Darf ich mich weigern?

Worum viele verbissen streiten, mit schmutzigen Vorwürfen kämpfen und mit Hilfe manchmal ebenso wenig sauberer Anwälte zu allen erdenklichen Mitteln greifen: Dieser Zankapfel nennt sich «Ehegattenunterhalt», die lebenslange Versorgungsgarantie auf Kosten des Arbeitseinkommens und später der Rente des Ehemanns, inklusive Anspruch auf Witwenpension, wenn der Ex denn endlich unter der Erde ist, nach jahrzehntelanger finanzieller Dauerbelastung aus einer längst vergangenen Ehe.

Hermine Fend* ist entschlossen, sie will ihn nicht, diesen Ehegattenunterhalt! Diese Frau ist bereit, mit Toni Fend* die gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen zu betreuen und sie hofft, dass sich wieder ein Vertrauen aufbaut, wo jetzt eine Kluft des Misstrauens gähnt, dass wieder gesprochen werden kann, wo jetzt eisiges oder, wie Hermine meint, ängstliches Schweigen herrscht.

Wie paralysiert sei Toni, meint Hermine, weil er so sehr fürchtet, dass ihm seine Frau die Existenz rauben könnte. Dabei ist sie die Einzige, welche dies zu vermeiden versucht – im Gegensatz zur gesamten Beratungslandschaft, der Justiz und den Sozialreferaten, die auf sie einstürmen.

Keinesfalls solle, nein, dürfe diese Frau auf Unterhalt verzichten! Sie müsse darauf bestehen, dass Toni monatlich Geld an Hermine überweist, so als ob Toni dieses jeden Tag vom Geldbaum pflücken könnte, statt dafür unermüdlich zu arbeiten.

Dabei drohen die gutmeinenden Behörden ihr tüchtig. Sie meinen es nämlich gut, mit dem Landesbudget und Bundesbudget allerdings, nicht mit Hermine:

Sie dürfe nicht auf Unterhalt verzichten, weil ihr die Mindestsicherung verweigert würde, malen ein Sozialreferent und ein Richter ihr die bitterste Armut aus und stellen in den Raum, dass eine geschiedene Frau in Österreich tatsächlich eiskalt dem Verhungern ausgesetzt würde.

Wir kennen diese Drohungen zu Genüge, von vielen entrüsteten Frauen, sie sich fassungslos an uns wenden. Diese Angstmache findet sich aus vielen Quellen, recherchieren Sie selbst im Internet Doch genau betrachtet sind die Aussagen nie konkret auf eine Rechtslage bezogen, und oftmals sehen wir faustdicke Interessen dahinter.

Natürlich entspricht es dem Geschäftsmodell von Scheidungsanwälten, den oben genannt weniger sauberen wohlgemerkt, besonders die Frau zum Kampf um Ehegattenunterhalt anzustiften. Wenn der Mann aus Angst um seine Zukunft dagegenhält, dann sehen wir zwei Gewinner: Natürlich nicht die Eheleute, nein: Deren Anwälte!

Dass jede Bundes- und Landesregierung gerne spart, wenn sich Kosten auf andere, am liebsten auf Klein- und Mittelverdiener abwälzen lassen: Das erkennen wir genau daran, wie heftig sie Frauen darauf drängen, sich nur ja statt Mindestsicherung oder Ausgleichzulage oftmals dieselben Summen vom Arbeitseinkommen des Mannes sichern zu wollen.

Doch würde es zutreffen, dass jeder Frau, die auf Ehegattenunterhalt verzichtet, die Mindestsicherung und später die Ausgleichzulage verweigert würde, dann hätten Sie und wir davon gehört, dann wären die Zeitungen und Fernsehsendungen voll von Schicksalsberichten, und beim Männerservice wären wir oft genug selbst mit diesen Fällen konfrontiert worden.

Wir glauben, dass Hermine Fend belogen wird, dass sie ohne Rücksicht auf die Existenz ihres Mannes dazu gedrängt werden soll, einen Arbeiter, der um seine Zukunft bangt, ein Leben lang zu belasten.

Wenn sie nämlich keine Unterhaltsberechtigung hätte, dann würde ihr die volle Mindestsicherung oder später die Ausgleichzulage zustehen, und aufgrund Tonis niederem Einkommen würde ihr kein Cent weniger bleiben als beim Ehegattenunterhalt oder gar der Witwenpension. Hier geht es also nicht darum, ob Hermine mehr oder weniger Geld bleibt in Zukunft. Hier geht es nur darum, dass Toni statt Land und Bund für Hermine bezahlt, ein Leben lang.

Wir wissen, dass und wie wir auf Ehegattenunterhalt verzichten würden, und hoffen, dass eine Frau, die fair und rücksichtsvoll denkt, dem Druck weiter tapfer standhält.

Währenddessen fordern wir bei Politik und den Behörden ein Umdenken, weg von der Hetze zur strittigen Scheidung und der Zerstörung von Existenzen, hin zu Fairness und Rücksicht auf wirklich alle.


Männerservice-Report #293, veröffentlicht am 8. Februar 2022

Betroffene
Hermine Fend*
Toni Fend*
zwei Kinder

In der Verantwortung
Republik Österreich, Familienrecht und Sozialsystem
Referat für Soziales einer österreichischen Bezirkshauptmannschaft

Ort und Zeitraum:
Österreich, November 2021

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