Das Ablaufdatum
Seine Frau Natalie* sei äußerst gut informiert, meint Karl Hober*. Ihre Freundinnen, mittlerweile sind sie alle geschieden, haben seiner Frau gerne und oft ihre Erfahrungen mitgeteilt, und so dürfte Natalie zunehmend bewusst geworden sein, welche mannigfaltigen Möglichkeiten ihr dieses Familienrecht bietet. Uns scheint, eine derart gut vorbereitete Frau kann sich beliebig bedienen aus dem Menü des Unrechts, das sie nach Belieben einsetzen kann. Will Sie nur die Kinder sichern? Oder sich Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt und Familienleistungen erst einmal gründlich ausrechnen lassen, so dass es uns manchmal wie ein Geschäftsplan scheint? Oder will sie gar, wie viele dem Mann genüsslich entgegenschleudern im Scheidungskonflikt, «ihn fertig machen», vielleicht «bis er mit der Unterhose hinausläuft», inklusive Falschbeschuldigungen und Existenzvernichtung?
Oder gehört Natalie zu dem immer noch erfreulich großen Teil der Frauen, welche das ihr wie eine Waffe zur Verfügung stehende Unrecht aus Anstand nicht nutzen will und den Kopf schüttelt über jene, die sich aufführen, wie oben beschrieben?
Wie so oft verhält es sich beim Mann, Karl, völlig umgekehrt, was Vorbereitung und Information betrifft. Von Freunden und Kollegen hört er nur Schauergeschichten darüber, wie dreckig Trennungen und Scheidungen sowie die lange Zeit danach vonstattengehen können. Rat und Hilfe kann ihm niemand geben. Wir wissen aus Erfahrung, dass Männern in seiner Situation oftmals völlig falsche Behauptungen mitgegeben werden. Beratungen für Männer stehen zur Verfügung, ja: Doch wir können beweisen: Diese öffentlichen Beratungen, auf oberster Ebene feministisch geführt, helfen nur zum Schein. Oft schaden sie dem Mann, und wir sind überzeugt: Oftmals billigend, wenn nicht mit Absicht.
Zahllose Fehlmeinungen über das Familienrecht entstehen, weil Menschen aus dem «normalen» Recht falsche Schlüsse auf das Familienrecht, die verkehrte Welt, ziehen.
Daher bereitet sich Karl die falschen Sorgen: Er will eine vernünftige Höhe der Unterhaltszahlungen bestimmen, statt sich vom «Jugendamt» überhöhte Zahlungen aufdrücken zu lassen. Er ist überzeugt: Wenn er eine Summe aushandelt, von der er weiß, dass er leben und seine Töchter in der Zeit bei ihm versorgen kann, dann würde er befreit aufatmen und eine Sicherheit für seine Zukunft sehen.
Weil dieser Irrglaube so verbreitet ist, weil er so oft entsteht, wenn Menschen die Logik des normalen Rechts völlig falsch auf «Familienrecht» umlegen, soll dem folgenden Fehlmeinungen ein eigener, korrigierender Report gehören.
Ein «Jugendamt» legt, ein für alle Mal, niemals einen Unterhalt fest! Es ist dafür nicht zuständig. Es gebärdet sich nur so, Drohungen und Einschüchterungen Männern gegenüber inklusive. Was es «rechnet», oder ob überhaupt und stattdessen würfelt, kann nicht geprüft werden und ist oft falsch. Letztlich ist jede Zahl eines «Jugendamts» nur ein Vorschlag. Wer unterschreibt, ohne zu prüfen, hat Pech gehabt.
Wenn Karl allerdings hoffte, im Verhandeln um eine faire Scheidungsvereinbarung einen niedereren Unterhalt ein für alle Mal unterschreiben zu lassen, vielleicht weil er Natalie dafür die ganze Einrichtung des Hauses schenkt, oder sie um zigtausende Euro auszahlt, dann hätte er einen schweren Fehler begangen.
Seinen Teil der Vereinbarung, Möbel, Auszahlung oder was auch immer, hätte er einzuhalten. Er hat ja dafür unterschrieben. Natalie könnte später alles einklagen.
Wenn Natalie im Gegenzug jedoch für einen niedereren Unterhalt unterschreibt, dann hätte diese Unterschrift ein Ablaufdatum. Sie würde eines Tages nichtig. Nach zehn Jahren? Oder drei?
Die Unterschrift des Bezugsberechtigten unter eine Vereinbarung über einen Kindesunterhalt kann schon ablaufen, nachdem die Tinte trocken ist. Das Ablaufdatum kann geringer als ein kläglicher Tag!
Schon am Tag nach einer so ausgehandelten Scheidung könnte Natalie vor Gericht verlangen, dass Karl seine Lohnzettel bringt, und haarklein auf das Maximum daraus rechnen lassen, was möglich ist.
Die Begründungen der Justiz dazu lesen sich perfide. «Eine Mutter dürfe ja nicht auf einen Anspruch des Kindes verzichten», etwa, wohl wissend, dass die Mutter das Geld auf ihr Konto überwiesen erhält und dass genau dies Justiz oft genug bestätigt hat: Eine Mutter darf mit dem Geld, das «Kindesunterhalt» genannt wird, machen, was sie will. Da spielt es dann keine Rolle, wenn die Mutter des «Geld des Kindes» für sich selbst nach Belieben ausgeben kann.
Die Männerservice-Reports stellen eines der raren Medien dar, welche die bodenlose Unehrlichkeit und Doppelmoral dieses «Familienrechts» aufzeigen. Immer mehr Menschen wollen endlich die andere, totgeschwiegene Seite hören und lesen. Wir freuen uns, Sie dazuzählen zu dürfen.
Männerservice-Report #394, veröffentlicht am 9. Januar 2024
Betroffene
Karl Hober*
zwei Töchter
Verwandte väterlicherseits
In der Verantwortung
Natalie Hober*
österreichisches Familienunrecht, in Vernachlässigung von fairer Rechtsinformation und Rechtssicherheit
Ort und Zeitraum:
Steiermark, Sommer 2023