An der Grenze zum Betrug

Es stimmt einfach nur traurig: Der kleine Jonas ist noch nicht einmal ein halbes Jahr alt – und schon ist die Scheidung seiner Eltern unausweichlich!

Christoph Manhart* schreibt: Er ist am gesundheitlich am Boden. Er fühlt sich völlig überrumpelt, seit ihm Eleonore*, kaum dass ihr gemeinsames, zweites Kind geboren worden ist, erklärt hatte, dass sie die Scheidung will, und sogleich mit den Kindern ausgezogen ist.

Dieser Mann hat all die Schrecken schon einmal erlebt, eine Scheidung mit zwei Kindern, die Entfremdung der Kinder von Vater, verbunden mit einem Leid, das Vätern von vielen nicht einmal zugestanden wird, zugleich die Sorge, was ihm selbst zum Wohnen und Leben bleiben wird.

Und doch hatte Christoph die Hoffnung auf eine gemeinsame Familie niemals aufgegeben, und diese Hoffnung sah er in der Ehe mit Eleonore endlich glücklich erfüllt. Doch kaum war das zweite Kind unterwegs, wurde seine Frau zunehmend unglücklicher.

Wir glauben, oftmals sind solche plötzlichen ehelichen Unzufriedenheiten verdächtig: Entweder hat der schlagartig unglückliche Partner bis dato dem anderen etwas vorgespielt, sich glücklich gegeben mit einem Menschen, den er tief im Herzen gar nicht liebt – oder das schlagartige Unglück ist vorgeschoben, notwendig als Grund für eine Trennung. Tatsache ist: Nicht wenige Mütter sagen durchaus ganz offen, dass sie ein Kind wollten, aber keinen Mann. Das haben sie dem zukünftigen Vater damals sicher nicht so offen gesagt, sonst hätte sich der nicht darauf eingelassen, Kinder mit ihr zu planen. Irgendwann einmal muss Liebe geheuchelt worden sein, um ein Ziel zu erreichen.

Warum bringen wir diese Gedanken in Verbindung mit Eleonore? Weil die zwei Wunschkinder jetzt da sind, und weil Eleonore die Scheidung bereits derart gut und detailliert vorbereitet hat, dass sie dieses “Projekt” wohl schon während der Schwangerschaft in Angriff genommen hat, die Beratungen in Anspruch genommen wurden, möglicherweise gerade bevor sie sich von Christoph zur gemeinsamen Schwangerschaftsvorbereitung abholen lassen hat.

Das Eleonore ausgezeichnet vorbereitet ist, zeigt, dass sofort, als sie ihrem Mann die niederschmetternde Nachricht unterbreitet hat, sie Christoph, der noch nach Luft schnappt, anbietet: Sie hätte da einen Anwalt, den Josef Hochmüller*, der sie beide, ganz fair und objektiv, beraten würde.

Tatsächlich lädt dieser Anwalt die beiden zu sich in die Kanzlei. Er arbeitet mit ihnen eine “Scheidungsvereinbarung” aus, also ein Schriftstück, in dem alle Details der Scheidung genau geregelt sind und das beide unterschreiben sollen, für eine “einvernehmliche Scheidung”. Dabei erklärt er Christoph lang und breit, wie sehr es von Vorteil für ihn sei, dass ihm Eleonore das Haus, das er unter Schulden gerade noch aus der ersten Scheidung retten konnte, überlassen würde. Ja, das Haus würde er behalten, wenn er jetzt schön kooperativ ist. Und, schauen Sie, Herr Manhart, da wären noch ein paar Details…

Christoph geht, schwindlig von all den Einzelheiten, die ihm dieser “neutrale” Anwalt, der beide fair berate, so sagte es ihm Eleonore, aus der Kanzlei. Er ist sich nicht sicher: Sind irgendwelche Nachteile in dieser Vereinbarung, die er nicht erkennt? Der Weg führt ihn sofort zum Männerservice, mit der zeichnungsfertigen Vereinbarung in der Hand.

Der Männerservice hat schon viel erlebt. Doch wir sehen hier eine Vereinbarung und eine Vorgehensweise, die ihresgleichen suchen:

Erst einmal darf dieser Anwalt nicht beide Seiten beraten. Dieses Doppelvertretungsverbot gilt seit vielen Jahren. Josef Hochmüller wird tunlichst darauf geachtet haben, dass er selbst nie zu erkennen gibt, dass er rechtlich betrachtet nichts anderes als Eleonores Anwalt ist, der nur ihre Interessen vertritt. Doch wir sind sicher: Ihm war bewusst, dass Eleonore ihrem Mann genau das Gegenteil vormacht, und er hat das nicht nur in Kauf genommen, sondern möglicherweise mit ihr abgestimmt.

