Böses Erwachen
Stefan Grünner* stellt es sich zu einfach vor, das sehen wir schon beim ersten Kontakt.
Er ist unterhaltspflichtig für seine drei Kinder. Auf den ersten Blick befürchten wir daher schon: Dieser Umstand kann existenzgefährdend sein.
Doch Stefan erzählt von einer schriftlichen Einigung mit der Mutter seiner Kinder, Alexandra*. Darin hatten beide einen Unterhalt von 1100 Euro für alle drei Kinder vereinbart, ja, und weil Stefan einen Kredit, den er damals zusammen mit Alexandra aufgenommen hat, weiter tilgt, haben die beiden abgemacht, dass er diesen Kredit vom Unterhalt abziehen darf
Diese Einigung haben schließlich beide unterschrieben, Alexandra und er. Der Unterhalt ist ohnehin schon hoch genug, ihre Schulden zieht er mit ihrer Zustimmung ab. Was kann jetzt das «Jugendamt» schon noch viel mehr wollen von ihm?
Während Stefan sich wenig Sorgen macht, fragen wir mit großer Sorge um ihn Details ab. Nach erster Abschätzung daraus wird der Unterhalt für alle drei Kinder auf 1350 Euro steigen, wenn Alexandra und ihre Gefährtin aus dem «Jugendamt*», Heike Gustav*, es darauf anlegen. Ja, und was Stefan mit dem Abzug des Kredits glaubt und wie sehr er sich irrt, das sagen wir ihm erst einmal nicht. Vielleicht kommt es ja nicht so schlimm, möglicherweise sind die Forderungen nicht so unverschämt.
Aus Erfahrung wissen wir: Wer so weit entfernt ist von den Abgründen dieses Unterhaltsrechts, dem kann nur schrittweise erklärt werden, wie tief diese Abgründe sein können. Zuerst einmal schicken wir ihn mit dem Wissen um die ersten Zahlen ins Gespräch, hoffend, dass die Gegenseite nicht aus dem Vollen schöpft, was ihr diese Republik an Bereicherungsmöglichkeiten bietet.
Leider wird unsere Hoffnung bald enttäuscht. Stefan sendet uns eine Liste, die Heike Gustav penibel erstellt hat, und ihm ist noch nicht klar, was dieser Inhalt für ihn bedeutet:
Das «Jugendamt» fordert schon über 100 Euro monatlich zu viel, als die jetzige, unvermeidliche Erhöhung betragen würde. Diese maßlose Forderung, auf einer angeblichen und unseriösen Berechnung basierend, ließe sich noch abwenden. Das Grauen zeichnet sich jedoch in der nachfolgenden Tabelle ab. Ähnlich überhöhte Beträge werden für Monate, die längst vergangen sind, bis auf drei Jahre zurück, aufgelistet. Ganz nebenbei bemerkt die «Jugendamts»-Bedienstete, dass die Kreditrückzahlung zwischen Stefan und Alexandra abzumachen sei und sie nicht interessiere.
Nun gilt es, Stefan klarzumachen, dass hier gerade der Verlust seiner finanziellen Existenz, in diesem einen, lapidaren Mail, angekündigt wurde.
Wir hatten gehofft, dass Alexandra selbst so viel Charakter hat, die Kreditraten entlastend für Stefan gelten zu lassen. Einer «Rechtsvertretung Minderjähriger» ist so eine Anrechnung nämlich völlig egal, die holt immer das Maximum, wenn die Mutter das so will.
Daher gilt es, Stefan zu erklären: Rechtlich sind die Kreditrückzahlungen sein Hobby, er kann sie nicht auf den Unterhalt anrechnen lassen.
Wenn Stefan diese, nächste Kröte verschluckt hat, wird er fragen, ob er sich denn auf Alexandras Unterschrift berufen kann. Das kann er nämlich nicht. Wir sind hier nicht im Zivilrecht oder sonstigem menschlichen Recht. Im Unterhaltsrecht ist jede Form von Verzicht oder Teilverzicht einfach ungültig, auch rückwirkend, und in diesem Wort steckt der finanzielle Todesstoß für Stefan:
Dieser Vater hat sich nämlich noch gefragt, warum Heike Gustav so, auf den ersten Blick sinnlos, irgendwelche hohen Unterhaltssummen für die Vergangenheit ausrechnet. Doch damit bringt sie zum Ausdruck: Sie wird für Alexandra die Aufrechnung des vergangenen Maximalunterhalts notfalls gerichtlich einklagen, und dabei wird sicher keinerlei Entlastung durch die Kreditraten berücksichtigt.
Stefan wird zukünftig weit mehr als die Hälfte seines Monatsnettos an Unterhalt bezahlen. Schon damit rutscht er ans Existenzminimum. Doch zusätzlich wird er an Alexandra geschätzt 18.000 Euro zu überweisen haben, aufgrund der Perversion, die sich «rückwirkender Unterhalt» nennt.
Schon die Erklärung, was auf Stefan zukommt, wird lange dauern. Wenn Stefan endlich erfasst hat, was für den Normalbürger unfassbar ist, wird er sich verarmt und verschuldet wiederfinden.
Männerservice-Report #312, veröffentlicht am 21. Juni 2022
Betroffene
Vater: Stefan Grünner*
Drei Kinder
In der Verantwortung
Alexandra*, Mutter der Kinder
Heike Gustav*, Abteilung «Rechtsvertretung Minderjähriger» der «Kinder- und Jugendhilfe»
österreichisches Familienrecht
Ort und Zeitraum:
Niederösterreich, Februar 2022