Ach, übrigens: Du hast dann ein Kind!

Wieder einmal ergreift mit Susanne eine Frau die Initiative und kontaktiert den Männerservice, denn sie kann einfach nicht fassen, was ihrem Partner Alexander geschieht, und wie so etwas in Österreich rechtens sein kann:

An einem Abend Ende des Jahres 2013 hatte sie Alexander noch wie so oft ohne besondere Gedanken verabschiedet, als dieser seinen Dienst als Security bei einer Festveranstaltung antreten wollte. Doch tief erschüttert stand Alexander nach Ende seiner Arbeit vor ihr.

Eine völlig betrunkene Frau ist auf ihn zugewankt und hat ihn angestarrt. Zuerst hat Alexander wie durch sie hindurchgesehen, um das gesamte Fest nicht aus den Augen zu verlieren, mit einem Auge darauf wachend, dass der Betrunkenen nichts zustößt. Doch als sie sich vor ihn hinstellt, dämmert ihm langsam: Diese Frau, Alice, kennt er! Er war vor langer Zeit mit ihr zusammen, es fühlt sich wie eine Ewigkeit an.

Alice lacht, spricht ihn an und fackelt nicht lange. Sie eröffnet Alexander, der schlagartig erstarrt: Er ist Vater einer zehnjährigen Tochter! Sie hatte es ihm nie gesagt, weil, so schildert sie sorglos, sie gleich wieder einen anderen Freund gehabt hätte, der das Kind an seiner statt angenommen hätte, drei Jahre später wieder einen anderen.

Doch jetzt ist auch diese Beziehung vorbei, und Alexander kommt ihr gerade recht.

Alexander weiß jetzt nicht, wie es weitergeht. Zuerst will er seine Tochter kennen lernen. Doch schon beim zweiten Treffen legt ihm Alice ein Formular auf den Tisch: Er soll zuerst einmal die Vaterschaft anerkennen. Sein Wunsch nach einem Test wird ausgeschlagen, und so schnell, wie es in Österreich nur dann geht, wenn eine Mutter das will, steht Alexander von Amts wegen als Vater fest und sieht gleichzeitig seine Tochter nicht mehr.

Doch beim Unterhalt soll Alexander plötzlich wieder als Vater gelten. Über all die 10 Jahre würde Alice ihn am Liebsten jetzt nachträglich zahlen lassen. Rechtlich sind „leider“ nur drei Jahre möglich, stellt sie fest, doch diese will sie voll ausgeschöpft haben. Dabei kann sie natürlich auf die Hilfe der Vorarlberger Jugendwohlfahrt zählen, welche 15.000 Euro auf einmal von ihm will und letztlich über das Gericht eine Nachzahlung einklagt.

Natürlich soll Alexander fortan monatlich weiterhin die höchstmöglichen Unterhaltsbeiträge bezahlen. Die Forderung von 372 Euro monatlich ist zusammen mit der Nachzahlung für einen Security-Bediensteten über der Grenze des Machbaren.

Zumindest beim Unterhalt kann der Männerservice zahlreiche Tipps geben, doch der menschliche Schaden ist kaum zu kitten.

Zu seiner Tochter Annalena kann Alexander keine Beziehung mehr aufbauen. Ob er je die Chance dazu gehabt hätte, ist ohnehin fraglich, denn die beiden haben die wichtigsten Jahre dafür unwiederbringlich versäumt. So wird Alice ihrer Tochter wohl weiter ihre Version über deren Vater erzählen und Österreich wird wohl um einen Menschen reicher sein, der seinen Vater ablehnt oder hasst, denn die Hintergründe wird Annalena entweder nicht erfahren, oder, wenn doch, einfach nicht glauben wollen.

Wir hoffen für Alexander, dass sich wenigstens diese Befürchtung nicht erfüllt und sich Annalena eines Tages selbst auf den Weg macht, um zu erfahren, wie es ihr Vater erlebt hat.

Achtung, Rentenklau! Lesen Sie, wie Politiker diesen Betroffenen mit einer zusätzlichen Ungerechtigkeit bis ins Grab belasten wollen: https://www.maennerservice.at/pensionssplitting/

Männerservice-Report #60, veröffentlicht am 15. August 2017

Betroffene
Alexander Alger*
Kind: Annalena*, 12 Jahre
Susanne Kopfer*, Alexanders Partnerin
Väterliche Verwandte

In der Verantwortung
Alice*, Annalenas Mutter
Unterhaltsabteilung der Jugendwohlfahrt Vorarlberg
österreichisches Familienrecht

Ort und Zeitraum:
Vorarlberg, seit 2005 bis jetzt

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