Trotzdem hat dieser Anwalt die Frechheit, für die aufgesetzte Vereinbarung und die “Beratung”, die er der Gegenpartei gar nicht geben darf, Geld von Christoph verrechnen zu wollen, was beweist: Er lässt den Glauben Christophs, er verträte beide Seiten gleichzeitig, wissentlich aufrecht und will das sogar noch finanziell ausschlachten.

Haarsträubend sind die Details, welche Christoph unterschreiben soll:

Christoph soll lebenslang auf jeden Ehegattenunterhaltsanspruch verzichten, sollte er einmal bedürftig sein. Aber im Gegenzug soll er sich verpflichten, lebenslang für Eleonore zu zahlen.

Dann folgt ein altbekannter, schmutziger Trick: Der Unterhalt für die Kinder wird niederer angesetzt als die rechtlich gültige Summe. Damit soll der Mann geködert werden: Er spare sich Geld, meint er. Doch alles, was er und Eleonore beim Kindesunterhalt unterschreiben, kann sofort ungültig erklärt werden, auch schon am Tag nach der Scheidung. Eleonore könnte also sofort den Unterhalt wieder erhöhen lassen, nachdem sie selbst vor Kurzem unterschrieben hat, weniger Unterhalt für die Kinder zu wollen. Was dem Mann als Vorteil angeboten wird, wäre ungültig, aber alles, das er zum Nachteil in Kauf genommen hätte, bliebe für immer und ewig gültig. Josef Hochmüller sichert sich selbst sogar noch ab, da schau her: In kleingedrucktem, unverständlichem Rechtsdeutsch schreibt er genau diesen Umstand, dass im Klartext gesprochen der Kindesunterhalt später jederzeit geändert werden könne, sogar noch in die Vereinbarung und hofft, dass Christoph gar nicht merkt, was er unterschreibt.

Damit nicht genug, natürlich: Gleich darauf soll Christoph unterschreiben, dass er für eine ganze Liste von zukünftigen Zusatzkosten für die Kinder aufkommen soll – Sonderbedarf, und was hier gelistet ist, wäre unterhaltsrechtlich gar nicht abgedeckt. Damit würde sich Christoph wohl zusätzliche, zehntausende Euro aufhalsen, die später Stück für Stück anfielen.

Und immer noch wollen Eleonore und ihr Anwalt mehr: Christoph soll unterschreiben, dass er seinen Teil des Familienbonus, auf den die Mutter gar nicht zugreifen könnte, an sie überweist, und das nicht nur zukünftig: Sogar rückwirkend ab Januar 2019! Damit wären auf einen Schlag noch einmal 2500 Euro fällig, und fortan monatlich zusätzliche 250 Euro. Doch diese Summe steht nirgendwo, nur eine verklausulierte Formulierung, die das böse Erwachen bedeuten würde nach der Unterschrift.

Wie zum Hohn folgt zu guter Letzt, dass Eleonore Christoph das Haus überlassen würde, wenn er brav unterschreibt und nicht nachfrägt, was die vielen kleinen, harmlos wirkenden Punkte vorher, die so ein böses Ende für ihn hätten, bedeuten. Während die Nachteile für ihn stets geschickt verklausuliert waren, wird lang, breit und blumig darauf eingegangen, wie sehr ihm das Haus, der Leser könnte meinen, geschenkt wird.

Dabei hätte Eleonore auf das Haus gar keine Chance. Christoph hat das Haus in die Ehe mit eingebracht.

Wie sie selbst erkennen können, dürften jedoch Eleonore und Josef Hochmüller Pech haben. Christoph weiß nun, wie sein Vertrauen missbraucht und er hintergangen wurde. Einmal mehr handelt ein Scheidungsanwalt und ein Ehepartner, Eleonore, an der Grenze zum Betrug.

Wir kennen gerade in Vorarlberg die Hauptprofiteure in der Scheidungsbranche in und auswendig. Dieser Anwalt, Josef Hochmüller, war für uns bis jetzt ein unbeschriebenes Blatt. Er wird ahnen, mit wem Christoph gesprochen hat, wenn er merkt, dass sein Gegenüber plötzlich über alle seine Versuche an der Grenze zum Betrug Bescheid weiß. Wir brauchen uns nicht vorstellen.


Männerservice-Report #209, veröffentlicht am 30. Juni 2020

Betroffene
Vater: Christoph Manhart*
Kinder: Ben*, 3 Jahre, und Jonas*, 0 Jahre
Väterliche Verwandte

In der Verantwortung
Anwalt Dr. Josef Hochmüller*, Bludenz
Eleonore*, Mutter der Kinder

Ort und Zeitraum:
Vorarlberg, März 2020

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