Das Gerücht

Immerhin haben Dieter Schmidt und seine Familie eine gute, intakte Beziehung zu Dieters Sohn aus einer früheren Beziehung, Konrad*, trotz der großen Entfernung. Konrads Mutter, Tanja*, stand dieser Beziehung niemals im Weg, worüber ein Vater heutzutage oft schon dankbar sein kann unter den Umständen dieses Familienrechts.

Doch plötzlich ist Tanja mit dem Unterhalt, dem Dieter bezahlt, nicht mehr zufrieden. Sie begründet ihre Forderungen mit Aussagen, die ihr offenbar von Stellen eingeredet worden sind, welche gerne zu jeder möglichen Unterhaltserhöhung beraten. Meistens sind diese Stellen im öffentlichen Dienst, wie die «Jugendämter», oder eine der zahlreichen Frauenberatungen.

Oftmals werden wir daher mit Behaupten über einen «gesetzlichen Unterhalt» konfrontiert, auf die folgende beiden Sachverhalte zutreffen:

Erstens stammen sie von einer öffentlichen Stelle.

Zweitens sind sie falsch. Das Falsche an der Aussage ist jedoch oft so geschickt versteckt, dass es Väter nicht erkennen können.

So fragt uns Dieter, wie denn die Berechnung des Unterhalts mit den Prozenten sei, und während er sich mit diesen Prozentberechnungen beschäftigt, ist für ihn eines logisch: Dass die Unterhaltsprozente vom Nettoeinkommen gerechnet werden.

Wenn Dieter jedoch genau beachten würde, was nicht in mündlichen Behauptungen, sondern in den paar schriftlichen Hinweisen, die aufzufinden sind steht, und wenn ihm die hohe Bedeutung dessen klar wäre, würde er, ebenso wie viele andere Väter, bemerken, dass sie durch Verheimlichung eines wichtigen Umstandes in überhöhte Unterhaltszahlungen gelockt werden.

So findet sich in bekannten Online-Unterhaltsrechnern die Prozentberechnung neben den Altersdaten des Kindes, welche mit diesen Daten blitzsauber die Prozente ausrechnen, von der Zahl, die der Betroffene oben eingeben kann.

Bei diesem Eingabefeld steht meistens «Ubmgr», oder «Bemessungsgrundlage». Was wird das schon sein? Eine genauere Erläuterung oder Legende über die seltsame Bezeichnung ist nirgend aufzufinden, und meisten weiß irgendjemand auf Zuruf ganz genau: Hier ist das Netto einzutragen, was denn sonst? Dasselbe beteuern ja auch alle Berater der Mutter, oder deren Anwältin, oder das «Jugendamt» selbst.

Oftmals wird in diesen Rechnern noch betont, dass diese Ubmgr das «Monatszwölftel» sein soll, damit schon klar ist: Vom Nettoeinkommen des Weihnachts- und Urlaubsgelds wird auch schön brav Unterhalts gezahlt! Doch dass hier nicht das Netto gemeint ist, darüber werfen diese Rechner, ebenso die Online-Texte über Unterhalt, möglichst gar keine Zweifel auf.

Doch diese Ubmgr ist selten zufällig genauso hoch die das Jahresnettoeinkommen dividiert durch 12. Oft ist diese Ubmgr niederer, manchmal deutlich sogar, als das Monatszwölftel!

So werden viele Väter, resignierend darüber, dass die ihnen vorgemachte Zahlen ja beim selbst Nachrechnen genau so hoch ausfallen, in zu hohe Unterhaltsvereinbarungen getrieben.

Zum Leidwesen all jener, welche hier dieses unehrliche Spiel betreiben, werden jedoch die Männer von Unabhängigen Stellen informiert, wie hier in diesem Männerservice-Report, der zugleich den politischen Handlungsbedarf hin zu fairem Umgang mit Vätern glasklar aufdeckt.


Männerservice-Report #391. veröffentlicht am 19. Dezember 2023

Betroffene
Vater: Dieter Schmidt*
Kind: Konrad*, 14 Jahre
Dieters Familie in Deutschland

In der Verantwortung
Tanja*, Konrads Mutter, und nicht näher bekannte Falschberater im Hintergrund
Österreichisches Unterhaltsrecht und darüber veröffentlichte Fehlmeldungen

Ort und Zeitraum:
Deutschland, Österreich

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