Auf Schritt und Tritt, das Frauenhaus kommt mit.

Daniel Christensen staunt nicht schlecht, als er seinen Sohn Samuel vom Kindergarten abholen will, am 12. März 2013. Die Kindergärtnerin, selbst verwundert, erklärt ihm: Seine Frau Carla hat das Kind bereits mitgenommen, früher als gewöhnlich.

Daniel ahnt bereits Schlimmes. Einige lange Tage dauert es, bis auch er endlich erfahren darf: Carla ist mit seinem Sohn ins Tiroler Frauenhaus, wie schreibt später die Gutachterin, «geflüchtet». Vor ihm. Damit ist zwar kein Urteil gesprochen, doch etwas vielfach Schlimmeres: Ein Vorurteil.

Hat Daniel seine Frau geschlagen? Hat er sie bedroht, sodass sie um ihr Leben fürchtete? Mitnichten! Ganz offen erklärt das Frauenhaus, dass Carla niemals geschlagen oder bedroht wurde, indem es einen anderen, einzigen und fragwürdigen Grund für Carlas Unterbringung angibt: Ihr Mann habe psychische, also seelische Gewalt an seiner Frau verübt.

Wie hat nun diese seelische Gewalt ausgesehen? Die Ehe war bereits seit Monaten in einer tiefen Krise. In dieser Lage wird jeder Konflikt schnell verhärtet. Während Daniel den Eindruck hatte, er müsse stets in Carlas Vorstellungen einwilligen, während er sich zunehmend darüber gegrämt hatte, wie inaktiv seine Frau ist, behauptete Carla hinterher: Er, Daniel, hätte ihr nichts erlaubt. Soweit, so traurig, was die menschliche Dimension einer zerbrochenen Beziehung betrifft. Doch rechtfertigt sich bei solchen Auffassungsunterschieden eine als «Flucht» bezeichnete Mitnahme des Kindes in ein Frauenhaus?

Einen Vorwurf hat Carla noch: Weil sie in Daniels Haus lebte, dieser seinen Sohn umfangreich selbst betreute und Samuel hier alles hatte, das er braucht, hat Daniel ihr angeboten: Sie könne ja gehen, wenn sie will. Für Samuel ist es besser, er bleibt.

Daraus wird schnell, mit Unterstützung der Vorurteile, die in Frauenhäusern über Männer gepflegt werden, die «psychische Gewalt» in Form einer Drohung, der Mann nehme der Frau die Kinder weg.

Nun denn, dann hätten wir im Männerservice zahllose Väter, welche sofort als Opfer seelischer Gewalt ins Frauenhaus flüchten dürften. Wer nämlich auf dieser Welt und nicht in seiner Blase lebt, weiß genau: Viele Frauen schmeißen ihrem Partner im Streit an den Kopf, dass sie ihn fertig machen können, menschlich wie finanziell, dass er aus dem Haus flöge und seine Kinder nie wieder sehe, dass sie hier in diesem Lande eben die Macht haben über alles, das ihrem Partner wichtig ist, seit er sie als Partnerin genommen und mit ihr ein Kind gezeugt habe. Das, verehrte Leser, ist seelische Gewalt, das können Sie sogar als Nötigung auffassen, in anbetracht der Tatsache, dass leider stimmt, was die Frau über ihre Machtposition sagt, die ihr Politik und Justiz an die Hand geben.

Doch die Drohung, einem Elternteil die Kinder wegzunehmen, ist dann doch wieder keine Gewalt, wenn: Ja, wenn dem Mann damit gedroht wird – und ist doch wieder schlimme Gewalt, für unsere Frauenhäuser – wenn die Frau behauptet, damit bedroht worden zu sein.

In den nächsten Jahren läuft Daniel immer wieder gegen Mauern. Sein Sohn lebt von ihm getrennt, bei einer Mutter, welche weniger erziehungsfähig ist als der Vater, wie sich später erweisen wird. Doch das Frauenhaus ist Carla eine großartige Hilfe, dabei, sich den Sohn zu sichern und den Vater effektiv auf Distanz zu halten. Jahrelang erhält Carla eine eigene «Bezugsbetreuerin», Sandra Maiser, welche sie überall hin begleitet: Zu jedem Gerichtstermin, obwohl Carla ohnehin eine Anwältin dabei, sogar beim Elterngespräch mit der Gutachterin darf sie wachsam danebensitzen… Nur, ob Sandra Maiser einen klappbaren Beistellsitz für die Damentoilette, falls Carla einmal für kleine Mädchen muss, in ihrer Handtasche versteckt hat, ist nicht bezeugt.

Carla wird vom Frauenhaus gar eine Wohnung in Innsbruck angeboten, in der sie ein Jahr betreut werden soll, bis sie mit Sozialleistungen des Landes Tirol, der Familienbeihilfe und natürlich von Daniel eingeklagtem Unterhalt das Auskommen findet.

Doch Daniel bleibt tapfer auf der Seite seines Sohnes, der sich in all den Jahren danach gesehnt hatte, beim Vater zu leben.

Drei Gutachten, mit denen Richter die Verantwortung abgeschoben haben, hat er überstanden, zwei völlig stümperhaft erstellte von der Erziehungswissenschafterin Regina Kaltenbacher, die er sogar von einem Berliner Institut als für ein Familiengerichtsgutachten nicht verwertbar ausweisen lassen konnte, und ein wenigstens nur amateurhaftes eines weiteren Psychologen, bis endlich die Innsbrucker Familiengerichtshilfe erkennt: Samuel ist bei seinem Vater deutlich besser aufgehoben als bei der, allmählich in Innsbruck im Milieu absinkenden, Mutter.

Wir verbleiben einmal mehr mit der Frage: Was denken sich eine Sandra Maiser, ein Frauenhaus und eine Gewaltschutzstelle, wenn sie sich unter dem Titel des Gewaltschutzes benutzen lassen, um der Frau das Kind zu sichern und ihr bei Scheidung und Trennung Vorteile zu verschaffen, und welche tatsächlichen Ereignisse stecken wirklich hinter den Gewaltstatistiken der Frauenhäuser und Gewaltschutzstellen?


Männerservice-Report #149, veröffentlicht am 30. April 2019

Betroffene
Vater: Daniel Christensen*
Kind: Samuel*, 9 Jahre

In der Verantwortung
Carla Christensen*, Samuels Mutter
Tiroler Frauenhäuser und Gewaltschutzstelle, vertreten durch Sandra Maiser*
Regina Kaltenbacher*, Gutachterin im Auftrag des Bezirksgerichts Schwaz

Ort und Zeitraum:
Bezirke Schwaz und Innsbruck, Tirol, 2012 bis 2018

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