Kein Ausweg?

Monat für Monat ist es für Bernd Zilg* deutlicher spürbar geworden: Seine Gattin, Frauke*, will nicht mehr. Das ist das Ende einer sehr langen Beziehung, somit wohl bald einer sehr langen Ehe. Doch für beide scheint damit ebenfalls völlig selbstverständlich, was aus unserer Sicht verstaubtes Denken sein sollte: Nämlich dass selbstverständlich Bernd die Familienwohnung verlassen solle – weil nämlich Frauke nicht mehr mit ihm leben will.

Bernd will die möglichen Konsequenzen wissen, bevor er auszieht. Er wird feststellen, dass dies eine sehr kluge Frage gewesen ist, vor allem, weil er die Antworten von unabhängiger, kritischer Stelle erhält:

Wie so oft sorgt sich ein Betroffener zuerst um die Aufteilung des, ohnehin nicht großen, Vermögens. Doch die existenzgefährdenden Dimensionen des Unterhaltsrechts erfährt er von uns. Mit seinem Jahreseinkommen von knapp unter 39000 Euro finanziert er das Wohnen der Familie und die Versorgung der Kinder, ein Student und zwei Schüler, zum überwiegenden Großteil. Fraukes 11.000 Euro jährlich aus gemütlicher Teilzeitarbeit tragen kaum zu den Finanzen der Familie bei, weil sie den Großteil davon für sich behalten kann – dieselbe Summe für den Eigenbedarf, die Bernd aus seinem eigenem Einkommen für sich selbst behält, mag sein: Doch das Mehreinkommen über das Geld hinaus, das beide Ehepartner für sich behalten, jenes Mehreinkommen, das tatsächlich für gemeinsame Familienausgaben verbraucht wird, stammt zu über drei Viertel von Bernd.

Dieser Mann und Vater wird also dringend für die finanzielle Versorgung der Familie benötigt. Doch als Mensch und Vater soll er sich jetzt verabschieden, denn Frauke weiß, wie wir aus ihren Aussagen schließen, sicherlich: Wenn der Mensch Bernd weg ist, den sie hier nicht mehr haben will, dann steht ihr das Geld von Bernd trotzdem zur Verfügung, für sich und als «Gönnerin» der Familie, welche dann mit Bernds Geld die Kinder zu «versorgen» scheint.

Der Unterhalt für die Kinder würde ab Bernds Auszug 1500 Euro betragen. Sollte Bernd jetzt ausziehen, könnte er mit Unterhalt für Frauke zusätzlich belastet werden, wir schätzen 210 Euro ab.

Somit wären von Bernds Monatseinkommen, knapp unter 2800 Euro, schon 1710 Euro an jedem Monatsersten weg. Davon soll er sich eine eigene Wohnung leisten können und selbst leben?

Frauke hingegen könnte zu ihren, auf den ersten Blick kargen, 670 Euro Arbeitseinkommen monatlich die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag beziehen, diese 675, 50 Euro stellen sie sofort besser als ihren Mann, und dann kann sie immer noch 210 Euro Unterhalt von Bernd für sich selbst verlangen. Nachdem Fraukes Mietkostenzuschuss mit Bernds Auszug schlagartig steigen würde, kann sie sich die Familienwohnung weiterhin leisten, während Bernd im Substandard wohnen dürfte, in vielen Bundesländern obendrein ohne Mietkostenzuschuss.

Fassen wir also zusammen: Frauke will nicht mehr mit ihrem Mann zusammenleben. Daher erwartet sie, dass er auszieht und sich selbst in Existenznot stößt. Zudem erwartet sie, dass er das Zusammenleben mit seinen Kindern aufgibt und könnte zudem vor den Kindern, allen Verwandten und Bekannten das Bild abgeben, das in die Vorurteilswelt dieser Gesellschaft auf sarkastische Weise passt:  «Er» habe die Familie verlassen, und Frauke «bringt sie irgendwie durch».

Geld sei nicht das Wichtigste jetzt, so belehren viele öffentliche Beratungen Männer wie Bernd. Nun sieht Bernd: Sehr wohl ist Geld das Wichtigste jetzt, und genau das wissen viele Frauen wie seine Gattin zumeist schon vorher: Nur weil sie sich Anspruch auf Geld des Mannes sichern, können sie versuchen, den Mann aus dem Haus zu befördern, ob durch Überredung, durch Scheidung oder gleich schon, wie immer öfter üblich, durch Falschbeschuldigung und Wegweisung.

Letztlich würden jedoch nicht nur Bernd, sondern ebenfalls die Kinder durch diese Trennung schlechter gestellt. Um dies zu vermeiden, sehen wir allerdings eine gute Lösung, und mag sie noch so gegen das vorgeprägte Weltbild so vieler Menschen dieser Gesellschaft verstoßen.

Wir hatten ja bereits beschrieben, dass Fraukes Beitrag zum Familieneinkommen sehr gering ist. Daher wäre der Schaden für alle am Geringsten, wenn sie auszieht, und eine gewisse Gerechtigkeit sehen wir ebenfalls. Sie will ja nicht mit Bernd zusammenleben, warum geht sie also nicht einfach und lässt allen anderen ihre Existenz und Zukunft?


Männerservice-Report #311, veröffentlicht am 14. Juni 2022

Betroffene
Vater: Bernd Zilg*
Kinder: Anton*, 22 Jahre, Severin*, 18 Jahre, und Tina*, 16 Jahre

In der Verantwortung
Frauke Zilg*
österreichisches Familien- und Unterhaltsrecht, geschaffen und ausgebaut durch die
österreichische Bundespolitik und österreichische Höchstgerichte

Ort und Zeitraum:
Wien, April 2022

Schreiben Sie einen Kommentar

Your email is never published nor shared. Pflichtferder sind mit * markiert

HTML: You can use these tags: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>