Unterschlagen!

Schon vor langer Zeit hatte Hartwig Gerster* resigniert, den Kontakt zu seinem Sohn Benedikt* und dessen Mutter Rosmarie* ohnmächtig abgebrochen. Alles habe sie daran gesetzt, ihren neuen Partner als Ersatzvater im Leben ihres Sohnes zu etablieren, und ihre ständigen, wütenden Vorwürfe und Unterstellungen hatte Hartwig nicht mehr ertragen.

An Benedikt, seinen Sohn, der ein geistiges Handicap hat, ist er nie mehr herangekommen. Eine Beziehung war unter dem Einfluss Rosmaries nicht mehr möglich.

So erfährt Hartwig über Benedikt nur mehr durch die Unterhaltsforderungen, die regelmäßig zu begleichen sind. Sein Sohn lebt nunmehr in einer Form betreuten Wohnens. Hartwig hofft sehr, dass er dort glücklich ist.

Den Unterhalt überweist Hartwig zur Hälfte an das Wohnheim seines Sohnes, auf Wunsch der Bezirkshauptmannschaft – und den Rest noch immer an Rosmarie, also auch auf Geheiß dieser BH.

Einmal mehr stellt der Männerservice die Frage, welche sich jeder kritische Mensch stellen dürfte: Warum in aller Welt kassiert die Mutter immer noch «Kindesunterhalt» für einen erwachsenen Menschen, der weder bei ihr lebt, noch von ihr zu versorgen ist? Warum ist es immer noch selbstverständlich, dass eine Mutter Geld kassiert, ohne dass auch nur die Frage aufkommt, ob sie dieses Geld für sich einstreicht oder dem Kind, je nach Gutdünken, auch etwas davon abhaben lässt? Wie kann eine Bezirkshauptmannschaft ohne vernünftige Begründung solche Forderungen erheben, und warum erklärt sie sich bei einem Erwachsenen überhaupt noch zuständig, sollte sie unter dem Titel der «Jugendwohlfahrt» hier aktiv sein?

Jedenfalls ist Rosmarie die «Erwachsenenvertreterin» ihres Sohnes, eine Funktion, die früher als «Sachwalterin» bezeichnet worden wäre.

Doch warum kassiert sie das Geld Hartwigs immer noch auf ihr Privatkonto?

Sicher, eine Mutter, die Kindesunterhalt bezieht, darf völlig ohne Rechenschaftspflicht das Geld des Vaters «für das Kind» auf das eigene, persönliche Konto zahlen lassen, sie darf «Kindesunterhalt» ohne jegliche Bedenken für eigene Zwecke missbrauchen – das nennt sich das Unterhaltsrecht, auch wenn es in vielen Fällen «Privatbereicherungsrecht» genannt werden könnte.

Doch Rosmarie ist nicht mehr berechtigt, nach dem völlig rechtsstaatswidrigen Unterhaltsrecht Geld für Benedikt zu kassieren. Jetzt kann sie das Geld nur einnehmen, wenn sie das in der Funktion als Erwachsenenvertreterin tut, denn anspruchsberechtigt ist jetzt Benedikt ganz allein. Rosmarie wäre nun rechenschaftspflichtig, ob sie das Geld auch tatsächlich für ihren Sohn bereithält oder ausgibt, und zwar Cent für Cent.

Sicher, das ist eine große Umgewöhnung für diese Mutter: Hatte sie doch jahrelang ohne jede Rechenschaftspflicht Geld vom Vater ihres Kindes kassiert! Ob ihr wohl klar ist, dass sie dieses Geld jetzt nicht mehr einfach auf ihrem Konto führen kann wie ihr Privateinkommen, ohne Überblick darüber, ob und was davon sie überhaupt Benedikt zugute kommen lassen hat?

Zufällig kommt Hartwig dann eine Mahnung zu Gesicht: Benedikts Wohnheim weist Rosmarie einen großen Rückstand bei der Zahlung der Restbeträge, die Rosmarie für das betreute Wohnen ihres Sohnes zu zahlen gehabt hätte, aus. Das bedeutet nicht, dass sie selbst zu wenig zugezahlt hat. Das bedeutet, dass sie das monatliche Geld von Hartwig, welches an sich in Benedikts Eigentum übergehen sollte, nicht an das Wohnheim weitergibt.

Bei all dem fehlt noch, dass, würde die Republik Gleichbehandlung und ebenso den formell egalitären Wortlaut des eigenen Unterhaltsrechts ernst nehmen, an sich Rosmarie sowieso «zu gleichen Teilen» gegenüber Benedikt unterhaltspflichtig wäre und somit aus eigener Tasche mit zu zahlen hätte. Doch wie so oft ist totes Recht, was Frauen gleiche Pflichten geben würde in dieser Gesellschaft.

Hartwig empfehlen wir, sich im Erwachsenenschutzrecht statt im Unterhaltsrecht zu erkundigen, nur für letzteres können wir ihm selbst ausreichende Informationen geben.

Für Sie, werte Leserinnen und Leser, ist seine Geschichte exemplarisch für ein Selbstverständnis in dieser Kultur und diesem Rechtssystem, das weder wirklich emanzipiert noch gleichberechtigt, sondern einseitig und ausbeuterisch zu verstehen ist.


Männerservice-Report #336, veröffentlicht am 6. Dezember 2022

Betroffene
Vater: Hartwig Gerster*
Sohn Benedikt*, 24 Jahre
Hartwigs Familie, mit den Halbgeschwistern Benedikts

In der Verantwortung
Rosmarie*, Benedikts Mutter
Österreichisches Familienrecht
eine österreichische Bezirkshauptmannschaft

Ort und Zeitraum:
Österreich, September 2022

Schreiben Sie einen Kommentar

Your email is never published nor shared. Pflichtferder sind mit * markiert

HTML: You can use these tags: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>