Beziehungskompetenz

Wenn Sie unter dem Titel dieses Reports, „Beziehungskompetenz“, recherchieren, springt Ihnen möglicherweise dieselbe Aussage wie uns ins Auge: „Beziehungskompetenz kann man nicht erlernen.“ Das bedauern wir besonders, denn wie Sie vermutlich mit uns gemeinsam bald feststellen werden, ist somit jegliche Hoffnung verloren: In das grundlegendste Verständnis für menschliche Beziehungen, das der Republik Österreich zu fehlen scheint.

Diesen Umstand wollen wir diesmal nicht, wie ansonsten anhand zahlreicher Beispiele, aus den unmenschlichen Zuständen des Familienrechts schließen, das täglich zumeist Väter schwer trifft, wie am Beispiel Siegmund Heldts*: Über 15 Jahre lang hatte die Mutter seiner Tochter Jasmin* den alltäglichen Kontakt zwischen Vater und Kind zu verhindern versucht. Nach all den Jahren des notdürftigen Kontakts, der sich gegen den Willen der Mutter nur in den spärlichen Stunden in einer Besuchsbegleitung durchsetzen lassen hatte, trifft Siegmund heute noch seine Tochter nur heimlich. Jasmin fürchtet selbst als junge Erwachsene noch, dass ihre Mutter vom Wunsch ihres Kindes, den Vater sehen zu wollen, erfahren könnte.

Wie wahrnehmungsgestört in Bezug auf den Wunsch der Menschen nach familiären Beziehungen, kann eine Republik sein, dass sie sich in Politik und Justiz so beharrlich weigert, gegenüber dem Vater, der dutzenden Amtsträgern diese Missstände nahegebracht hatte, zuzugeben, dass sich diese Republik hinter eine Gewalttäterin stellt, die in Wahrheit schuldig wäre, der fortgesetzten, seelischen Gewalt gegenüber der Tochter, deren Vater und dessen Verwandten, sich also dieser Staat hinter die Täterin stellt und sie fortwährend bei ihrer Gewalt unterstützt?

Woraus wollen wir diesmal jedoch auf ganz andere Weise schließen, wie es um die Beziehungskompetenz der Republik bestellt ist?

Der „Lohnsteuerausgleich“, mit dem dieser Staat von seinen Bürgern, die er manchmal so behandelt wie Siegmund, prüft, ob von ihnen noch etwas mehr an Steuern zu holen wäre, bietet tatsächlich ein Zusatzformular, in dem es über die familiären Beziehungen Details erfahren will, wie zum Beispiel Siegmunds Beziehung zu seiner Tochter, Jasmin.

Würde er die Antwort in einem freien Textfeld eintragen können, ja dann könnten die Behörden wohl lesen: „Meine Beziehung zu meiner Tochter ist von gegenseitigem Wunsch nach zwanglosem vertrautem Umgang geprägt, und doch wird unsere Beziehung stets gestört und fast zerstört, weil diese Justiz und diese Politik, welche ich mit Lohnsteuern wie der Gegenständlichen gezwungen bin, sogar noch dafür zu finanzieren, die Mutter meiner Tochter dabei unterstützen, unsere Beziehung zu beeinträchtigen, wo die Mutter das nur kann.“

Nun, Behörden wissen schon, was sie hören, und vor allem, was sie nicht hören wollen. Daher sind nur wenige Möglichkeiten vorgesehen, welche Siegmund ankreuzen darf, in welcher Beziehung er also zu seiner Tochter stünde. Wir dürfen gespannt sein, welche Formen der Beziehungen denn diese Republik für denkbar hält.

Das Formular L1k-bf bietet Eltern drei Optionen, um „Meine Beziehung zum Kind“ zu beschreiben:

„Ich bin Familienbeihilfebezieher/in“: Väter wie Siegmund dürfen verblüfft dieses Feld unangekreuzt lassen. Nein, er bekommt kein Geld für das Kind. In dieser Form der „Beziehung“ kann er wahrlich nicht gesehen werden. Doch stellt der überrascht fest, wie demaskierend diese Republik die Mutter seiner Tochter sieht: Sie ist sozusagen „alleinkassierend“ für das Kind, dabei sind seine jahrelangen, stets bis aufs Letzte nachgeforderten Unterhaltszahlungen an die „alleinkassierende“ Beziehung seiner Tochter noch gar nicht mit erwähnt hier.

„Ich bin (Ehe)Partner/in des familienbeihilfenberechtigten Elternteils“, wird als zweite Option geboten. Auch das ist also eine „Beziehung“ für den Staat Österreich. Soll das „irgendwie mitkassierend“ bedeuten?

Doch zuletzt wird Siegmund fündig, wie er nach Ansicht dieser Republik seine Beziehung zu seiner Tochter beschreiben darf: „Ich bin Unterhaltszahler…“ – ja, hier ist sein Kreuz richtig gesetzt! Und endlich wissen Väter, wissen Eltern wie Siegmund, wo sie stehen in den Augen dieser Republik:

Demnach ist die Beziehung zu einem Kind, also die wichtigste persönliche und familiäre Beziehung auf der Welt, für diese Politik und diese Behörden nur und allein dadurch gekennzeichnet, ob jemand über das Kind Geld bekommt, oder ob jemand vielleicht gerade Mit-Nutznießer ist, oder ob es sich um jenes Elternteil handelt, das die Zeche bezahlt und zudem aller Rechte, jeglicher grundlegender Menschenrechte beraubt wurde: Dem Unterhaltszahler! Mehr ist Siegmund nicht in diesem Land.

Aus diesem Grund zeigen die Männerservice-Reports diesem Land nachdrücklich auf: Wer Beziehungen auf solche, geradezu soziopathische Weise nur nach finanziellem Nutzen oder Ausschöpfungspotential betrachtet, soll endlich anderen, Kompetenteren die Gestaltung des Familienrechts überlassen, damit menschlich wird, was augenblicklich beziehungsgestört gestaltet ist!


Männerservice-Report #357, veröffentlicht am 2. Mai 2023

Siegmund Heldt*
Tochter Jasmin* 20 Jahre alt
Verwandte väterlicherseits

In der Verantwortung
Republik Österreich, in ihrer hier beschriebenen, vollen Beziehungskompetenz

Ort und Zeitraum:
Österreich, seit Anbeginn des Familien-Unrechts

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