Das sieht gut aus vor dem Richter…

Woran erkennen Sie einen schlechten Anwalt? Wenn eine Scheidung bevorsteht, erklären wir den Betroffenen eines der wichtigsten Erkennungszeichen, wie am Beispiel Anton Greiners*.

Sybille Greiner* will die Scheidung von ihrem Mann Anton*. Dabei stellt sie stets klar: Unter allen Umständen will sie Ehegattenunterhalt. Für uns bedeutet das: Die lebenslange Versorgung Sybilles durch Anton. Sybille will sich also selbst dafür kräftig belohnen lassen, dass sie die Familie trennt und Antons rechtliche Schlechterstellung bis zur letzten Faser ausreizt.

Ehegattenunterhalt gefährdet nicht nur oftmals die Existenz des Mannes. Vielfach spart sich bloß der Staat in der späteren Pension der Frau die Ausgleichszulage, indem er diese Kosten auf den Mann abwälzen kann. Anton würde dann in seinem Ruhestand kaum Geld bleiben, ohne dass Sybille einen finanziellen Vorteil hätte.

Anton hat einen Anwalt für diese Scheidung gewählt. Harald Schiesser* ist erfahren und versiert, durchaus. Doch was er Anton rät, stößt bei uns auf Unverständnis:

Anton solle gleich von selbst «vorläufigen Ehegattenunterhalt» anbieten, meint sein Anwalt, und begründet: Das sehe gut aus vor dem Richter!

Wir meinen: Je nach Richter sieht es tatsächlich sehr, sehr gut aus, wenn Anton freiwillig Ehegattenunterhalt anbietet:

Wenn ein Richter bereits voreingenommen ist und, wie viele Richter in Österreich, ohnehin Gründe suchen will, um der Frau lebenslang Geld aus dem Arbeitseinkommen des Mannes zuzusprechen, einfach, weil er es gut und gerecht findet, dass eine Frau von der Arbeitskraft eines Mannes leben darf, egal, wie sie mit ihm umgegangen ist – ja, vor so einem Richter sieht Antons Angebot sehr, sehr gut aus!

Doch was war noch das Ziel des Verfahrens? Vom Richter gemocht zu werden, koste es Anton, was es wolle?

Sollte der Richter tatsächlich voreingenommen sein, bedeutet das, dass er ohnehin auf Kosten Antons und zu dessen Schaden urteilen wollte. So ein Richter würde Antons Angebot höchstens als eines einer sehr, sehr braven Melkkuh betrachten, ihn jedoch erst recht als Melkkuh, die sich sogar selbst anbietet.

Sollte der Richter jedoch objektiv arbeiten, dann spielt es gar keine Rolle, ob sich Anton Sympathien beim Richter holen will oder nicht. Objektivität schließt Urteile aus Sympathie aus.

Somit ist es bei einem guten Richter gar nicht notwendig, ein «gutes Bild» abzugeben und somit ein besseres Urteil zu erhaschen, bei einem schlechten Richter hingegen erst gar nicht möglich.

Welcher Richter auch immer mit Antons Scheidungssache betraut sein mag: Sich beliebt zu machen, indem er genau das eigene Ziel «vorläufig» aufgibt, das für seine Zukunft wichtig wäre, das geht nach hinten los.

Warum rät Harald Schiesser* seinem Mandanten zu einem Angebot, das zu dessen Nachteil gereicht? Wir können nur vermuten, aus jahrelangen Erfahrungen mit verschiedensten Anwälten:

Entweder denkt Harald Schiesser* genau so, wie wir es von voreingenommen Richtern beschreiben, und hält es für eine gute Sache, wenn die Gegnerin seines Mandanten von ebendiesem zukünftig tüchtig mit Geld versorgt wird, sorgt sich also mehr um die Gegnerin als um seinen Mandanten.

Oder Harald Schiesser* geht es tatsächlich darum, vor dem Richter gut dazustehen – jedoch er selbst, als Anwalt, der mit dem Richter auch in Zukunft gut auskommen will, indem er diesem wenig Arbeit macht. Dieses «gute Bild» geht auf Kosten seines Mandanten, doch der ist bald Geschichte für den Anwalt, mit dem Richter hingegen braucht er auch zukünftig einen guten Draht.

Nach dieser Empfehlung seines Anwalts weiß Anton, dass er besser seine Rechtsvertretung wechselt, zu einem Anwalt, der eine Position vertritt wie Michael Hörndl*. Wir zitieren, was dieser Anwalt uns schreibt, wenn in einer Scheidung vorläufiger Ehegattenunterhalt gefordert wird:

«Selbstverständlich ist die Bestreitung jeglicher Unterhaltsberechtigung oft sinnvoll, gerade um zu signalisieren, dass Nachteile nicht ohne Gegenwehr akzeptiert werden.»


Männerservice-Report #255, veröffentlicht am 18. Mai 2021

Betroffene
Anton Greiner*
zwei Kinder

In der Verantwortung
Harald Schiesser*, Antons Anwalt
Sybille Greiner*, Noch-Ehefrau und Mutter der Kinder
österreichisches Familienrecht und jener Teil der Richter, der voreingenommen handelt

Ort und Zeitraum:
Salzburg, Februar 2021

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