Das Virus namens “Vater”

Fast wäre der Corona-Krise die Beziehung tausender Kinder zu ihren Vätern zum Opfer gefallen. Im letzten Moment, am 22. März, hat die Bundesregierung ihren Erlass korrigiert. Wenigstens dürfen jetzt Kinder ihre Väter wieder sehen, auch wenn der Vater nicht mit der Mutter zusammenlebt. Ein paar Tage wäre selbst dieser Kontakt, zum nächstmöglichen Verwandten eines Kindes, zu seinem Elternteil, verboten gewesen.

Soweit die rechtliche Lage auf dem Papier. Doch schon wieder stehen Müttern, die die Beziehung der Kinder zum Vater behindern oder zerstören wollen, so viele Hintertüren offen, dass es kräftig zieht in der Bruchbude unseres Familienrechts, der mit der schönen Fassade vorne.

Nina Korge* hat sich erst einmal des Gewaltschutzssystems bedient, um Klaus Korge* aus der Wohnung und von den Kindern weg weisen zu lassen.

Ein Wermutstropfen bleibt für Nina: Mit ihren Beschuldigungen gegen den Vater, wie sie in der über ganz Österreich nahezu identischen Form von fast jeder Mutter, die den Kontakt verweigern will, zu vernehmen ist, konnte sie zwar verhindern, dass Klaus seine Kinder jedes zweite Wochenende zu sich nimmt. So weit, so “erfolgreich”, so einfach ist das in Österreich, und doch: Klaus gelingt es wenigstens, die Kinder Fabian* und Liana* im “Besuchscafé”, der Besuchsbegleitung sehen zu dürfen, für karge zwei Stunden alle zwei Wochen.

Doch selbst diese zwei Stunden scheinen Nina zu schmerzen. Wollte doch Fabian, so erzählt dessen Vater Klaus Korge*, nicht mit seiner Mutter mit gehen, als sie ihn zuletzt nach dieser kurzen Zeit wieder mitnahm, wollte das Kind doch noch bei seinem Vater bleiben und mehr Zeit mit ihm verbringen – was für ein Stich für eine Mutter, die nur für sich alleine Platz in den Herzen ihrer Kinder haben will, und für niemand anderen!

Die Corona-Krise ist für so ein Elternteil wie Nina eine willkommene Chance. Und Richter Jan Stefanitsch* zieht mit: Aufgrund der Dringlichkeit, den Kontakt der Kinder mit dem Vater sofort zu unterbinden, greift er sogar zum Telefon statt zum Diktiergerät, und erklärt dem Vater, der ihm tief getroffen, nach Worten ringend zuhört: Ab jetzt bis auf Weiteres soll er seine Kinder nur mehr am Telefon sprechen dürfen.

Das ist schon wieder ein aufgelegtes Kontaktverbot: Nina kann selbst bestimmen, ob sie den Kontakt der Kinder zum Vater zulässt, genau so, wie sie sich das immer vorgestellt hat. Sie braucht nur das Telefon nicht abzunehmen.

Diese Republik ist in Quarantäne, als Schutz vor zwei als böse empfundenen Wesen: Einerseits vor dem Corona-Virus, oder im Fall von Kindern, deren Mutter die Beziehung zum Vater zerstören will, vor einem anderen Virus: Dem Virus namens “Vater”, den solche Mütter offenbar ausgemacht haben.

Doch der Virus “Vater” scheint eine geringe Gefahr zu sein: Zum einen kann er durch willfährige Richter und Polizeibeamte elegant fern gehalten werden, statt durch Schutzmasken und Schutzkleidung, und im Gegensatz zum Corona-Virus kann die unerwünschte Lebensform “Vater” dazu gezwungen werden, von seinem Arbeitseinkommen monatlich so viel wie nur möglich an Geld zu überweisen, dafür, dass er von seinen Kindern fern gehalten wird wie eine Krankheit – versuchen Sie das einmal beim Virus…

Unsere Erfahrung lässt uns anhand der eingehenden Schilderungen von Klaus abschätzen: Das ständige Hintertreiben des Kontakts zum Vater, das ständige Schlechtmachen des Vaters bei jeder noch so kleinen Gelegenheit, es wird wirken, es wirkt jetzt schon: Ein Kind wird sich wohl dem Druck beugen, es zeigt bereits Entfremdungstendenzen. Beim anderen wird das Verhalten der Mutter möglicherweise nach hinten losgehen, denn möglicherweise ist der Aggressor in dieser Sache nicht derjenige, der vom Gewaltschutz ungeprüft als “Gefährder” bezeichnet wird, sondern Nina, die sich von Amts wegen als “Gefährdete” bezeichnen darf.


Männerservice-Report #198, veröffentlicht am 14. April 2020

Betroffene
Klaus Korge*
Fabian*, 8 Jahre, und Liana*, 6 Jahre

In der Verantwortung
Nina Korge*
Jan Stefanitsch*, Richter an einem niederösterreichischen Bezirksgericht
österreichisches Familienrecht, der dauerkranke Hochrisikopatient

Ort und Zeitraum:
Niederösterreich, 23. März 2020

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