Das Martyrium

Plötzlich war sie fort! Nach vielen Ehejahren hat Diana Pichler* die Ehewohnung verlassen – von einem Tag auf den anderen, wie es Ludwig Pichler* schien. Adresse hat sie ihrem Mann keine hinterlassen. Was soll jetzt geschehen? – so grübelt Ludwig über das unausweichliche Ende nach.

Ludwig wird jedoch sehr bald von seiner Gattin hören, ab jetzt nur mehr über Dritte, nur mehr in der Form von Vorwürfen, die Schlag auf Schlag Folgen nach sich ziehen.

Plötzlich findet sich der Mann auf einer Polizeidienststelle wieder, in einer hart geführten Vernehmung. Während er noch nach Luft schnappt, versucht er in Erfahrung zu bringen, was er denn verbrochen haben soll:

Mit einem Handkantenschlag soll er versucht haben, seine Frau zu töten, vernimmt Ludwig fassungslos! Er blickt nachdenklich auf diese, seine, recht empfindliche Handkante. Nur die Idee, mit ihr jemanden ernsthaft töten zu wollen, scheint ihm äußerst schmerzvoll und einfach absurd. Einmal mehr liegen bei Vorwürfen, die im Zug einer Trennung erhoben werden, keine Beweise vor. Einmal mehr jedoch werden Sanktionen gesetzt, unverzüglich, ohne Zögern, ohne faire Anhörung des Mannes.

Sofort wird ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen, sodass Ludwig sich seiner Frau, wo auch immer sie sich befinden mag, nicht mehr als 100 Meter nähern darf. Mit dieser Maßnahme erklärt die Republik Österreich Ludwig Pichler ungeprüft, im Schnellverfahren, zum «Gefährder».

Ebenso schnell, von der Stange, ohne Ansicht des Falles und der Person, wird über Ludwig ein Waffenverbot verhängt – als ob er, der Schusswaffen nur aus Filmen kennt, ein gefährlicher Waffennarr wäre.

Ludwig ist fassungslos, wie schnell er als Schuldiger dargestellt wird, wie ein Bild von ihm gezeichnet wird, dass weder dem Menschen, den tatsächlichen Verhältnissen noch den Geschehnissen entspricht. Umso mehr befremdet ihn der Umgang aller Behörden mit ihm:

Weder bei der Polizei noch bei Gericht wird ihm Gehör geschenkt. So sehr er redet, beflissen erklärt, so sehr ihm Gegenbeweise in den Sinn kommen, niemand scheint sich ernsthaft dafür zu interessieren, was er zu seiner Entlastung vorbringt.

Wenn Diana jedoch ihre Geschichten völlig widersprüchlich und überzeichnet ausbreitet, wird ihr jedes Wort geglaubt, nicht ansatzweise geprüft und hinterfragt, was sie erzählt.

Dass Ludwig seiner Frau die Rippen gebrochen haben soll, irgendwann einmal in ihrer «Ehehölle»: Weder nach irgend einem ärztlichen Nachweis aus der Vergangenheit wird gefragt, noch jetzt Spuren der Brüche gesucht. Beweise scheinen schlicht nicht notwendig zu sein, bei der Vorverurteilung des Mannes.

So liest dieser Mann endlich, fröstelnd, ein 17-seitiges Protokoll einer 4-1/2-stündigen Vernehmung seiner Frau, in welchem sie ihm jahrelange Gewalt sowie Alkohol- und Drogenexzesse unterstellt. Er weist auf die zahlreichen Widersprüche, geradezu wirren Aussagen Dianas hin, die hier schriftlich vorliegen. Das Gericht jedoch reagiert, wie wir es in der Zeit eines vorverurteilenden Gewaltschutzes, in der Zeit einer voreingenommen, vorurteilsbehafteten Gesellschaft, Justiz und Politik kennen:

Sämtliche fragwürdigen Aussagen Dianas werden nicht geprüft, im Gegenteil, Sie werden gerechtfertigt, weil Diana ja so viel durchgemacht habe, dass ihr seltsame Aussagen verziehen und zurechtgerückt werden.

Wir tippen sogleich: Das Wort «Ehemartyrium» ist sicher gefallen, richtig? Ludwig bestätigt, verwundert darüber, dass wir auf Anhieb richtig liegen. Doch wer die Sprache von Justiz und Gewaltschutzsystem kennt, weiß um die dramatische, immer selbe, wiederkehrende Wortwahl, welche lieber emotionalisiert, als sich auf Tatsachen einzulassen.

Wenn es so wäre, dass Diana ihren Mann mit Falschbeschuldigungen eindeckt, wo jedoch soll das Motiv stecken? Darüber lässt sich nur spekulieren. Doch ist ein Beschuldigter verpflichtet, zu beweisen, dass und warum sein Gegenüber ihn zu Unrecht beschuldigt?

Jedenfalls hat Diana durch ihren Auszug ein Eheverschulden begangen. Sollte ihren Vorwürfen weiterhin jeder ungesehen glauben, kann sie das Eheverschulden auf Ludwig abwälzen.

Warum jedoch scheint es so, als ob Diana zwar in einer Frauennotwohnung gemeldet ist, doch ganz woanders zu leben scheint? Benutzt sie die Frauennotwohnung und somit den Gewaltschutz? Welche Rolle spielen die Beraterinnen, welche die Beschuldigungen gegen Ludwig so gekonnt und mit einer für Diana völlig ungewöhnlichen Wortwahl geübt und dramatisch wirksam ausfeilen?

Mit Ludwig hat einmal mehr ein Mann erlebt, auf welcher Ebene der Rechtsstaat in Österreich mittlerweile steht. Nur öffentliches Bewusstsein hilft, dieses Niveau wieder zu heben.


Männerservice-Report #254, veröffentlicht am 11. Mai 2021

Betroffene
Ludwig Pichler*

In der Verantwortung
Diana Pichler*
österreichische Justiz
österreichisches Gewaltschutzsystem
Wiener Frauenberatungsstellen und Gewaltschutzstellen

Ort und Zeitraum:
Wien, März 2021

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