Denken Sie doch an die Mutter!

 

Sebastian ist fest entschlossen: Am Tag seines vierzehnten Geburtstags will er zu einem Vater! Seit heute darf er selbst entscheiden, bei welchem Elternteil er lebt. Auf diesen Tag hat er gewartet.

Vor drei Jahren haben sich seine Eltern getrennt, nein: Hat seine Mutter, Birgit*, seinen Vater Stefan* wegweisen lassen und mit gewohnt kompromissloser Unterstützung von Dr. B** die Scheidung durchgezogen.

Seit damals weiß jedoch der Männerservice durch Stefan: Diese Scheidung und Trennung der Eltern wird für Birgit nach hinten losgehen. Schon immer wollten die Kinder zum Vater, den ihre Mutter von ihnen weg weisen lassen hat. Drei Jahre lang konnte Birgit den Wunsch der Kinder unterdrücken und verbieten, mit der Macht des österreichischen Familienrechts als willfährigem Werkzeug.

Wenn es auch viele Mütter schaffen, die verlorene Zeit von Kindern und Vätern zu nutzen, um die Kinder auf ihre Seite zu ziehen, Birgit ist es nicht gelungen.

In all diesen Jahren haben wir uns mit Stefan auf den Tag vorbereitet, an dem Sebastian endlich 14 Jahre alt sein wird.

Wie so oft sind Recht und Gesetz die eine Sache. Wer glaubt, was dort geschrieben steht, erlebt oft sein blaues Wunder in diesem Familienrecht, denn abseits der Rechtstexte eröffnet sich eine andere Welt. Daher haben wir gewarnt:

Sobald der 14-Jährige seinen Wunsch, zum Vater ziehen wollen, ausdrückt, wäre theoretisch schlicht und einfach ein Beschluss des Feldkircher Bezirksgerichts notwendig, und der wäre ohne langes Federlesen kurz und knapp zu fällen, basta! Dem Willen des «mündigen Minderjährigen», der Sebastian nun ist, hat das Gericht einfach Folge zu leisten.

Doch hier greift unsere Erfahrung: Das Gericht wird sich wehren, haben wir vorausgesagt. Warum? Ganz einfach, weil es sich auf die Seite der Mutter stellen wird. Viele glauben, Richter hätten nur das Kindeswohl im Sinn. Unsere Erfahrung zeigt jedoch, in diesem Fall wie bei anderen: Solange das Gericht behaupten kann, der Wunsch der Mutter sei zugleich voll und ganz Kindeswohl, dann heuchelt es vielfach nur, im Sinn dessen zu urteilen. Bei Fällen wie bei Sebastian lässt es jedoch die Masken fallen, wenn das offensichtliche Kindeswohl nicht und nicht zum Mütterwohl passen will. Wie von uns erwartet, ergreift es subtil und über Umwege so gut wie möglich Partei für die Mutter, um Sebastian so lange wie möglich am Umzug zum Vater zu hindern: Es versucht, das Verfahren um die noch 11-jährige Anita*, die auch zum Vater will, mit hineinzuziehen, einfach, damit Sebastian noch möglichst lange nicht darf, was ihm rechtlich zusteht: Weg von der Mutter, hin zum Vater zu ziehen.

Daher haben wir Stefan empfohlen, seinen Obsorgeübertragungsantrag so zu stellen, dass über Sebastians Wunsch sofort beschlossen wird, unabhängig, wie sehr das Gericht den Antrag über Tochter Anita erwartungsgemäß in die Länge zu ziehen versucht. Doch bei Gericht erklärt ihm die richtende Person sofort: Der ganze Antrag wandert erst einmal zur Familiengerichtshilfe, damit diese lang und breit bearbeitet, was in Sebastians Fall gar nicht zu bearbeiten ist.

So sitzt Stefan nun wie befürchtet bei der Familiengerichtshilfe. Dort finden die ebenso befürchteten Vermittlungsversuche zwischen den Eltern statt, sinngemäß: «Können Sie sich vorstellen, sich auf den Wunsch der Mutter zu einigen, Herr Burger?» Dabei denken wir: Die Kinder werden auf diese Weise wie Verhandlungsmaterial der Eltern behandelt. Doch zumindest über Sebastian kann schon rein rechtlich gar nicht verhandelt werden. Seinem Wunsch wäre zu entsprechen. Diejenigen, welche seinem Wunsch nicht und nicht Folge tragen wollen, sind jedoch dessen Mutter, das Gericht und die Familiengerichtshilfe.

