Das falsche Zeichen

Seit einem halben Jahr lebt Simon Danner* von seiner Frau Antonie* getrennt. Endlich! – so atmet er durch, ist der schon endlos scheinende Zank vorbei. Seine Kinder sollten groß genug sein, um mit der Trennung der Eltern zurecht zu kommen und von selbst Kontakt zum Vater gestalten zu können, meinte er.

Doch wie stark der Einfluss einer Mutter sein kann, hat Simon unterschätzt. Während Thomas bereits großteils eigene Wege geht, die oft zum Vater führen, lastet besonders auf Tochter Janine immenser Druck. Sie soll den Vater dafür hassen, dass er Antonie verschmäht haben solle und sie damit gekränkt hat. Janine steht vor einer Entscheidung: Mutter oder Vater? Es gibt nichts dazwischen, stellt ihre Mutter klar.

Gleichzeitig spielt Antonie das übliche Spiel einer Mutter, die den Kontakt des Vaters zum Kind zerstören will. Sie stellt Bedingungen. Für jede Bedingung, die Simon erfüllt, kommen zwei neue hinzu. Augenblicklich fordert sie eine schriftliche Bestätigung von ihrem Mann, dass er für Janine kochen, waschen und schön putzen würde, wenn sie das Kind einmal zu ihm lassen würde.

Wie können wir helfen? Ab einem Alter von 14 Jahren wirkt Kontaktrecht nicht mehr. Ein Antrag für eine 13-jährige ist zu spät. Die Entscheidung, ob Kinder ab 14 den Vater sehen wollen, lastet bei ihnen, und somit praktisch jetzt schon auf Janine: Will sie riskieren, dass sie ihre Mutter verliert, wenn sie zum Vater geht?

Janine wagt den Schritt zum Vater nicht. Sie ist Opfer von psychischer Misshandlung –  der straffreien Form in Österreich, durch Druck und Loyalitätskonflikt, den ein Elternteil erzeugt.

Wir empfehlen dringend: Lassen Sie ab dem ersten Tag der Trennung den Kontakt nicht abreißen, bestehen Sie auf klaren Regeln, die das Kind von der Entscheidung und somit dem Loyalitätskonflikt entlastet. Wir hoffen, für Simon und Janine ist es noch nicht zu spät.

Zeitgleich laufen immer noch die Scheidungsverhandlungen. Das Wichtigste, wir haben es Simon schon vor einem halben Jahr nahegelegt, zeichnet sich ab: Ein beidseitiger Unterhaltsverzicht im Einvernehmen.

Daher hören wir von Simon mit größtem Befremden, was ihm sein Anwalt empfiehlt: Er solle seiner Frau einen kleinen, einstweiligen Unterhalt anbieten! Nicht schon wieder, denken wir: Will der Anwalt ein «gutes Bild» vor einem Richter abgeben? Das gute Bild des Zahlungswilligen?

Wir denken: Ein freiwilliges Angebot an die Frau, Unterhalt zu bezahlen, bedeutet, Zeichen zu setzen: Das Zeichen, dass der Mann bereit ist, die Frau zu finanzieren, dass bei ihm Geld zu holen sei, das er ohnehin nicht zu vermissen scheint, und noch schlimmer: Das Zeichen, sich schuldig zu fühlen.

Diese Zeichen wird Simons Anwalt schon nicht beabsichtigen. Doch so kommen sie an.

Unserer Ansicht nach sollten Simon und sein Anwalt in die völlig andere Richtung gehen. Warum in aller Welt soll einer Frau, die seelische Gewalt gegen Kind und Vater verübt, von diesem noch unterhalten werden? Niemandem steht weniger Geld zu, noch dazu vom Opfer des eigenen Verbrechens, als einer Verbrecherin, die Eltern-Kind-Entfremdung, Hetze und psychischen Druck verübt!

Allein mit dem Hinweis auf Antonies Taten, welche unserer Forderung nach als schweres Eheverschulden beurteilt werden sollen, hat diese Frau jeden Anspruch auf jeden Cent verwirkt.

Wir wünschen uns von betroffenen Männern mehr Selbstbewusstsein, damit sie nicht mehr bereit sind, Unrecht auch noch zu finanzieren, und von Anwälten mehr Mut, um für ihre Mandanten zu kämpfen, statt zu versuchen, Täterinnen noch zu beschwichtigen und damit die Lage zu verschlimmern.


Männerservice-Report #185, veröffentlicht am 14. Januar 2020

Betroffene
Simon Danner*
Kinder: Janine*, 13 Jahre, Thomas*, 17 Jahre
Väterliche Verwandte

In der Verantwortung
Antonie Danner*, Mutter der Kinder und Noch-Ehefrau
österreichisches Familienrecht

Ort und Zeitraum:
Oberösterreich, Februar 2019

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