Das teure Verhältnis

Manuel* hat ein Verhältnis, schon seit einiger Zeit, mit einer Frau namens Cornelia*. Doch dieses Verhältnis kommt Manuel teuer, und immer noch teurer. Doch um nahezu jeden Preis will Manuel dieses Verhältnis behalten, so sehr seine Freunde und Bekannten mit dem Kopf schütteln mögen.

Allmählich scheint ihm Cornelia unersättlich – und doch fällt es ihm schwer, ihre Wünsche und Forderungen abzulehnen, denn er weiß: Diese Frau hat ihn in der Hand!

Verzeihen Sie diesen Beginn wie in einem Groschenroman. Und doch passt dieses Niveau einer Erzählung in das Niveau des österreichischen Familienrechts, wenn wir zur Wendung schreiten:

Cornelia ist nämlich die Mutter von Manuels Kindern, Fynn* und Adda*. Ja, und tatsächlich will Manuel das Verhältnis mit ihr unbedingt behalten: Nein, nicht die Partnerbeziehung, sondern das «Gute Verhältnis», das er mit der Mutter seiner Kinder beibehalten will.

Und tatsächlich kommt ihm das Gute Verhältnis wegen Cornelias Forderungen teurer als jedes «schlampige Verhältnis», an das Sie möglicherweise eingangs gedacht hatten angesichts unserer zugegebenermaßen absichtlich irreführenden Beschreibung.

Dabei sind keineswegs die monatlichen Zahlungen Manuels gemeint, welche Cornelia als «gesetzlichen Unterhalt» bezeichnet und als ohnehin selbstverständlich betrachtet. Regelmäßig fordert sie zusätzliche Summen von Manuel, als ob der Unterhalt nicht bezahlt worden wäre.

Manuel kennt seine ehemalige Partnerin gut: Er versteht genau, was mitschwingt, wenn sie bei den stets von ihr losgetretenen Diskussionen darüber, was sie für die Kinder alles noch ausgeben, und was Manuel alles noch bezahlen soll, nebenbei betont: Wie oft Manuel doch die Kinder sehen «dürfe», wie kooperativ sie doch sei, wie ach-so-sehr sie doch die gute Beziehung zwischen Kindern und Vater unterstütze und den Kindern ermunternd zurede: Ja, sie könne auch anders! Manuel hat schon verstanden.

Daher greift Manuel eben bei jeder Forderung noch einmal tiefer in seine Geldtasche und zahlt von seinem Arbeitsverdienst immer wieder doppelt, was schon einmal durch den Unterhalt abgegolten gewesen sein sollte, einfach weil es Cornelia aus ihm herauspresst.

Wenn jemand einen Anderen in der Hand hat, so wie es bei Cornelia durch die Kinder der Fall zu sein scheint, und unter Verweis auf den Faustpfand immer mehr Geld fordert, darf dieses Verhalten Erpressung genannt werden. Erpresser gehen mit ihren Forderungen immer höher, bis ihre Geldquelle einfach nicht mehr kann, oder bis es dieser einfach reicht.

Manuels Sohn Fynn* wird bald in die Schule gehen. Cornelia hat eine teure Privatschule auserkoren. Die Kosten solle Manuel tragen, meint Cornelia ganz selbstverständlich. Oder wolle Manuel denn sie und das Kind enttäuschen, wolle er kein guter Vater sein? Seine Meinung dazu, ob überhaupt diese teure Schule notwendig sei, oder gar, ob er sich die Kosten leisten könne, das interessiert diese Mutter nicht einmal im Geringsten.

Daher will Manuel wissen, ob er denn ein Mitspracherecht habe, und ob er verpflichtet sei, die Privatschule zu bezahlen, zusätzlich zum Unterhalt.

Die Kurzform der Erklärung zum Mitsprachrecht lautet: Nicht im Geringsten. Diese Antwort könnten Juristen und Politiker allerdings noch ganz lang ausführen: Mit der «Gemeinsamen Obsorge» nämlich dürfe er diese Entscheidung, tatsächlich, «gemeinsam» mit Cornelia treffen. Das würde so aussehen: Die Eltern einigen sich entweder auf die Entscheidung, die Cornelia will. Oder sie einigen sich nicht. Dann geschieht trotzdem, was Cornelia will. Oder Manuel versucht, rechtlich dagegen vorzugehen: Als Resultat wird ihm keineswegs recht gegeben, sondern ihm umgekehrt die Gemeinsame Obsorge entzogen, weil sich die Eltern nämlich nicht einigen können, und voilà: Wieder geschieht, was die Mutter will. Zum Ende der langwierigen Ausführung steht fest: Es bestehen also ganze drei Möglichkeiten für Manuel, kein praktisches Mitspracherecht zu haben. Das Ergebnis ist also immer dasselbe, es wird Ihnen von Justiz und Politik bloß besser kaschiert.

Ähnlich kurz lässt sich beantworten, ob Manuel die teure Entscheidung der Mutter auch noch bezahlen soll: Es käme auf einen Gerichtsentscheid an. Wenn die Mutter keine Notwendigkeit nachweisen kann, wird Manuel nicht für die Privatschule zur Kasse gebeten. Doch wir hatten, beim Mitsprachrecht, ja bereits erklärt, wie der Unterschied zwischen einer ersten rechtlichen Auskunft und der Praxis aussehen kann, und so gilt es auch hier:

Manuel kann Cornelia ruhig erklären, dass er rechtlich nicht zur Zahlung für die Privatschule gezwungen werden könnte und er daher einfach nicht die Unsummen an Geld, die Cornelia will, überweist. Doch nun kehren wir wieder zum Verhältnis zurück:

Dieses Verhältnis zwischen Mutter und Vater würde dann nämlich nachhaltig gestört sein, wenn Manuel nicht zahlt: Im besten Fall durch beleidigtes und nachtragendes Verhalten, durch ständig wiederkehrende Vorwürfe, doch wahrscheinlicher durch plötzliche Schwierigkeiten des Kontakts Manuels zu den Kindern und durch ein schlechteres Bild des Vaters, das die Mutter den Kindern einimpft.

Wir nehmen an, dass unsere Auskunft, was die Zahlungspflicht betrifft, daher Manuel wenig nützt. Cornelia wird es wenig interessieren, wie sich die rechtliche Lage verhält. Vermutlich kennt sie diese ohnehin schon. Sie wird ihre Vorstellungen auf andere Weise durchzusetzen versuchen, auf dem Rücken von Vater und Kindern.

Wir können Vätern wie Manuel weiter den Rücken stärken, gegen solche Formen der legalen Erpressung brauchen wir jedoch die Umsetzung unserer politischen Forderungen nach Menschlichkeit im Familienrecht, damit wir in Zukunft nur mehr aus freien Stücken gute Verhältnisse miteinander pflegen.


Männerservice-Report #343, veröffentlicht am 24. Januar 2023

Betroffene
Vater: Manuel Reuter*
Kind: Fynn*, 6 Jahre, und Adda*, 4 Jahre

In der Verantwortung
Cornelia*, Mutter der Kinder
österreichisches Familien-Unrecht

Ort und Zeitraum:
Österreich, November 2022

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