So kann sich Stefan selbst schließlich, von Psychologen besonders unprofessionell, Vorwürfe anhören: Er sei es, der den Streit der Eltern schüre, weil er seinen Sohn zu sich kommen lassen wolle. Dieser Vater soll jetzt von selbst dem Sohn erklären, dass der bei der Mutter bleiben soll!

Wie war das noch mit dem Kindeswohl, das unsere Gerichte im Sinn haben? Sie sehen selbst, das Kind hat für manche Amtshandelnde dieser Behörde nur eine Nebenrolle.

Wir betonen stets: Leider geht es vielen «Obsorgeberechtigten Eltern» um Macht und Geld, um die Macht über die Kinder und über das Geld, das der allseits bedauerte Alleinerziehende sich sichern will, unter ständigen Armutsbeteuerungen. Das Hauptargument von Mutter Birgit gegen den Umzug der Kinder ist neuerdings jenes: Sie hätte eine so große Wohnung, diese könne sie sich ja gar nicht leisten, wenn die Kinder wegzögen. Wer die Rücksichtslosigkeit kennt, mit der über die Situation von Vätern drübergefahren wird, könnte fassungslos sein: Selbst die Familiengerichtshilfe argumentiert jetzt mit den Wohnkosten der Mutter, schildert Stefan.

Bezeichnenderweise will Birgit jetzt, auf einmal nach 3 Jahren an Blockade und bösen Vorwürfen, mit Stefan «gute Gespräche» führen, natürlich nur «im Sinne der gemeinsamen Kinder.» Sie versteht noch immer nicht: Stefan lässt seinem Sohn die Entscheidung. Nur sie will über Sebastians Kopf hinweg verhandeln, plötzliches Schmeicheln inklusive.

Währenddessen folgt sogar Sebastian unserer Empfehlung: Er fasst seinen ganzen Mut zusammen, schreibt selbst einen eigenen Antrag und bringt ihn, ganz alleine und ohne jede Hilfe in seiner frühen Jugend, selbst vor Gericht. Jetzt liegt klar und unmissverständlich der Wille des mündigen Minderjährigen, der bis jetzt noch nicht einmal befragt wurde, auf dem Tisch.

Nun wird es für das Gericht immer schwerer, den Willen des Sohnes wegzuschieben. Es hat nur mehr eine Lösung: Es bearbeitet den Antrag einfach nicht und lässt über die Familiengerichtshilfe, die von diesem Antrag nicht einmal informiert wird, Zeit für die Mutter gewinnen , indem die wehrlose Tochter Anita in videoaufgezeichnete Interaktionsbeobachtungen mit beiden Eltern gezwungen wird.

Glauben Sie immer noch, unsere Familiengerichte seien neutral und objektiv?


** Dr. B. ist die Dornbirner Scheidungsanwältin Birgitt Breinbauer. Sie hat den Obmann des Männerservice, Hannes Hausbichler, geklagt, weil er ihr schmutzige Tricks, Heimtücke und die Grenze zum Betrug vorgeworfen hat. Auch nach dem Prozess darf Hausbichler diese Vorwürfe im Allgemeinen veröffentlichen, mit Ausnahme dessen, dass sie Klientinnen anleitet, zu einer Vereinbarung über Ehegattenunterhalt zu gelangen, dadurch verbunden ein niedrigerer Kindesunterhalt vereinbart wird – diese Ausnahme sei ihr durch ein Vergleichsangebot Hausbichlers zugestanden.
Sie selbst hat sich in ihrer Klagschrift als «kompromisslos» bezeichnet bei Scheidungen, genau in jenen Situationen also, in denen unserer Ansicht nach Kompromisse bitter notwendig wären.


Männerservice-Report #183, veröffentlicht am 31. Dezember 2019

Betroffene
Vater: Stefan Burger*
Kinder: Sebastian*, 14 Jahre und Anita*, 11 Jahre

In der Verantwortung
Birgit*, Stefans ehemalige Ehefrau und Mutter der Kinder
Bezirksgericht Feldkirch
Familiengerichtshilfe Feldkirch

Ort und Zeitraum:
Bezirk Feldkirch, seit September 2019

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