„Kindesentführung“: Eine Richtigstellung
Vorab: Bis auf einen einzigen Sonderfall** werden in den Männerservice-Reports niemals Klarnamen verwendet. Zudem halten wir mit Details zurück, welche die Öffentlichkeit eindeutig auf eine bestimmte Person schließen lassen.
Warum gehen wir so vor? Weil es uns niemals ein Anliegen ist, Personen anzuprangern. Wir wollen auf strukturelles Unrecht hinweisen. Wir wollen selbst jene Personen in ihrem Privatbereich und Ansehen schützen, welche unserer Meinung nach Taten begangen haben, die schon längst strafbar sein sollten, weil wir rechtsstaatliche Prinzipien vorleben wollen, welche dieser Politik und Justiz fehlen.
Warum jedoch lesen Sie hier den Klarnamen Florian Bugars? Weil aus im Internet auffindbaren Berichten vom Sommer 2022 und leider somit auch durch einfache Google-Suche nach seinem Namen schwere Vorwürfe im Netz, das niemals vergisst, nachzulesen sind. Der Männerservice kennt die Hintergründe bis in die haarsträubenden Details, weil er die Geschichte der betroffenen Familie seit 2016 begleitet hat, weil uns Beweise vorliegen, welche die öffentlichen Aussagen und Vorwürfe in ganz anderem Licht dastehen lassen. Auf Ihre Nachfrage und individuelle Erlaubnis des Betroffenen hin führen wir gerne näher aus und belegen, was letztlich die Wurzel der augenblicklichen Ereignisse darstellt.
Welchem Vorwurf steht Florian gegenüber? „Kindesentführung“ lautet das Schlagwort, welches tatsächlich trifft wie ein schwerer Schlag.
Liebe Leserinnen und Leser, wie stellen Sie sich eine Kindesentführung vor? Sicherlich so, dass nichtsahnende, wehrlose kleine Kinder mit Gewalt ihrer Umgebung entrissen werden, dass sie panische Ängste durchmachen, dass sie ein schweres Trauma erleben, weil sie gegen ihren Willen an einem Ort gefangen gehalten werden, von dem sie gerne entrinnen wollen, und zwar so schnell wie möglich in die sicheren Arme ihrer Mutter.
Hat also Florian seine Kinder auf diese Weise entführt? Lesen Sie, was tatsächlich geschah:
Entgegen anderslautender, öffentlicher Bilder ist die Trennung und Scheidung ab November 2016 weder harmonisch noch gütlich verlaufen. Unser Verlaufsprotokoll und die Belege würden staunen lassen, wie sehr es sich vom unterschwellig abgegebenen Bild unterscheidet. Die Kinder hatten sich, sobald sie sich selbst entscheiden konnten, so klar für den Umzug zum Vater ausgesprochen, dass selbst ein verwunderliches Gerichtsverfahren nichts gegen den Wunsch der Kinder ausrichten konnte.
Seit dem Sommer 2020 haben die Kinder also beim Vater gelebt. Sie wurden nicht dorthin entführt, nicht dorthin gezwungen. Es war ihr, tapfer gegen Widerstände geäußerter Wunsch, dem sich selbst das Familienrecht nicht verwehren konnte.
Im Sommer 2021 sind der Vater und die Kinder in die USA ausgereist. Wir hatten aus verschiedenen Gründen Bedenken, die sich leider bestätigt hatten. Im Sommer 2022 sind Florian und die Kinder letztlich freiwillig, doch unter der Drohung einer Kindesrückholung der jüngeren Tochter aufgrund des „Kinderentführungsübereinkommens“ der Nationen, zurückgekehrt.
Doch das, liebe Leserinnen und Leser, soll schon eine „Kindesentführung“ gewesen sein. Wir sehen in Bildberichten, wie die schluchzende Mutter ein, wohlgemerkt unverpixeltes, fröhliches Foto der Kinder aus den USA zeigt, welches also vermutlich der „Entführer“ von der Kindern geschossen und der Mutter zugesendet hat – ein unübliches Verhalten für Entführer, fürwahr.
