Aus der Deckung

Die Fahrt wird lange, sehr lange werden für Christoph Felder*. Er scheut die Stunden der Fahrt, die sich so qualvoll ziehen, aufgrund der nagenden Ungewissheit, die ihn bedrückt: Wird er, nachdem er endlich von Zürich aus in Graz angekommen ist, sein Kind Felicitas* sehen? Oder wird ihre Mutter, Daniela*, wieder verweigern? Wird Christoph schon wieder, nach den Stunden der ungewissen Hoffnung, mit derselben Sehnsucht nach Zeit mit seiner geliebten Tochter, den Heimweg anzutreten haben – wenn sich diesmal jedoch ein Kilometer nach dem anderen in die Gegenrichtung dazuzählt, der ihn unfreiwillig weiter weg statt näher zu Felicitas bringt?

Wenige Tage vor dieser Fahrt ins Ungewisse schildert Christoph, warum er solche für ihn grauenvollen Befürchtungen hegt:

Trotz der Anstrengungen, die Christoph stets auf sich genommen hatte, um sein Kind sehen zu können, war Daniela nie wirklich gut gesinnt, darüber, dass seine Tochter so fröhlich und ungezwungen Zeit mit ihrem Vater verbringt. Das ist persönlich traurig, für sie und ihre Probleme, die sie aus ihrer Vergangenheit mitbringt. Schließlich hatte sie selbst als Kind keinen Kontakt zu ihrem Vater. Dieser habe aufgegeben, nachdem Danielas Mutter den Kontakt verweigert hatte – bis diese starb, als Daniela 17 gewesen ist. Obwohl ihr Vater sie dann aufgenommen und gut versorgt hatte: Der eingepflanzte Hass dieser Frau auf ihren Vater ist nie erloschen. Soweit zu Danielas seelischem Ballast. Nun wenden wir uns dem Sachverhalt zu, dass sie diese Probleme an einem Kind und an einem Vater abreagieren darf, nicht nur ungestraft, mehr noch: Tatkräftig unterstützt durch Österreichs Familienrecht.

So darf im Januar 2020, als Christoph seine Tochter für die Weihnachtsferien abholen will und sich mit ihr auf das geplante, gemeinsame Schifahren freut, die bei der Übergabe missgünstig mithörende Mutter plötzlich ihre überraschte Tochter drängen: Ob Felicitas denn, statt gleich mit ihrem Vater wie versprochen in die Ferien zu starten, mit ihr auf Mauritius wolle, jetzt sofort?

Christoph war wie vom Donner gerührt, und das verdatterte, überforderte Kind wusste keinen Ausweg, als der erwartungsvollen Mutter zuzustimmen. Da stand Christoph nun, mit seiner blitzartig erkalteten Vorfreude auf die langersehnte Zeit mit seinem Kind – und äußerte sich tief verletzt sowie enttäuscht.

Kurz darauf tritt Daniela nach: Vor Gericht behauptet sie plötzlich, der Vater sei gewalttätig zum Kind gewesen in diesem Moment! Daher solle das Kind den Vater jetzt gar nicht mehr sehen.

Nun erlebt Christoph, wie effektiv jede noch so unglaubwürdige Beschuldigung wirkt in diesem Familienrecht: Zufällig war eine Bekannte, Ulli Gerber*, bei diesem unseligen Treffen in der Nähe und hat die Szene mitgehört. Sie versichert schriftlich, dass Daniela die Unwahrheit gesagt hat. Doch die Richterin, Dora Sommerfeld*, ignoriert einfach, was den Vater entlasten könnte.

So sieht, ohne dass jemals eine vernünftige, glaubwürdige Begründung erfolgt wäre, Christoph seine Tochter über Monate hinweg überhaupt nicht mehr.

Erst im Mai bequemt sich die Richterin zu einer Verhandlung, ignoriert die erwähnte Zeugenaussage und belohnt Daniela de facto dafür, dass sie das Gericht angelogen hat, nur um den Kontakt des Vaters zum Kind zu erschweren. Das bisherige Kontaktrecht soll zwar wieder eingesetzt werden, ab jetzt jedoch nur mehr alle drei Wochen statt jedes zweite Wochenende, ohne Begründung – außer Sie lassen es als Grund gelten, dass die Mutter einfach will, dass der Vater das Kind seltener sieht.

Nach diesem mutlosen Beschluss ist Daniela jedoch im Gegenteil ermutigt worden, weiter die Beziehung von Vater und Kind zu hintertreiben und scheibchenweise zerstören zu wollen. Sie kündigt einmal kurzfristig Urlaub mit dem Kind an, gerade als eine beschlossene Vater-Kind-Zeit anbricht, dann wieder kommt sie mit auf der Luft gegriffenen Gewaltvorwürfen:

Jetzt soll auf einmal Regula*, Christophs Partnerin, gewalttätig zu Felicitas sein! Daniela unterstellt mittels eines E-Mails an das Schweizer Sozialamt einer anderen Frau Gewalt an ihrem Kind. Dabei sind diese Vorwürfe leicht als komplett sinn- und haltlos zu erkennen. Zum Zeitpunkt dieses Mails hatte Christoph seine Tochter seit Monaten nicht mehr sehen können, geschweige denn Regula. Konsequenzen für diese Straftat, denn das wäre sie, sollte eines Tages eine Justiz endlich Verleumdungen und üble Nachreden von Müttern ernst nehmen, folgten keine – natürlich.

Wir zollen Christoph Respekt dafür, dass seine Energie noch nicht erschöpft ist. Wenn er Österreichs Familienrecht kritisiert, so trifft er es aus seinen bitteren Erfahrungen heraus auf den Punkt: Für die sofortige Durchsetzung von verweigertem Eltern-Kind-Kontakt erklärt sich niemand, weder Polizei noch Jugendwohlfahrt, als zuständig. Bei Gewaltvorwürfen schrecken alle, selbst Richter, ängstlich auf und huschen feige in jede erdenkliche Deckung.

Doch aufzugeben, das bringt Christoph für seine Tochter Felicitas nicht über das Herz. Wir hoffen, dass er dadurch erreicht, dass seine Tochter das Schicksal ihrer eigenen Mutter überwinden kann.


Männerservice-Report #279, veröffentlicht am 2. November 2021

Vater: Christoph Felder*
Felicitas*, 9 Jahre
Regula Hürlimann*, Christophs Partnerin
Ulli Gerber*, Zeugin
Franz*, Felicitas’ Großvater mütterlicherseits

In der Verantwortung
Daniela Bruth*, Mutter des Kindes
Helga*, Großmutter mütterlicherseits
Dora Sommerfeld*, Richterin an einem Grazer Bezirksgericht

Ort und Zeitraum:
Zürich, Graz, Sommer 2021

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