Das ist kein Unterhalt, das ist Bereicherung!
Michael Hollerstrauch sitzt in der Bezirkshauptmannschaft und fällt aus allen Wolken: Eine Bedienstete des Amtes für „Kinder- und Jugendhilfe“ verlangt von ihm über 8000 Euro. Warum bloß?
Für seine zwei Kinder, von denen er getrennt lebt, hat er seit deren Geburt regelmäßig den vereinbarten Unterhalt überwiesen, genug für den Bedarf der Kinder. Doch um diesen Bedarf geht es in Wirklichkeit hier nicht, sondern darum, wie viel ihm maximal genommen werden kann.
Sehr oft dienen überzogene Forderungen nach Kindesunterhalt in Wirklichkeit dem Zweck, die Mutter zu bereichern.
Michael hat vor kurzem seine Arbeitsstelle verloren. Zu Recht hat er dafür eine Abfertigung für seine 23 Dienstjahre erhalten. Die Abfertigung nach altem System ist wie ein Sparbuch. Sie wird dann ausgezahlt, wenn ein Arbeitnehmer die Stelle verliert. Gerade in diesem Moment braucht der Betroffene das Geld.
Doch eine der vielen Perversionen unseres Unterhaltsrechts besteht darin, dass ein Vater sogar von seiner Abfertigung zusätzlich Unterhalt abzustottern hat, meist in Form einer saftigen Einmalzahlung.
Wieder einmal ist es eine Jugendwohlfahrt, welche die unangenehme Arbeit für eine Mutter erledigt: Sie konfrontiert Michael mit der Forderung, von seiner Abfertigung an die Mutter seiner Kinder zu zahlen. Michael erzählt von einem Betrag, der dem Männerservice besonders unverschämt erscheint: 30% der Abfertigung, meint die Jugendwohlfahrt, hätte Michael zu bezahlen.
Michael fällt fast vom Stuhl. Er kann das nicht glauben und kontaktiert den Männerservice. Der überprüft die Forderung, und, tatsächlich: Ein Gericht würde in der Praxis etwa die Hälfte von dem Betrag zusprechen, den die Jugendwohlfahrt als „gesetzlich festgelegt “ auszugeben scheint.
Die Warnung des Männerservice bestätigt sich: Unterschreiben Sie niemals unüberprüft bei einer Jugendwohlfahrt für einen Unterhaltsbetrag, auch wenn diese noch so steif und fest behauptet, der von ihr geforderte Unterhalt sei „gesetzlich“. Lassen Sie sich von Drohungen nicht einschüchtern, die zumeist lauten: „Wenn Sie nicht unterschreiben, bringen wir Sie vor Gericht und Sie haben die ganzen Gerichtskosten.“
Denn in der Realität findet das Gerichtsverfahren über Unterhalt meist beim Rechtspfleger im Büro statt, der nebenbei gemütlich seinen Kaffee schlürft und vor sich hinrechnet, die Gerichtskosten sind vergleichsweise lächerlich, Anwalt brauchen Sie keinen und eventuelle Anwaltskosten der Gegenseite bezahlen Sie nicht, sofern die Kinder unter 18 sind. Meistens ist das Gerichtsverfahren eine gewaltige Kostenersparnis im Vergleich zum zweifelhaften Angebot der Jugendwohlfahrt.
Michael Hollerstrauch ist froh, dass er den Männerservice gefragt hat. Mit der Jugendwohlfahrt wird er noch einmal sprechen, doch diesmal ist er gewappnet.
Männerservice-Report #41, veröffentlicht am 4. April 2017
Betroffene
Vater: Michael Hollerstrauch*
Kinder: Zwillinge, 2 Jahre
In der Verantwortung
Mutter des Kindes
oberösterreichische Jugendwohlfahrt (Kinder- und Jugendhilfe)
Ort und Zeitraum:
Oberösterreich, Winter 2016/2017