Die Ausreise in die USA war unserer Meinung nach ein Verstoß gegen die „Gemeinsame Obsorge“, durchaus. Einer der zahllosen Verstöße, welche „Residenzelternteile“ tausendfach täglich tätigen, welche jedoch ständig als „Kavalierinnendelikt“ gelten, wenn die Täterinnen Mütter sind.
Warum darf dann, entgegen dem vernünftigen Empfinden, Florian gleich als „Kindesentführer“ stigmatisiert werden?
Die Antwort liegt einmal mehr im riesengroßen Unterschied zwischen dem Juristischen und dem Menschlichen in diesem Familienrecht. Juristisch gilt es tatsächlich als „Kindesentführung“, wenn offensichtlich große, entscheidungsfähige Kinder gemeinsam, freiwillig und gerne mit dem Vater ausreisen.
Leider verwechseln viele Menschen die juristischen Begriffe mit jenen, die der menschlichen Vernunft entsprechen. So entstehen für Florian und seine Kinder jetzt und für die Zukunft große Schwierigkeiten.
Vergleichen wir schließlich die Bewertung in dieser Gesellschaft, was als Kinderentführung gilt, was hingegen als „Gutes Recht der Mutter“, nach aktuellen Ereignissen:
Aus Deutschland, familienrechtlich gesehen Österreichs schwarzes Zwillingsbruder-Schaf, hatte eine Mutter die beiden, noch im Vorschulalter befindlichen, Kinder nach Japan entführt. Formell hätte der Vater, mit seinem „gemeinsamen Sorgerecht“, das Recht gehabt, die Kinder zurückholen zu lassen. Er hatte wohl ernsthaft an die Gleichbehandlung von Vater und Mutter geglaubt und daher dasselbe versucht, was die Mutter von Florians Kindern initiiert hatte. Doch er ist eben keine Mutter: Das deutsche Gericht hat kurzerhand diese Kindesentführung rückwirkend abgesegnet, indem es der Mutter das alleinige Sorgerecht nach Japan nachgesendet hat und dem Vater das Gemeinsame Sorgerecht entzog.
Währenddessen hat kürzlich wieder einmal eine Vorarlberger Mutter die Kinder eingepackt und ist weit weg nach Ostösterreich gezogen, weg von allen Verwandten und natürlich vom Vater. Das ist für unser Familienrecht auf jeden Fall in Ordnung, selbst bei „Gemeinsamer Obsorge“, das gilt als „Reisefreiheit der Mutter mit all ihrem Gepäck“.
Wir hoffen für Florian und die Familie das Beste für die Zukunft.
Sollten die jetzigen Klarnamenberichte anderer Quellen im Internet eines Tages nur mehr anonymisiert im Netz stehen, werden Sie an dieser Stelle ebenfalls wieder ein Pseudonym lesen, ganz getreu den Prinzipien des Männerservice.
Männerservice-Report #329, veröffentlich am 18. Oktober 2022
Betroffene
Vater: Florian Bugar
Kinder im Teenageralter
Verwandte väterlicherseits
In der Verantwortung
Gesellschaftliche Stimmung, die sich gegen Väter richtet und blind für Mütter Partei ergreift
Sowie: Zahlreiche einzelne Akteure, die hier aufgrund des Klarnamen-Reports bewusst nicht genannt werden.
Ort und Zeitraum:
Sommer 2022, doch beginnend im November 2016
** Der Sonderfall ist Birgitt Breinbauer, welche im Zuge eines aufsehenerregenden Prozesses von 2016 bis 2017 darauf bestanden hatte, dass sie mit ihrem von uns zu ihrem Schutz zugedachten Pseudonym „Dr. B“ doch erst recht wieder namentlich verbunden wird. Diesem Wunsch haben wir selbstverständlich gerne entsprochen, mehrfach in der Vergangenheit und bei jeder entsprechenden Notwendigkeit auch in der Zukunft, besonders, weil seitdem der Obmann, Hannes Hausbichler, ihr öffentlich ganz bestimmte Vorwürfe unterbreiten darf, welche Sie mehrfach nachlesen können und die bei Notwendigkeit pflichtbewusst wiederholt werden.
Wenn Sie von uns vertrauliche, nähere Auskünfte zum Fall anfragen, werden Sie überrascht feststellen, welche Namen hier wieder auftauchen.