Nicht einmal Mindestsicherung und Wohnbeihilfe lassen sie mir!

Nicht einmal die Mindestsicherung

Martin Inhauser ist Arbeiter. Trotz eines anstrengenden Berufs ist sein Verdienst bescheiden.

Auch wenn er seinen vier Kindern, für die er unterhaltsverpflichtet ist, lieber mehr bieten würde: Die Unterhaltspflichten treiben ihn jetzt schon an die Armutsgrenze. Ohne zusätzlicher Mindestsicherung und Wohnbeihilfe könnte er gar nicht leben, und dabei hat er noch Glück: Viele Väter, welche ähnlich belastet werden wie er, erhalten diese Sozialleistungen erst gar nicht.

Wie so oft ist es nun das Jugendamt, welches den Unterhalt trotz der Existenznöte eines Vaters erhöhen will. Wie so oft erledigt es dabei die unangenehme Arbeit für eine dahinter stehende Mutter, das Einkommen des Vaters bis ins Detail zu durchleuchten und ihn vor das Gericht zu zerren.

Dort ist sich Martin noch sicher: Mehr als die üblichen Prozente von seinem Einkommen können sie ihm wohl nicht nehmen…

Doch Jugendamt und Gericht schockieren ihn. Sie zählen seine Mindestsicherung und seine Wohnbeihilfe zu seinem Einkommen dazu und ziehen davon nochmals Unterhalt ab! Martin versteht die Welt nicht mehr. Seine Beihilfen können doch nicht dafür da sein, dass sie ihm gleich wieder weggepfändet werden!

Der Männerservice prüft die Begründung des Gerichts, und ihm scheint, dass sich das österreichische Rechtssystem selbst nicht mehr auskennt: Martins Gericht meint, weil ein Welser Gericht so geurteilt hätte, dürften sie das auch. Der Oberste Gerichtshof hingegen hat anders geurteilt als kurz später die Richter in Wels. Macht jetzt jedes Gericht, was es will?

Jetzt würde Martin ein Anwalt helfen, doch den kann er sich nicht leisten. Der Männerservice empfiehlt ihm und allen anderen Betroffenen, in solchen Situationen schnellstmöglich Verfahrenshilfe zu beantragen. Wenn Martin Glück hat, kann er sich mit dieser Unterstützung einen Anwalt leisten – außer, unserem Rechtssystem fällt eines Tages ein, die Verfahrenshilfe auch noch als „unterhaltspflichtiges Einkommen“ anzulasten!

Männerservice-Report #22, veröffentlicht am 22. November 2016

Betroffene
Vater:  Martin Inhauser*
4 Kinder

In der Verantwortung
Mutter des Kindes
Jugendamt Salzburg
österreichisches Unterhaltsrecht

Ort und Zeitraum:
Salzburg, Oktober 2016

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