Gemeinsam mit dem Dieb zur Polizei?

Im Dezember 2022 ist in der Steiermark etwas höchst Außergewöhnliches geschehen: Eine Frau, Renate Zwölfer*, hatte die Polizei gerufen, mit dem Ziel, ihren Mann, Paul*, aus dem Haus weisen zu lassen. Ja, unsere treuen Leser wissen schon: Das ist beileibe nicht außergewöhnlich. Die große Überraschung folgt sogleich: Paul wurde doch tatsächlich nicht weggewiesen!

Was ist hier geschehen, werden sich Eingeweihte ratlos die Augen reiben? Wendet sich endlich die Praxis im Gewaltschutzsystem? Wird plötzlich objektiv geprüft? Werden sogar Beweise verlangt und gar gewürdigt? Lesen Sie, was alles zu geschehen hat, damit ein Mann nicht einfach weggewiesen wird:

Als Renate die Polizei gerufen hatte, stand diese vor der vorwurfsvollen Frau und einer verzweifelten Familie: Paul und alle vier Kinder hatten händeringend beteuert, dass der Vater niemals die Mutter geschlagen oder bedroht hatte, dass er niemals gewalttätig sei und sich das keiner vorstellen könnte – außer Renate, welche das behauptet hatte.

Wurde Paul deshalb von der Wegweisung aus dem eigenen Familienhaus verschont? Nein! Diese Beteuerungen, des Beschuldigten und aller vier Kinder, hätten wohl niemals gereicht, die Wegweisung eines Unschuldigen zu verhindern.

Renate leidet unter dem Borderline-Syndrom. Solche Menschen sind äußerst manipulativ, aggressiv und unberechenbar. Sie war bereits in der Psychiatrie, mit klarer Diagnose darüber. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie in einem unkontrollierten Anfall, im typischen Schwarz/Weiß-Denken, plötzlich und äußerst überzeugend lügt, ist hoch.

Wurde Paul deshalb von der Wegweisung aus dem eigenen Familienhaus verschont? Nein! Selbst die allerhöchste Wahrscheinlichkeit, selbst der fast sichere persönliche Eindruck bei den Polizisten, dass die Frau den Mann falsch beschuldigt und die Polizei nur benutzt, um ihn aus dem Haus werfen zu lassen, hätte wohl niemals gereicht, die Wegweisung eines Unschuldigen zu verhindern.

Doch, wie beschrieben, die Polizisten hatten wohl das erdrückende Gefühl, dass sie hier bei einem üblen Spiel benutzt werden. In diesem Gewaltschutzsystem ist es jedoch gar nicht einfach, nicht zum Mittäter zu werden. Jeder Polizist hat Probleme zu befürchten, wenn er einen Mann nicht wegweist. Daher rufen die Beamten den Amtsarzt zu Hilfe.

Währenddessen ist die Verzweiflung bei den Kindern und Paul ins Uferlose gestiegen. Der Amtsarzt bestätigt den Polizisten, dass Renate keinerlei Anzeichen von Gewalteinwirkung aufweist und die Kinder bestürmen die Polizisten mehrmals, den Vater nicht wegzuweisen, weil die Mutter lügt.

Wurde Paul deshalb von der Wegweisung aus dem eigenen Familienhaus verschont? Nein, selbst diese Sachlage hätte nicht genügt.

Doch unter dem Druck aller Indizien knickt endlich Renate ein. Sie gibt vor allen Beteiligten zu, dass sie die Vorwürfe erfunden hat.

Die Polizisten dürften erleichtert gewesen sein. Renates Geständnis ist wie eine Absolution.

In dieser Dezembernacht beschließen steirische Polizisten, wohl mit mulmigem Gefühl vor den nächsten Tagen, den folgenden Reklamationen der feministischen Gewaltschutzstelle und den drohenden, peinlichen Befragungen vor dem Vorgesetzten, tatsächlich: Ein Mann wird nicht weggewiesen!

Immer noch dürften feministisch indoktrinierte Stellen steif und fest behaupten, die Frau sei unter Druck gesetzt worden, denn eine Frau würde niemals lügen, und zum Schluss seien immer die Anderen schuld. Renate wird immer noch geschützt, wie wir im Folgenden erkennen werden.

