Immer schön fröhlich bleiben!

An diesem 18. April wird Winfried Koch* der letzte Brief zugestellt. Ein für allemal, ohne Widerruf, ist dieser Mann nun allein schuld am Scheitern seiner Ehe mit Edna*.

Sie können sich fragen: Wer in aller Welt hat etwas davon, wenn einer ganz allein schuld an einer Scheidung sein sollte? Auf den ersten Blick haben Sie recht. Die Schuld interessiert niemanden, weder Edna, noch Winfried, die Anwälte oder den Richter. Es geht um Geld. Weil Winfried schuld ist, wird ein Leben lang für Edna unterhaltspflichtig sein.

Nur wegen des Geldes haben Edna und ihr Anwalt darum gekämpft, Winfried die Schuld zusprechen zu lassen. Gäbe es keinen Ehegattenunterhalt, dann wären Winfried diese Vorwürfe erspart geblieben:

Zum einen hat er vor 10 Jahren ein Haus umgebaut. Welch schwerer Vorwurf… Doch Ednas Anwalt wusste, damit kommt er nicht weit. Nach dem üblichen Strapazieren von gesellschaftlichen Vorurteilen gegen den Mann, natürlich ohne Beweise und im Widerspruch zur Schilderung das Mannes, folgt der Vorwurf, von dem sich Edna am Meisten erhofft.

Er beginnt damit, dass Winfried 2012 einen sehr schweren Unfall erlitten hat. Wie viel Zeit würden Sie zur Bewältigung benötigen, nach dem Erwachen, dem allmählichen Feststellen, dass sich Ihr Körper anders anfühlt als gewohnt, dem bewusst werden, dass Sie Ihre Beine nicht bewegen können, der ersten Hoffnung, dass es nur der Schock sein wird, bis hin zur zunehmende Erkenntnis: Sie sind gelähmt!?

Winfried kehrte im Rollstuhl zu seiner Familie zurück, noch immer in Schockstarre, wie im Traum, aus dem er heute noch inständig hofft, doch noch schweißgebadet zu erwachen.

Doch er gibt nicht auf. Winfried bemüht sich in vielfältigen Behandlungen und Therapien bis heute, er verfolgt unablässig seinen Traum: Er will wieder gehen können.

Daraus, liebe Leserinnen und Leser, wird diesem Mann sein «Eheverschulden» gestrickt. Er habe seine Behinderung nie akzeptieren wollen. Edna hingegen schon…

Wir können verstehen, dass ein Mensch vom Leid seines Ehepartners belastet wird. Sicher, dadurch wird auch das eigene Leben mit beeinträchtigt. Doch was soll dann die hohle Phrase vom ehelichen Beistand in unserem Familienrecht? Diese wird nämlich für Winfried herangezogen, wenn es darum geht, von diesem schwerbehinderten Mann Unterhalt zu verlangen. Wenn Winfried jedoch einwendet, dass Edna ihre Beistandspflicht ja selbst verletzt hat, dann: Ja dann führt der berechtigte Einwand eines Mannes in einer Scheidung höchstens zur kühlen Notiz, wird aber nicht berücksichtigt.

So lesen wir einmal mehr ein Scheidungsurteil, das jede Mitmenschlichkeit vermissen lässt, jedes Mitgefühl mit Winfrieds Leiden unter seiner Behinderung, die so schmerzhaft deutlich in den Beschreibungen des Ehelebens zur Geltung kommt.

Das Scheidungsurteil ergeht sich in weiteren Details, die Kopfschütteln auslösen, so die halbe Seite um das Kochen eines Gulaschs durch Winfried. Das beweist uns vor allem eines: Ernste Vorwürfe seitens Edna waren einfach nicht zu finden.

So lesen wir einmal mehr ein Schriftstück, dessen Ende wir schon längst vorausgesehen haben. Nein, keinen Dreigroschenroman, sondern ein Scheidungsurteil. Dem Mann wird das alleinige Verschulden am Scheitern der Ehe zugesprochen, nur damit er zahlen muss.

Das Bezirksgericht und das Landesgericht in Krems versetzen dem ohnehin schwer getroffenen Winfried unbarmherzig den nächsten Schlag.

Winfried bittet uns spät um Hilfe, erst, als er sich seinen Anwalt endgültig nicht mehr leisten kann. Jetzt klagt Edna nämlich eine Erhöhung des Unterhalts für die Kinder ein – Von seiner Invaliditätspension!


Männerservice-Report #173, veröffentlicht am 15. Oktober 2019

Betroffene
Vater: Winfried Koch*
2 Töchter

In der Verantwortung
Edna Koch*
Ednas Scheidungsanwalt
Bezirksgericht Krems-Land
Landesgericht Krems

Ort und Zeitraum:
Bezirk Krems, 2017 bis 2019

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