Der Vergleich macht Sie unsicher.
Claudia* mag ja einen „Vergleich“ unterschrieben haben, die schriftliche Zusage, dass die Kinder oft beim Vater, Othmar*, sein dürften. Doch letztlich will sie jetzt nichts mehr davon wissen. Lesen Sie, warum ein Vater trotz der rechtlichen Schieflage nicht akzeptieren sollte, dass seine Beziehung zu den Kindern von der Erlaubnis der Mutter abhängt: