Abgeholt

Völlig aufgelöst sprudelt alles aus Helmut Hoch* heraus, was den Vater so fassungslos werden lässt. Es ist schwer für uns, Fragen zu stellen und auf den Punkt zu bringen. Doch wir kennen das Bedürfnis vieler Betroffenen, uns zu erklären, ja, uns damit überwältigen zu wollen, welch „völlig unfassbaren“ Zustände ihn und seinen Sohn Yannick* in eine „absolut abartige Ausnahmesituation“ geraten lassen, welche sicher auch wir uns bisher «gar nicht vorstellen konnten»:

Obwohl er, der Vater, sich hauptsächlich um seinen Sohn, Yannick*, gekümmert hatte, bekommt die Mutter nach der Trennung die Obsorge über das Kind zugesprochen. Ein geradezu unvorstellbarer Einzelfall? Im Männerservice wirkt niemand überrascht. Der Vater setzt händeringend fort:

Ottilie*, die Mutter seines Sohnes, sei immer wieder gewalttätig gegen ihn geworden, und sie könne ihre Gewaltausbrüche nicht kontrollieren. Sogar einen Arzt, der ihm gegenüber das festgestellt hat, kann er, inklusive Diagnose über Heikes zugrunde liegende psychische Krankheit, zitieren – und trotzdem wird das Kind nicht zum Vater gegeben, sondern bei der Mutter belassen! Helmut erntet immer noch kein Wimpernzucken von uns, doch er führt fast schon drängend weiter aus, wie «unfassbar» groß der Missstand zwischen einem fairen Verfahren und dem ist, was ihm widerfuhr:

Niemand habe ihm zugehört, geschweige denn annähernd Glauben geschenkt! Ja kann das denn in der Justiz, die sich Helmut als der Gerechtigkeit verschrieben vorstellt, die Möglichkeit sein? Er erntet weiter volle Aufmerksamkeit von uns, doch nicht die geringste Spur der Verblüffung.

Und jetzt, eröffnet uns dieser Vater mit sorgenvollem Ausdruck, jetzt sabotiert Ottilie den Vater-Kind-Kontakt, wo und wie sie nur kann. Richter Wallner* hat Kontaktrecht ausgesprochen, doch sie hält sich einfach nicht dran, und daraufhin wurde der Fall zur Familiengerichtshilfe geschickt, wo Anton Höher* zwar mühevoll irgendwie doch den Vater-Kind-Kontakt organisiert, aber nicht zu erkennen scheint, wie sehr die Beziehung zu seinem Sohn am seidenen Faden hängt.

Doch warum zuckt keiner mit der Wimper im Männerservice, während Helmut für den normalen Bürger so völlig undenkbare, ausserhalb seiner bisherigen Vorstellungskraft liegende Vorgänge schildert?

Nun ist wichtig: Wir holen Helmut ab, von dort wo er auf Österreichs Familienrecht blickt – Vom Standpunkt der Rechtsgläubigkeit weg, hin auf den Boden der Realität. Wir legen ihm eine Sichtweise dar, die bisher nicht annähernd innerhalb seines Vorstellungshorizonts gelegen ist:

„Kindeswohl“ ist nur eine Floskel. Erst einmal kommt das Kind grundsätzlich zur Mutter in diesem Land, bevor richtig geprüft wird! Die Vorurteilswelt nicht in dieser Justiz, nein, im ganzen Land trägt zumeist das Bild in sich, dass jede Mutter grundsätzlich fehlerlos und perfekt sei.

Selbst, wenn ein Vater beweisen kann, dass er sich mehr um das Kind gekümmert hat als die Mutter, ändert das selten die Entscheidung.

Wenn Helmut zudem aussagt, Ottilie sei gewalttätig und unberechenbar, so erzeugt er erst einmal nur das Bild, er sei der Aggressor, der auf die arme Mutter losgeht. Selbst, wenn er Beweise vorlegt, rückt er sich damit zuerst selbst in ein schiefes Licht, als ein Vater, der die Mutter nur schlecht darstellen wolle.

Sollte Helmut nun immer nachdrücklicher ausführen, wie sehr die Handelnden dem Kindeswohl widersprechen, dann sei ihm hiermit bewusst gemacht: Die Behörden werden seiner Ansicht, was das Wohl seines Kindes sei, nicht vertrauen, im Gegenteil: Damit erzeugt er Widerstand.

Über das Kindeswohl wissen in Österreichs Familienrecht, sozusagen per Bescheid und Gesetz, die Behörden und Gutachter besser Bescheid als die Eltern. Die kennen zwar das Kind höchstens von der einen oder anderen knappen Stunde, doch wenn Vater und Mutter sich widersprechen, sind sie es, die über das Wohl des Kindes entscheiden, gemeinsam mit einem Richter, der das Kind nur von der Aktenzahl kennt.

Helmut wollte gerade ein sehr deutliches Mail schreiben, an Anton Höher, in dem er mit klaren Worten anprangert, wie sehr es dem Kindeswohl widerspricht, was der hier betreibt. Doch jetzt versteht er: Damit stellt er sich bloß als Querulant hin. Er weiß nämlich, amtlich betrachtet, weniger vom Kindeswohl als sein Adressat, basta!

Dabei können wir in seinem Fall weder beim Richter noch bei der Familiengerichtshilfe etwas Ungewöhnliches an ihren Handlungen erkennen. Was Helmut Hoch uns so fassungslos beschreibt, ist zwar nicht in Ordnung, doch völlig normal und üblich in diesem Familienrecht.

Wir relativieren sogar: Wenn auch die Entscheidung, das Kind zur Mutter zu geben, einseitig und falsch gewesen sein dürfte, so setzen Richter und Familiengerichtshilfe immerhin überhaupt Handlungen, um die Sabotage des Kontaktrechts zu unterbinden, zu wenig entschlossen, sicherlich, doch oft ernten Väter sogar nur ein lustloses Schulterzucken oder blinde Parteinahme für die Mutter.

Helmut bedankt sich sehr dafür, dass wir ihn abgeholt haben, von dem seligen, aber einsamen und wirklichkeitsfremden Flecken weg, wo er in Gutem Glauben gestanden ist. Er ist in die Realität des Familienrechts geführt worden. Er wird sich nach den Gegebenheiten richten, jetzt wissend, wie schlimm es sonst noch kommen könnte. Erst, wenn sich die Lage verschlechtert, dann erklären wir ihm, wie die Vorgehensweise geändert werden sollte.


Männerservice-Report #244, veröffentlicht am 2. März 2021

Betroffene
Vater: Helmut Hoch*
Kind: Yannick*, 3 Jahre alt
Väterliche Verwandte

In der Verantwortung
Ottilie*, Yannicks Mutter
Richter Ulrich Wallner*
Anton Höher*, Familiengerichtshilfe
österreichisches Familienrecht

Ort und Zeitraum:
Vorarlberger Unterland, Dezember 2020

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