Paul hat, ebenso wie die Kinder, Angst, dass sich die traumatischen Ereignisse der letzten Nacht wiederholen. Daher will er die Beweise sichern, dass er falsch beschuldigt wurde. Auf der Polizeidienststelle verlangt er das Protokoll darüber, dass seine Frau ihre Lüge eingestanden hat. Doch die Beamten verweigern ihm, dem Betroffenen, rechtswidrig die Herausgabe. Sie behaupten allen Ernstes: Paul müsste mit Renate gemeinsam erscheinen, und beide hätten zu unterschreiben, also auch Renate, dass sie gelogen habe.

Die Absurdität beschreibt Paul treffend: „In Analogie müsste der Bestohlene den Dieb doch höflich bitten zur Polizei mit zu kommen um dort seine Tat zu unterschreiben. Für mich unfassbar.“

Diese Republik unternimmt alles, um Renate vor Konsequenzen zu schützen.

Paul lässt per Anwalt die Polizei und die Sicherheitsbehörde der Bezirkshauptmannschaft auffordern, einen Bericht zu senden. „500 Euro später“, meint Paul nach der Rechnung des Anwalts, der zwar nicht kostenlos, aber umsonst gewesen ist, liest er die Antwort: Aufgrund des Datenschutzes der Frau könne ihm, dem Betroffenen, kein Schriftstück über die bewiesene Falschbeschuldigung an ihm selbst ausgehändigt werden.

Führen wir Pauls Analogie fort, dann dürfte er als Bestohlener niemals erfahren, wer ihn überhaupt bestohlen hat und vom wem er daher sein Geld zurückfordern könne.

Paul will sich jetzt von der täglichen Belastung, der Angst vor seiner Frau, befreien. Dafür will er sich scheiden lassen. Tatsächlich ist das Zusammenleben mit Renate unzumutbar, spätestens seit dem letzten Vorfall. Doch wenn er kein Eheverschulden Renates nachweisen kann, bleibt er lebenslang mit Unterhalt für die Frau, die ihn falsch beschuldigt hat und mit der ein Zusammenleben unzumutbar ist, belastet. Daher braucht er einen Beweis. Diesen verweigern ihm die Polizei, die Sicherheitsbehörde und das Gewaltschutzsystem. Sie stellen sich auf die Seite der Täterin. Sie wollen keine Beweise aufkommen lassen dafür, dass sie oftmals dafür benutzt werden, Willkür und Unrecht zu verüben. Der Schein muss gewahrt bleiben.

So wird wohl auch der steirische Männernotruf denken. Jedes Bundesland hat „Männerberatungen“ eingerichtet, welche unter der jeweiligen, feministischen Frauen-Landesrätin stehen und somit feministisch geführt werden. Wir hatten ja bereits geschrieben: Nach feministischer Denkart ist Paul trotzdem schuld, auch wenn seine Unschuld bewiesen wurde. Darf daher dieser Männernotruf Paul überhaupt helfen?

Der Männernotruf nimmt das Telefon ab, unter seiner 0800-er-Nummer. Wir können nun nur Paul wiedergeben, wie folgt: Als er schildert, was ihm widerfahren sei, erhält er die Gegenfrage, ob er denn seine Frau nun doch geschlagen habe! Das alles hatte Paul doch gerade erklärt. Dieser Sachverhalt scheint einfach nicht ins Weltbild seines Gesprächspartners zu passen. Darauf wurde ihm keine Hilfe, sondern ein Rückruf versprochen. Auf diesen Rückruf wartet Paul noch immer.

Daher zittern Paul und die Kinder noch heute, wenn sie sehen, dass Renate zu ihrem Telefon greift und sich in ein anderes Zimmer zurückzieht. Er zieht das bittere Fazit:

„Man hat als Mann keine rechtliche Handhabe, meine Frau kann das jederzeit wieder machen, ich kann nichts dagegen tun.“

Lassen Sie uns gemeinsam daher die Stimme erheben, damit wir wieder einen Rechtsstaat erhalten.


Männerservice-Report #356, veröffentlicht am 25. April 2023

Betroffene
Paul Zwölfer*
vier Kinder

In der Verantwortung
Renate Zwölfer*
steirische Polizeidienststelle
österreichisches Gewaltschutzsystem
steirischer Männernotruf

Ort und Zeitraum:
Steiermark, Dezember 2022

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