Das Zauberwort

Vermutlich haben Sie schon ihre Eltern gelehrt, wie Sie Andere um Hilfe und Unterstützung bitten. Selbstverständlich möglichst freundlich, wollen wir hoffen! Besonders gut wird die Wirksamkeit dieser Freundlichkeit bebildert, in dem Sie das Wort «Bitte» als Zauberwort darstellen. Sobald es ausgesprochen wurde, erhellen sich die Mienen Anderer. Das Zauberwort eröffnet Ihnen Hilfbereitschaft.

Andrea * will Unterstützung, und zwar in hohem Maße. Sie will Geld, in hohen Summen, vom Vater ihrer Tochter, Wieland*. Dabei wird sie einmal mehr tatkräftig unterstützt, durch Josefa Kürschner* vom «Jugendamt». Werden sich diese Damen auf ihre Erziehung besinnen? Greifen Sie zum Zauberwort?

Im ersten Brief ist schon einmal keine Spur davon zu finden. Der Unterhalt soll fast verdoppelt werden, den der Krankenpfleger und Teilinvalide zu bezahlen hätte.

«Regelrecht schockiert über diese utopische Forderung» sei Wieland gewesen. Dieser Vater kennt aus unseren früheren Empfehlungen, dass er versuchen kann, mit Anträgen den übertriebenen Forderungen entgegenzuhalten.

Dass er jedoch einen Antrag an ein «Jugendamt» schreiben könne, dass dies Sinn hätte, das hatten wir nie gemeint.

Ein «Jugendamt» ist eine Dienststelle der Bundesländer. Zumeist heißen die Stellen, welche oftmals um Geld für die Mutter rittern und so tun, als ob alles dem Kind zugutekäme, tatsächlich «Kinder- und Jugendhilfe». Das ist auch nicht ehrlicher als die Bezeichnung «Jugendwohlfahrtsträger», unter welchem sie auf Bundesebene ihre rechtlichen Kompetenzen erhält.

Diese Befugnisse richten sich jedoch zumeist nicht danach aus, ob ein Unterhalt rechtlich korrekt und einwandfrei ermittelt wird. Das ist offenbar nicht die Aufgabe der «Jugendämter».

Verständlicher formuliert, interessiert es ein «Jugendamt» gar nicht, ob eine Unterhaltssumme, die sie fordert, tatsächlich rechtlich korrekt ist. Ein «Jugendamt» behauptet zwar immer, die xxx Euro, welche es einem Vater zum Unterschreiben auf den Tisch knallt, habe es errechnet. Doch bis jetzt ist uns kein einziger Vater bekannt, der jemals Einblick in dieser «Berechnung» erhalten hat. Wir kennen keinen Vater, der jemals einzelne Positionen reklamieren und eine Neuberechnung verlangen konnte. Anträge nimmt ein «Jugendamt» schon gar nicht entgegen. Warum?

Weil das «Jugendamt» irgendeine Summe bestimmt, von der es überzeugt ist: Diese Summe ist sicher hoch genug, fast immer höher als der rechtlich reale Unterhalt.

Sicherlich, das «Jugendamt» rechnet, für sich selbst, schon etwas aus. Dabei vergisst oder unterschlägt es zu allermeist wichtige Entlastungsmöglichkeiten für den Vater. Vielleicht rechnet es ja überhaupt einen Unsinn. Vielleicht ist die Rechenmaschine kaputt, und eine Zufallszahl erscheint. All das wird der Vater nie erfahren. Es «geht ihn nichts an», so scheint es.

Der Unterhaltsbelastete soll bloss fortan die erhöhten Summen zahlen, und: Er soll eine Unterschrift leisten, «hier, auf diesem Zettel, ganz unten, da unterschreiben´s!»

Den Meisten ist es nicht bewusst, woher denn auch, dass sie damit nur einen Vergleich, also eine quasi freiwillige Vereinbarung, oder vielmehr eine einseitige Selbstverpflichtung unterschreiben. Zudem unterschreiben Sie, dass sie einverstanden sind, dass diese Beträge ab dem ersten Verzug einer Zahlung sofort vom «Jugendamt» vom Lohn gepfändet oder sogar von ihren Habseligkeiten durch Exekution und Versteigerung eingetrieben werden können.

Diese Unterschrift leisten viele Väter, weil sie glauben, was Ihnen das «Jugendamt» unter Drohgehabe erzählt: Dass erstens der Betrag «gesetzlich» sei, zweitens «genau errechnet», dass sie drittens unterschreiben «müssten» und viertens, wenn sie nicht flott unterschreiben, «es eben zum Gericht geht».

Siehe da, unsere «Jugendämter» und ebenso Mütter wie Andrea kennen also doch ein Zauberwort, mit Doppel-«t»:

«Flott» heißt das Zauberwort in diesem Familien- und Unterhaltsrecht, nicht „Bitte“.

Wir ermahnen einmal mehr alle Unterhaltsbelasteten: Das «Jugendamt» hat keine Machtbefugnisse. Wenn  diese Dienstelle den Weg zum Gericht antritt, besteht für Unselbständige fast nie ein Risiko, sondern oft die Chance, wirklich durch Anträge, die nicht als Kaffeetassenuntersatz enden, eine Erleichterung zu bewirken.

Bevor Sie das „Jugendamt“ jedoch abblitzen lassen, erstellen Sie jedoch eine nüchterne Kalkulation – nein, nicht schon wieder durch das «Jugendamt». Mit ein paar Kniffen kann jeder selbst rechnen, ob ihn das «Jugendamt» über den Tisch ziehen will. Erst nach der genannten Selbstberechnung darf diese Dienststelle darauf hoffen, dass der Vater unterschreibt. Wenn das „Jugendamt“ überzogene Forderungen gestellt hat, soll es sich eben selbst die Arbeit aufhalsen, vor Gericht zu ziehen, um schließlich mit weniger beschlossenem Unterhalt als ursprünglich gefordert den Fall frustriert abzuschließen.

Wieland kann mit uns rechnen, in genau diesem doppelten Sinn.


Männerservice-Report #360, veröffentlicht am 23. Mai 2023

Betroffene
Wieland Gerung*
Tochter Valerie*, 15 Jahre

In der Verantwortung
Andrea Scharlach*, Valeries Mutter
Josefa Kürschner*, «Jugendamt» der Stadt Salzburg

Ort und Zeitraum:
Salzburg, Juni 2021

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