Und recht bekommt: Die kriminelle Mutter!

Im Februar 2006 verrichtete Robert Zunt noch nichtsahnend in seinem Geschäft seine Arbeit. Seit Kurzem lebte er von seiner kleinen Tochter, Valentina, getrennt. Sein Besuchsrecht nahm er regelmäßig wahr, auch, wenn ihm klar gewesen ist: Der Mutter, Elisabeth, passt es überhaupt nicht, dass Valentina ihren Vater sieht.

An diesem Tag stehen plötzlich fünf Kriminalbeamte in Roberts Laden. Sofort durchsuchen sie sein Geschäft und die Wohnung, während Robert noch um Fassung ringt. Allmählich begreift er: Elisabeth beschuldigt ihn des Raubes mit Körperverletzung, und sogar das Kindermädchen sagt auf ihrer Seite aus!

Das nächste Jahr gerät für Robert zum Albtraum. Schließlich schafft er, was für einen Mann, der von seiner Expartnerin angeklagt wird, zumeist notwendig ist: Er kann beweisen, dass er unschuldig ist, sozusagen, die „Schuldvermutung“ unserer Justiz entkräften.

Jetzt werden Elisabeth und das Kindermädchen angeklagt, und wieder einmal gilt die „Lex Mama“ in Österreich: Die Mutter gibt schließlich offen zu, dass sie gelogen hat, und kommt mit einer Diversion davon. Auf eine Anzeige wird verzichtet. Doch gelernt hat sie nichts daraus: Sie beschuldigt Robert mit denselben Lügen weiter, bis sie dann doch verurteilt wird. Seitdem ist Elisabeth vorbestraft.

Das Kindermädchen wird für seine Falschaussage sogar zu einer Haftstrafe verurteilt. Deutlicher kann Roberts Unschuld also gar nicht bewiesen sein. Und doch: Genau die Vorgänge um diese Verleumdung gegen Robert werden vor dem Familiengericht benutzt, und dort wirken sie: Roberts Besuchsrecht wird ihm entzogen. Der nachweislich Unschuldige verliert, die Kriminelle bekommt recht. Nur mehr in der Besuchsbegleitung, das so oft als Tor zur Entfremdung benutzt wird, sieht er sein Kind. Bald erfüllen sich die sehnlichen Wünsche der Mutter dann doch: Der Kontakt bricht ab und Valentina wird entfremdet.

Liebe Leser, sagen Sie: Könnten Sie unter der Belastung dieser Zeit überhaupt noch leistungsfähig sein? Wir nicht.

Robert schließt sein Geschäft und geht nach China, wie er sagt, um dem grausigen Spiel auszuweichen. In Wien, scheint ihm, er bekommt schier keine Luft mehr. Er will so weit wie möglich weg.

Das ist menschlich verständlich, für jeden, der Robert als Menschen betrachtet und behandelt – doch natürlich nicht für unser Unterhaltsrecht, jenes Recht, das gegen den Liegenden noch heftig nachtritt, das Recht, von dem sich Väter endgültig nicht mehr als Mensch behandelt fühlen.

Für das Unterhaltsrecht ist Robert bloß jemand, der „sich vor Verantwortung drückt.“ Aus dem Unterhaltsdeutsch übersetzt heißt „Verantwortung“ nur Zahlen, und dem Unterhaltsrecht ist es völlig egal, welche Straftaten die Mutter dem Vater angetan hat. Es verschafft auch der schlechtesten Mutter Österreichs willfährig Geld und fühlt sich dabei noch als Retter des Kindeswohls.

Dabei hat Elisabeth trotz ihrer Vorstrafe die Managementleiter in einem weltweit agierenden Konzern erklommen, ein Konzern, der uns dafür bekannt ist, möglichst Frauen statt Männer in Führungspositionen zu hieven. Schön für Elisabeth, doch bei ihrem Verdienst bräuchte sie wirklich nicht das letzte Geld von Robert einklagen.

Sie kann sich auch so mit Valentina die teuren Thermenhotels und Luxuskreuzfahrten leisten, von denen der entsorgte Vater erfährt. Doch das Unterhaltsrecht verschafft auch einer gegen den Vater kriminell gewesenen Mutter gerne den letzten Cent des Vaters, selbst wenn die Mutter eine Topverdienerin ist.

Nach einiger Zeit wieder in Wien und erfolgloser Stellensuche lebt Robert jetzt in Thailand. Doch selbstverständlich findet schon wieder eine Unterhaltsklage gegen ihn den Weg um die halbe Welt. Die Topmanagerin fordert von Robert noch mehr Geld, er zahle zu wenig, klagt sie.

Doch Unterhaltsklagen finden auch den Weg von Thailand zurück nach Österreich, zum Männerservice. Wir geben Empfehlungen ab, auch, wenn wir leider einmal mehr im Großen gesehen feststellen: Rechtlich gesehen ist das Unrecht wieder einmal im Recht.


Männerservice-Report #106, veröffentlicht am 3. Juli 2018

Betroffene
Vater: Robert Zunt*
Kind: Valentina*, 17 Jahre alt

In der Verantwortung
Elisabeth*, Mutter des Kindes
Kindermädchen
österreichischer „Gewaltschutz“, Justiz, Familienrecht, Unterhaltsrecht und die gesamte Bundes- und Landespolitik

Ort und Zeitraum:
Wien, Thailand, 11. April 2018

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