Maximal schlechte Laune

Sehr wichtig sei Anja* ihre Karriere gewesen, meint Jürgen* im Nachhinein. Daher haben diese beiden Eltern die traditionellen Rollen umgekehrt: Der Vater übernahm die Hausarbeit und blieb bei den drei Kindern, die Mutter erzielte das Einkommen für die Familie. Was wohl bei einer Trennung geschehen würde, in Österreichs vorgeblich so objektivem Familienrecht?

Diese Trennung befällt die Familie im Sommer 2017. Schnell sind die Verhältnisse klar, erst einmal befinden sich die Kinder bei der Mutter, und schon kann der Vater, der bisher die Kinder hauptsächlich betreut hatte, sich bemühen, seine Kinder wenigstens überhaupt hin und wieder sehen zu können. Doch die Kinder wollen klar und deutlich, dass sie die halbe Zeit beim Vater verbringen können.

Angesichts der bisherigen Hauptbetreuung durch den Vater kann Anja daher, vorerst, nicht verweigern, dass die Kinder in «Doppelresidenz» leben sollen, die halbe Zeit beim Vater und bei der Mutter.

Jürgen ist ebenso erleichtert wie die Kinder, dass sie alle den Alltag miteinander nicht verlieren. So etabliert sich diese Doppelresidenz über immerhin drei Jahre. Doch währenddessen droht ein Damoklesschwert über den Kindern und den Vater: Die Gier nach Geld.

Über ein Dreivierteljahr schwebt nämlich ein Unterhaltsverfahren. Warum? so werden Sie zu recht fragen! Wenn beide Eltern die Kinder zu annähernd gleichen Teilen versorgen, wie kann es rechtens sein, dass ein Elternteil dem anderen Unterhalt bezahlen soll? Sie werden bald feststellen, dass diese Justiz es zulässt, dass ein Elternteil finanzielle Eigeninteressen über das Wohl aller stellen darf.

Im Frühjahr 2018 schreibt Anja schon an Jürgen, dass sie, Zitat, «max. schlecht gelaunt» sei, weil sie festgestellt habe, dass sie aufgrund der Doppelresidenz keinen Unterhalt von Jürgen verlangen dürfe. Noch braucht sie jedoch die Unterstützung des Vaters ihrer Kinder, um beruflich voranzukommen. Voller Groll bleibt sie erst einmal nur schlecht gelaunt, weil sie nicht unberechtigt Geld verlangen kann.

Im April 2020 jedoch verkündet Anja nach heimlicher, gründlicher Planung, was sie beschlossen hat, über das Leben ihrer Kinder und das Leben mit deren Vater:

Anja zieht 140 Kilometer weiter weg zu einem neuen Partner, natürlich mit den sich verzweifelt sträubenden Kindern im Gepäck, und lässt den wie vom Schlag getroffenen Jürgen wortlos zurück.

Da steht Jürgen nun, zusammen mit den rat- und hilflosen Psychologen, die dereinst die Doppelresidenz als «dem Wohl der Kinder entsprechend» empfohlen haben, und dem baffen Gericht, das beschlossen hat, was eine Mutter wie mit einem Wegwischen zu einem lächerlichen Stück Papier werden lassen hat.

Wie zur Bestätigung, dass Anja hier ihrem Ego zum Schaden der Kinder im selbstherrlichen Alleingang Vorrang gibt, klagen die Kinder nicht nur dem Vater ihr Leid, sondern werden in der Schule verhaltensauffällig.

Jürgen zählt in berechtigtem Protest die zahllosen Rechtsgrundsätze auf, welche Anja nicht Kraft Gesetzes, sondern Kraft einer Mutter in Österreich völlig ohne Konsequenzen verletzt hat. Jetzt sucht er noch immer jemanden in Österreichs Behördenlandschaft, den das auch interessiert. Im Moment ist er bei der Justiz-Ombudsstelle angelangt. Diese wird sich für nicht zuständig erklären, wissen wir aus Erfahrung.

Sehr wohl zuständig ist das Gericht jedoch jetzt für den Unterhalt, der von Jürgen seitdem gefordert werden darf. Dieser Vater wird noch sehr lange gezwungen sein, über die Hälfte seines normalen Monatseinkommens an die Frau zu überweisen, die gerade Vater und Kinder gegen ihren Willen auseinandergerissen hat.


Männerservice-Report #270, veröffentlicht am 31. August 2021

Betroffene
Jürgen Bertsch*
Drei Kinder, jetzt 11 und  10 Jahre alt
väterliche Verwandte

In der Verantwortung
Anja Nagel*, Mutter der Kinder
Maggie Theurer*, Richterin
österreichisches Familienrecht

Ort und Zeitraum:
Steiermark, seit 2017 bis jetzt

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