Bloß keine Gemeinsame Obsorge!

«Das Schönste für mich wäre das Gemeinsame Sorgerecht!», wünscht sich Marcel Hauser* sehnsüchtig für seinen Sohn Hadrian* und sich. Die Antwort des Männerservice, nachdem wir uns die Sachlage angesehen haben, endet jedoch mit dringenden Warnungen:

Beantragen Sie keinesfalls die «Gemeinsame Obsorge», und ebenso keinesfalls die «Doppelresidenz»! Der Unbefangene würde daran zweifeln, dass wir diesem Vater helfen wollen. Hoffentlich werden Sie bald erkennen, dass einem Vater ein Bärendienst erwiesen wäre, wenn ihm dabei geholfen würde, genau den falschen Versprechungen nachzujagen, welche Worte wie «Gemeinsames Sorgerecht» ihm vorheucheln.

Kurz nach der Geburt seien die Streitereien mit Angelika*, der Mutter seines Sohnes, eskaliert. Er habe dieses Benehmen vorher von ihr nie gekannt, versichert Marcel, und sorgt sich um sein Kind, weil er um ihre frühere, angeblich geheilte, seelische Erkrankung weiß.

Jetzt, nach der kurz vorher vollzogenen Trennung der Eltern, sehen sich Vater und Sohn nur sehr selten, und Angelika zeigt ein für uns beunruhigendes, bekanntes Bild: «Wie es ihr in den Kram passt», beklagt Marcel, sehen sich Vater und Sohn hin und wieder, doch ganz den Launen der Mutter ausgeliefert.

Mit dieser Mutter will Marcel also «Gemeinsame Obsorge?» Aus Erfahrung wissen wir: Zumeist stellen sich Menschen bei einem Namen, welchen die Politik für eine Rechtslage vergibt, tatsächlich vor, dass darin die entsprechenden Rechte und Pflichten so enthalten sind, wie es der Name eben sagt.

Doch die Politik ist geschickt. Das bedeutet: Wenn Sie Menschen gar keine Rechte geben will, dann schafft sie eben eine Un-Rechtslage und verkauft diese unter einem wohlklingende Namen – und alle sind zufrieden: Jene, welche die Rechte anderer Menschen vermeiden wollen, und jene, die ernsthaft glauben, mehr Rechte bekommen zu haben.

«Gemeinsame Obsorge» ist in Österreich eine Wortschöpfung wie «falscher Hase», mit dem Unterschied, dass unsere Köche ehrlicher sind und die Fälschung des Hasen offen legen. So gesehen, wäre «Falsche Obsorge», «geheuchelte Obsorge» oder «Väter hinhalten bis sie merken, dass es zu spät ist» die ehrliche Bezeichnung der von dieser Politik und Justiz in der Realität angebotenen «Gemeinsamen» Obsorge».

Mit dieser Nicht-Obsorge sind keine wirklichen Mitsprache- und Mitgestaltungsrechte verbunden. Zudem, viele Leserinnen und Leser werden sich an dieser Stelle fassungslos die Augen reiben, ist mit der «Gemeinsamen Obsorge» nicht einmal sichergestellt, dass sich Vater und Kind überhaupt sehen können. Das «Kontaktrecht» ist nämlich ein anderer, zumeist Treppenwitz dieses Familienrechts, das Kontaktrecht hat nicht einmal wirklich mit der «Gemeinsamen Obsorge» zu tun.

Das Modell «Doppelresidenz» wurde von dieser Politik und dieser Justiz bisher etwas weniger pervertiert. Die Doppelresidenz ist wirklich das, worunter wir sie uns vom Namen her vorstellen, mit der verhältnismäßig kleinen Absurdität, dass selbst bei Doppelresidenz Väter oftmals immer noch Müttern hohen Unterhalt zahlen. Im Grund hatte Marcel dieses Modell gemeint, als er die «Gemeinsame Obsorge» gewünscht hatte. Selbstverständlich unterstützen wir nach Kräften die Doppelresidenz, so wie wir jede echte Gemeinsame Obsorge unterstützen würden, wenn es sie denn gäbe.

Doch die Alarmzeichen lassen uns hellhörig werden: Bei einer Mutter wie Angelika besteht ohnehin keine Chance auf auch nur annähernd gleichteilige Betreuung durch den Vater. Sie lässt doch jetzt schon keinen ungehinderten Kontakt zwischen Vater und Kind zu, lebt ihre Kontroll- und Herrschsucht aus und genießt es offenbar, wenn Vater und Kind hoffen, dass die Mutter endlich für ein paar Minuten beide nicht voneinander trennt und abriegelt.

Der Kontakt zwischen Vater und Kind steht also überhaupt auf der Kippe. Marcel kann jetzt viel Zeit und damit die Beziehung zu seinem Sohn verlieren, wenn er falsch handelt.

Zudem warnt ihn niemand: Ein «Jugendamt» fühlt sich nicht zuständig, verhält sich desinteressiert und wischt Marcels Sorgen um seinen Sohn und den Kontakt zum Vater vom Tisch. Keine öffentlich geführte Männerberatung warnt Marcel, wie sehr die Beziehung seines Sohnes zu ihm auf der Kippe steht, sondern beschwichtigt höchstens, abzuwarten und unerschütterlich an des Edle und Gute zu glauben, das in ausnahmslos jeder Mutter zum Vorschein käme, wenn sich der Vater endlich ausreichend wohl verhielte, und er sich somit erst recht Angelikas Launen, Willkür und Machtspielen aussetzen soll.

Daher hoffen wir nun, nach dem Lesen dieses Beitrags, auf Ihr Verständnis, wenn wir bestürzt vor einem Antrag auf Doppelresidenz oder Gemeinsame Obsorge warnen. Priorität hat augenblicklich ein funktionierendes Kontaktrecht.

Wir beschreiben Marcel den langen, beschwerlichen Weg, die vielen möglichen Steine, welche ihm Angelika und diese oft unwillige und leider zu oft unfähige Justiz in den Weg legen wird und wollen trotzdem betonen, dass der Weg sich lohnt. Sein Sohn wird es ihm danken.


Männerservice-Report #325, veröffentlicht am 20. September 2022

Betroffene
Vater: Marcel Hauser*
Sohn Hadrian*, 1,5 Jahre
väterliche Verwandte

In der Verantwortung
Angelika*, Hadrians Mutter
Österreichisches Familien-Unrecht
Ein lustloses und desinteressiertes «Jugendamt» (Kinder- und Jugendhilfe)

Ort und Zeitraum:
Österreich, Mai 2022

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