dem darf man es ja nehmen!

Richterin Christa Bergmann* dürfte in diesem Sinne voreingenommen gewesen sein. Doch aus dem Verfahren heraus scheinen sich einfach zu wenig Gründe gefunden haben, ein Eheverschulden des Mannes zu konstruieren. Doch im Familienrecht ist vieles möglich, was wir bisher noch nicht gesehen haben. Wir dürfen uns ungläubig die Augen reiben, als uns Petr den Grund schildert, warum er laut Gericht das Verschulden am Scheitern der Ehe gehabt hätte:

Petr soll nie die Geschwister seiner Frau akzeptiert haben!

Somit sollten Männer zukünftig tunlichst darauf achten, nur ja ausgesucht zuvorkommend zu seinen Schwägerinnen und Schwagern zu sein, damit sie nicht das Verschulden des Scheiterns einer Ehe aufgebrummt erhalten, wenn ihre Frau einen zweiten Frühling erblühen lassen will? Diesbezüglich können wir allerdings besondere Ängstlichkeit zerstreuen: Offenbar hätte eine Richterin wie Christa Bergmann jeden erdenklichen, anderen Grund gesucht und gefunden, um ihr Herzensziel zu erreichen, also dass der Mann den Rest des Lebens für die Frau arbeitet und später seine Rente zum Teil verliert. Machen Sie sich also keine Sorgen, liebe Männer! Irgend ein Eheverschulden werden Sie sowieso gerade begehen in den Augen solcher Richter, was auch immer Sie gerade tun.

Nun ist Petr Mindestrentner, so eröffnet er. Aus der kargen Rente kann Sabine zu wenig Unterhalt berechnen lassen. Doch sie weiß: Petr besitzt noch zwei Wohnungen, welche er in seinen langen Arbeitsjahren abbezahlt hat. Im Grunde darf Unterhalt nur vom Einkommen des Mannes berechnet werden. Doch Österreichs Politik und Justiz haben auch hier für Frauen wie Sabrina sehr gründlich vorgesorgt:

Sabrina darf nämlich verlangen, dass Petr von den Mieteinnahmen für seine zweite Wohnung, in der er nicht selbst wohnt, Unterhalt zahlen soll. Dass diese Wohnung gar nicht vermietet ist, stört die Justiz dieser Republik dabei nicht im Geringsten. Dann darf sie sich nämlich eine Mieteinnahme ausdenken, die Petr bekommen könnte, und davon zusätzlichen Unterhalt berechnen!

Einmal mehr absurd wird dieses Unterhaltsrecht damit, dass so letztlich Sabines eigener Sohn Paul indirekt Ehegattenunterhalt für seine Mutter bezahlen wird. Petr hatte nämlich Paul versprochen, dass er in dieser Wohnung leben dürfe, und Miete will Petr von seinem Sohn nicht verlangen. Doch wie kann er nun seinen Sohn mietfrei leben lassen, während er von einer Fantasiemiete Unterhalt bezahlen soll?

«All diese jungen Männer, wie sie heiraten…», meint Petr, und möchte sie am Liebsten alle warnen: „Sie sollen sich erkundigen! Liebe ist gut und schön, aber es gibt auch ein Morgen», so gibt er Österreichs Männern mit auf ihren Lebensweg.


Männerservice-Report #319, veröffentlicht am 9. August 2022

Betroffene
Petr Dragovic*
Kinder: Paul*, 17 Jahre, und Anja*, 15 Jahre

In der Verantwortung
Sabine Dragovic*
Österreichisches Familien-Unrecht
Christa Bergmann*, Richterin am Bezirksgericht Bregenz

Ort und Zeitraum:
Bezirk Bregenz, Vorarlberg, April 2022

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