Deine Notlage ist rechtlich in Ordnung!

Martin Berghofer* lebt sehr bescheiden. Seine höchste monatliche Ausgabe ist nicht für ihn selbst: Der Unterhalt, der ihm für seine Kinder angelastet wird, bringt ihn selbst in eine Notlage.

Mit seinem bescheidenen Nettoeinkommen von 1500 Euro monatlich werden ihm schon 570 Euro für die Kinder abverlangt. Die Miete für seine schlichte Wohnung beläuft sich auf 550 Euro, und dann ist da noch das Auto und der Sprit, damit er überhaupt in die Arbeit kommt: Wenn er dafür fast 200 Euro verbraucht hat, wird ihm noch ein hunderter für alte Schulden weggepfändet. So bleibt in normalen Monaten fast nichts mehr übrig.

Martin hat seinen Unterhalt online überprüft. Die 570 Euro, so versichert er, stimmen leider auf den Cent genau. Eine Herabsetzung scheint unmöglich.

Der Männerservice mahnt stets die Republik Österreich: Väter werden über ihre Rechte und Möglichkeiten nicht informiert, ihnen diese geradezu verschwiegen.

Martin will uns erst gar nicht glauben: Was er Online ausgerechnet hat, mag ja richtig sein. Doch seine Chance auf dringend notwendige Entlastung scheint im Unterhaltsrechner gar nicht auf:

Seine Fahrtkosten zur Arbeit sind hoch, öffentliche Verkehrsmittel unzumutbar. Wir weisen ihm rasch nach: In seinem Fall kann er 77 Euro pro Monat sparen, in seinen prekären Verhältnissen ist das ein riesengroßer Betrag!

Zusätzlich bestätigen wir, was er gehört hat: Martin kümmert sich sehr oft um seine Kinder. Die Mutter der Kinder ist sogar froh darum, dass sie ihm die Kinder weitaus öfter geben kann als für einen Trennungsvater üblich. Doch warum soll er für die Zeit, in der er die Kinder versorgt, Unterhalt bezahlen?

Hier heißt es leider vorsichtig sein, so bizarr dies auch klingt: Ein Vater, der die Kinder außergewöhnlich oft versorgt, darf seinen Unterhalt deutlich herabsetzen lassen. Doch wie üblich im Familienrecht klingt die rechtliche Lage gut, wenn der Unbefangene den Haken nicht kennt, der an jeder unerwarteten Stelle lauert: Viele Mütter reduzieren einfach die Zeit der Kinder beim Vater, sobald der deshalb weniger zahlen will – und schon ist der volle Unterhalt gesichert, wieder einmal vorgeblich für die Kinder, tatsächlich jedoch für die Mutter.

Martin weiß nun jedenfalls: Er könnte den Unterhalt deutlich herabsetzen, zumindest um die Fahrtkostenanrechnung. Das erleichtert ihm das Gespräch mit der Mutter seiner Kinder.

Wir dürfen uns freuen, dass sie Martin entgegenkommt. Ganz von selbst bietet sie ihm Entlastung an, für die viele Zeit, die er mit den Kindern verbringt.

Doch das Wissen um die Möglichkeit zur Herabsetzung stellt für Martin jetzt eine wichtige Sicherheit dar.

Wir freuen uns ganz besonders, im Hintergrund zu Lösungen zu verhelfen, die dem Betroffenen im stillen Wissen um andere Möglichkeiten bei der Suche nach einer einvernehmlichen Lösung stärken.


Männerservice-Report #169, veröffentlicht am 17. September 2019

Betroffene
Vater: Martin Berghofer*
Kinder: Lukas*, 8 Jahre, und Sarah*, 5 Jahre alt

In der Verantwortung
österreichisches Unterhaltsrecht

Ort und Zeitraum:
Salzburg, April 2019

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