Das kann nicht stimmen, Frau Richterin!

Als Kai Zackner* die Scheidungsklage seiner Frau in Händen hält, sieht er sich wie so oft zugleich mehreren Strafanzeigen gegenüber, die seine Frau Paula* gegen ihn ausgelöst hat: Wieder einmal soll der Ehemann, der in der Scheidung steht, plötzlich Sexualverbrechen gegen seine Frau begangen haben, zudem wird er des Freiheitsentzugs beschuldigt.

So ist Kai Zackner gerade in der schweren Zeit der Scheidung von allen Seiten her unter Druck. Während er versucht, sich auf das Scheidungsverfahren vorzubereiten und sein Leben neu zu ordnen, untersucht die Polizei in seiner Wohnung (ohne Ergebnis) und durchforstet sein Handy (ohne gefundene Beweise).

Polizei und Staatsanwaltschaft dürften längst bewusst sein: Das Ziel der meisten Strafanzeigen, die genau während der Scheidung erhoben werden, ist es gar nicht, den Ehepartner ins Gefängnis zu bringen, sondern ihn unter Druck zu setzen, ihm seelisch zuzusetzen und seine Handlungsfähigkeit zu beeinträchtigen. Die Behörden werden auf unsere Kosten benutzt – in der Regel völlig ohne Konsequenzen für die Beschuldigerin.

So gesehen können wir Kai beruhigen. Er kann aufhören, uns gegenüber zu beteuern, dass sämtliche Vorwürfe aus der Luft gegriffen seien. Nach Ende der Scheidung wird Paula selbst höchstwahrscheinlich nichts mehr von ihren eigenen Vorwürfen wissen wollen, wird sich plötzlich entweder nicht mehr erinnern können, oder noch wirkungsvoller: Nicht mehr darüber sprechen wollen, weil die Erlebnisse zu traumatisch für sie gewesen seien – ein prächtiger Grund dafür, die Anschuldigungen fallen zu lassen, keine Verleumdungsklage zu riskieren und das Verfahren niederlegen zu lassen. Schließlich waren die Klage und die daraus folgenden, zermürbenden Ermittlungen sowie Kais Angst vor dem Prozess selbst das Ziel, nicht Kais Verurteilung.

Dabei will Paula in der Scheidung ein hohes Ziel erreichen: Die Schulden aus der Ehe soll Kai ganz alleine übernehmen. Darunter sind sogar, so erzählt Kai, umgeschuldete Kreditsummen, die vor der Ehe Paulas Schulden gewesen sind – und natürlich die gemeinsamen Schulden für die gemeinsame Ehewohnung.

Umgekehrt will Paula, dass das Vermögen aus der Ehe zwischen beiden aufgeteilt wird. Das halbe Vermögen also für Paula, die ganzen Schulden für Kai!

Dem Mann ist bewusst: Was seine Frau sich vorstellt, hat so gar nichts mit der Aufteilung des ehelichen Vermögens, zu dem in Zusammenhang stehende Schulden zu zählen sind, zu tun.

Und doch: Paula rückt von ihrer Vorstellung nicht ab. Keck trägt sie diesen Wunsch in der ersten Scheidungsverhandlung vor, denn Kai soll in einer Scheidungsvereinbarung dem zustimmen, was zu seinem Nachteil gereicht.

Jetzt ist Richterin Annelies Troger* am Wort. Wir hören Kais Schilderungen fast schon ungläubig zu: Die Richterin habe ihm doch tatsächlich erklärt, dass er die ehelichen Schulden sowieso alleine übernehmen müsse, wenn der Strafprozess, der wegen Paulas Beschuldigungen gegen Kai geführt wird, zu einer Verurteilung führt! Kai kann es nicht fassen und erkundigt sich daher bei uns. Wir geben ihm Klarheit:

Sollte Annelies Troger das tatsächlich so gesagt haben, dann wäre dies eine völlig falsche Aussage, die von einer Richterin kaum unwissentlich gefallen sein kann, und die zur unrechtmäßigen Begünstigung von Paula führen würde. Für diesen Sachverhalt – den wir leider nicht beweisen können – bestünden strafrechtlich relevante Bezeichnungen.

Wie gerne hätten wir jetzt den genauen Wortlaut der Richterin beweisbar vor uns. Dann hätte die Staatsanwaltschaft Eisenstadt wohl noch einmal eine Anzeige auf dem Tisch, aber nicht gegen Kai.

Kai hingegen kann sich wenigstens über diesen Sachverhalt sicher sein: Paula darf die Schulden genauso mit ihm teilen wie das Vermögen, egal wie viele Anzeigen sie noch gegen ihn tätigt.


Männerservice-Report #235, veröffentlicht am 29. Dezember 2020

Betroffene
Kai Zackner*

In der Verantwortung
Paula Zackner*
Annelies Trogner* Richterin

Ort und Zeitraum:
Eisenstadt, September 2020

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