Alles korrekt!

«Ausgenommen wie eine Weihnachtsgans» fühlt sich Werner Hofreiter*. Der Unterhalt für seine drei Kinder beträgt mehr als die Hälfte seines normalen Monatslohns, die Raten der Schulden aus der Ehe sind ihm auch noch geblieben, und so bangt dieser Vater Monat für Monat dem Monatsletzten entgegen.

Wenn wir alle Summen zusammenrechnen, die Melanie*, die Mutter seiner Kinder, «für die Kinder» erhält, dann erhält sie somit rund 2000 Euro monatlich, mit Werners Unterhalt, der Familienbeihilfe, dem Kinderabsetzbetrag  und dem halben Familienbonus.

So bleibt Melanie selbst, die ja als Mutter keine Geldunterhaltspflicht trifft und zugleich mit den Kindern im Teenageralter kaum Hausarbeit mehr hat, weitaus mehr als dem Vater ihrer Kinder, dem sie und Österreichs Unterhaltsrecht keinen Cent zu viel zum Leben lassen. Melanie kann so viel verdienen, in Vollzeitbeschäftigung, wie sie will: Dieses Unterhaltsrecht kennt auch dann keine Gnade gegenüber Vätern, wenn es offensichtlich ist, dass eine Mutter so viel Geld vom Vater gar nicht benötigt.

Verzweifelt wendet sich Werner daher an den Männerservice. Wir fragen von Werner umgehend alle Möglichkeiten ab, welche ihn von dieser erdrückenden Unterhaltslast erleichtern könnten.

Viele wissen bereits, von Gerichten, Jugendämtern oder dem Internet, über die «Prozentmethode» Bescheid, und sind von der Berechnung über die Höhe des Unterhalts überrascht. Was jedoch zumeist den Betroffenen verschwiegen wird: Wenigstens ein paar Belastungen, welche viele Väter neben dem Unterhalt zu tragen haben, können vor der Berechnung abgezogen werden.

Die beste Form der Lüge und des Betrugs ist, einen entscheidenden Teil der Wahrheit zu verschweigen. So gehen die viele Behörden mit Vätern wie Werner um. «Jugendämter» und Gerichte informieren Väter fast nie über Fahrtkostenanrechnungen für Pendler, und oftmals sogar ungern über den Abzug von bestimmen Steuerabsetzbeträgen. Sollte der Betroffene diese Beträge dann gegen das Mauern der Behörden durchsetzen wollen, so wird er im Regen stehen gelassen, ihm Hilfe verweigert.

Dieses Unterhaltsrecht lässt selbst einen Laien wie Werner, der zudem Schriftverkehr nicht gewohnt ist, nur durch mühseliges Schreiben eigener Anträge, gekonnte Ausarbeitung inklusive, darum kämpfen, dass er wenigstens zu dem bisschen Recht gelangt, das ihm diese Republik zu lassen bereit ist.

Auch in Werners Fall ist die Durchsicht des Beschlusses, der zu dieses hohen Unterhaltssumme führt, ernüchternd. Doch hier ist ein überraschender Umstand schockierend für diesen Vater und für jeden, der sich die Summen ansieht:

Die Behörden haben korrekt gearbeitet! Wir wollen anerkennend hervorheben, dass dieses Gericht die Fahrtkostenanrechnung des Pendlers Werner und den, zwar geringen, Abzug der Steueranrechnungen, völlig korrekt und ohne Aufforderung durchgeführt hat – und das Jugendamt hat nichts beeinsprucht oder bekämpft.

Was ist nun ernüchternd, außer, dass die korrekte Behandlung eines Unterhaltspflichtigen die Ausnahme ist in diesem Land?

Werner stockt der Atem, als er von uns erfährt, dass diese Unterhaltsbelastung bereits die Geringste ist, die ihn treffen kann. Wir können ihm nur erklären, wie er diese Summen verteidigt, wenn plötzlich diese, ohnehin geringen, Entlastungen bekämpft werden sollten.

Melanie wird es sich noch länger gut gehen lassen können von Geld, das vorgeblich nur für die Kinder da sein sollte, während sich Werner weiterhin wie eine Weihnachtsgans fühlen wird. So sehr das politisch und medial geschürte Bild umgekehrt sein mag, verschaffen Sie sich ein eigenes Bild. Der Männerservice liefert gerne Details.


Männerservice-Report #260, veröffentlicht am 22. Juni 2021

Betroffene
Werner Hofreiter*
Drei Kinder im Teenageralter

In der Verantwortung
Melanie*, Mutter der Kinder
Österreichisches Unterhaltsrecht

Ort und Zeitraum:
Oberösterreich, Mai 2021

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