Mach doch den Hampelmann!

Zum einen haben wir da eine Dornbirner Richterin. Sie hätte schon im Sommer 2017 etwas unternehmen sollen, damit Karl seinen Sohn Johannes sehen kann. Was unternimmt sie? Nach all dem jahrelangen, ergebnislosen Hick-Hack, das jedesmal entstanden ist, wenn der Vater seinen Sohn sehen will, nach all den sinnlosen Diskussionen fällt dieser Richterin nur ein: Zetteln wir doch die Diskussionen neu an, aber diesmal vor der Familiengerichtshilfe! Das nennt sich dann „Clearing“, wenn ein Gericht genau wissen sollte, dass die Eltern keine einvernehmliche Lösung finden, weil eine Seite das einfach nicht will – und es trotzdem von einer einvernehmlichen Lösung träumt.

So vergeht nur eines: Wertvolle Zeit, in der sich Kind und Vater erst recht nicht sehen können – weil eine Richterin auf Harmonie wartet wie der Regenmacher auf den ersten Tropfen vom Himmel in der Wüste.

Dann haben wir die Psychologen und Sozialarbeiter. Sie stehen vor der Aufgabe, Harmonie erreichen zu sollen, auch wenn es aussichtslos scheint – ja, auch wenn es aussichtslos ist. In diesem Fall darf die Familiengerichtshilfe ein halbes Jahr lang versuchen, zwischen einer Mutter, die einfach nicht will, dass der Vater sein Kind ungehindert sieht, und einem Vater, der sich für die Dauerdiskussionen mit der Mutter nicht interessiert, sondern bloß sein Kind sehen will, eine Lösung zu vermitteln. Das wäre, wenn wir zwischen der Katze und der Maus vermitteln wollen: Dass die Katze nicht frisst und die Maus nicht davonläuft.

So kommt, dass wieder einmal eine Familiengerichtshilfe einen Einigungserfolg erzielen will, wo es einfach nicht geht. Die Mutter erhebt massenhaft Vorwürfe, damit sich alle mit den Vorwürfen beschäftigen, statt mit dem simplen Kontakt zwischen Vater und Kind. Also gibt es nur einen Weg zum Einigungserfolg für die Familiengerichtshilfe: Sie redet auf den Vater ein, bis er alle Forderungen und Vorstellungen der Mutter rasch erfüllt, bevor sich diese die nächsten einfallen lässt.

Karl ist ein ehrlicher Arbeiter. Als er schon wieder zustimmen soll, dass er Janines Bedingungen zuerst erfüllen soll, damit er dann, wohlgemerkt vielleicht, seinen Sohn sehen kann, antwortet er gerade heraus: „Ich will doch nicht schon wieder den Hampelmann machen.“

Darauf sollen die Psychologen gemeint haben: „Machen Sie doch noch einmal den Hampelmann. Es ist ja für Ihr Kind.“

Doch jeder Mensch hat seine Grenze. Diese Grenzlinie nennt sich zum einen „Menschenwürde“. Zum anderen ist es sinnlos, so auch die Erfahrungen aus dem Männerservice, stets neu gestellte Forderungen einer verweigernden Mutter erfüllen zu wollen. Sobald der Vater es geschafft hätte, alle Wünsche vollständig zu erfüllen, stellt die Mutter eben neue Bedingungen.

Noch bevor die Wissenschaft der Psychologie beginnt, steht nämlich die Ausgangsposition: Wenn eine Mutter einfach nicht will, hilft weder Clearing noch jede andere, beeindruckend klingende Methode. Dass Janine einfach nicht will, lässt sich stapelweise im Gerichtsakt nachlesen. Es fehlen nur diejenigen Leser das Aktes, welche diesen Umstand akzeptieren und ihm entgegentreten wollen, am Gericht, in der Gerichtshilfe und in der Jugendwohlfahrt.

Daher sieht Karl Jakobs seinen Sohn jetzt überhaupt nicht mehr. Obendrein wird ihm die Schuld zugeschoben, denn die Familiengerichtshilfe hält fest: „Er hielt es nicht mehr für sinnvoll, zur Besuchsmittlung zu erscheinen.“ Hierbei enttäuschen die Psychologen schwer, denn eben sie sollten zu erfassen in der Lage sein, wie belastend es ist, sich jahrelang wie im Hamsterrad um etwas so wichtiges wie sein Kind zu bemühen, ohne ein Stück weiterzukommen.

Wir verstehen, warum Karl alle genannten Verantwortlichen einfach nicht mehr sehen will, und empfehlen Vorgehensweisen, welche ihm den Stress mit diesen Behörden möglichst ersparen.

Gleichzeitig braucht Karl Hilfe bei einer Unterhaltsklage, die Janine gegen ihn erhoben hat. Es ist schon merkwürdig: Wenn es um Karls Geld geht, wird plötzlich schnell um hohe Summen auf seine Kosten geurteilt. Niemand hat Janine zum Clearing geschickt, um einvernehmlich zu klären, ob sie denn überhaupt so viel Geld braucht und er so viel zahlen oder das Verfahren in die Länge ziehen will…

Unterhaltsverfahren und Kontaktrecht werden im selben Gericht abgewickelt, und doch meinen wir, es seien zwei unterschiedliche: Ein Schnellgericht auf der einen und ein Fasnachtsgericht auf der anderen Seite.


Männerservice-Report #125, veröffentlicht am 13. November 2018

Betroffene
Vater: Karl Jakobs*
Kind: Johannes*, sechs Jahre alt

In der Verantwortung
Janine*, Mutter des Kindes
Richterin am Bezirksgericht Dornbirn
Familiengerichtshilfe Feldkirch
Jugendwohlfahrt Dornbirn

Ort und Zeitraum:
Vorarlberg, Dezember 2017 bis heute

Reply to Alexander Dickbauer

Your email is never published nor shared. Pflichtferder sind mit * markiert

HTML: You can use these tags: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>

Ein Kommentar

  1. Ich kann genau dieses Vorgehen von Gericht und Familiengerichtshilfe zu 100% bestätigen. Ich habe auch 2,5 Jahre erfolglose Zeit hinter mir. Mein Sohn ist jetzt mitlerweile 12 und er möchte selber schon zu mir und die Meinung der Mutter zählt schon weniger ab dem Alter.