Bis Du Kontaktrecht hast, ist das Kind entfremdet!
Karin hat Stil: Der mit Claus gemeinsame Sohn Lukas ist gerade drei Monate alt, als sie sich entschließt, wieder zur mehr als zwei Fahrtstunden entfernt lebenden Mutter zu ziehen. Daher teilt sie Claus zeitgemäß ganz einfach per Whatsapp das Ende ihrer Beziehung mit und verkündet dabei mit warmen Worten, ab jetzt erst einmal, solange, bis es ihr wieder passt, jeglichen Kontakt mit Claus abzubrechen.
Claus ist zuerst wie versteinert. Er fühlt sich wie viele Väter in dieser Lage. Die Trennung von der Mutter seines Sohnes wäre wirklich gut zu verkraften, doch diese bedeutet gleichzeitig, im mütterlastigen Österreich, die Trennung von seinem Sohn. Sollte er Lukas nie wiedersehen? Dieser Gedanke ist für Claus unerträglich. Er will Hilfe von Österreichs Justiz.
Schnell informiert er sich über die gesetzliche Lage, und im Dezember 2016 bringt er Anträge beim Gericht ein, auf Gemeinsame Obsorge und Kontaktrecht gleichzeitig. In der Sache hätte er ja recht dabei, wenn er die Gesetze schwarz auf weiß liest und davon ausgeht, dass diese ernst gemeint sind.
Der Männerservice vertritt aus mittlerweile tausendfacher Erfahrung eine andere Interpretation der gesetzlichen Lage, die Interpretation eines Praktikers. So auswendig Sie nämlich die paar Gesetze im Familienrecht kennen mögen, in der Realität kommt fast immer dasselbe heraus: Zum Schluss gibt das Gericht der Mutter recht, auch wenn dies im Widerspruch zu den schönen Worten in Gesetzen und Politikerreden sein mag. Dahinter steckt politische Absicht und ein Familienrechtssystem, das bis in die kleinste Faser grundsätzlich der Mutter glaubt und dem Vater nicht.
Claus tritt also gegen Voreingenommenheit und Widerstand an. Kein Wunder, dass es drei Monate dauert, bis endlich einmal der erste Gerichtstermin zustande kommt. Drei Monate: Das ist das halbe Lebensalter seines Sohnes! Ein Baby ist schneller entfremdet, als Richter Termine vergeben in Österreich.
Für Claus ist die Verzögerung bei Gericht der entscheidende Punkt, warum der Kontakt zu seinem Kind im Abreißen begriffen ist – dasselbe Gericht, das bei Unterhalt schneller als die Kavallerie ist!
Der Männerservice empfiehlt in solchen Situationen:
– Volle Konzentration aufs Kontaktrecht! Beantragen Sie nur dieses, mit der Betonung auf die Dringlichkeit. Gleichzeitige Anträge auf Gemeinsame Obsorge verzögern das Verfahren nur. Zum Schluss ist das Kind entfremdet und der Vater kann sich die Gemeinsame Obsorge aufs stille Örtchen hängen. Wir kennen viele Väter, welche die „Gemeinsame Obsorge“ erreicht haben, doch ihr eigenes Kind auf der Straße gar nicht erkennen würden, so lange ist der Kontakt verweigert worden.
– Ein sogenannter „Fristsetzungsantrag“ kann Wunder wirken, Näheres dazu auf Nachfrage.
Für Claus und Lukas bleibt zu wünschen, dass sie die Mühlen dieses Familienrechts gut überstehen und eine Entfremdung vermieden wird. Der Männerservice steht für Unterstützung stets zur Verfügung, zusätzlich zum Verein „Väter ohne Rechte“, der Claus ohnehin hervorragend zur Seite steht.
Achtung, Rentenklau! Lesen Sie, wie Politiker diesen Betroffenen mit einer zusätzlichen Ungerechtigkeit bis ins Grab belasten wollen: https://www.maennerservice.at/pensionssplitting/ Claus Töpfer soll jeden Monat Rentenanspruch an die Frau verlieren, welche ihm gerade seinen Sohn entfremdet, weil sie jetzt, 2 Stunden von ihm entfernt, sich „für ihn selbstlos aufopfert“, meinen Politiker.
Männerservice-Report #47, veröffentlicht am 16. Mai 2017
Betroffene
Vater: Claus Töpfer*
Kind: Lukas*, bald ein Jahr alt
In der Verantwortung
Karin*, Mutter von Lukas
Ort und Zeitraum:
Bezirk Neunkirchen, Niederösterreich