Die Schuldsvermutung

Familie Liendl* war anfangs so voller Freude und Hoffnungen.

Nicole* und Martin* sind schon sieben Jahre verheiratet gewesen, als sich der Wunsch nach Kindern erfüllt hatte. Zwei Jahre später durfte sich der kleine Luca* mit seinen Eltern auf ein Geschwisterchen freuen. Das zweite Wunschkind der glücklichen Eltern, Annabell*, war unterwegs.

Damals war Nicoles Kinderwunsch besonders ausgeprägt gewesen, erinnert sich Martin, und natürlich ebenso der Wunsch nach einem Haus, mit genug Platz für die junge Familie.

So verkauften die Eltern ihr bereits abbezahltes Eigenheim, in der Hoffnung, gemeinsam den Kredit auf ihr neues Haus gut meistern zu können, und in der Hoffnung auf ein gesundes, munteres Kind.

Aus Martins Erzählungen schließen wir: Nicole wollte genau zwei Kinder. Als sie somit mit Annabell schwanger gewesen ist, der Hauskauf und der Umzug abgeschlossen war, genau in dem Moment also, in dem Martin all das geregelt hatte, was sich Nicole für die Zukunft vorgestellt hatte, geschah etwas, von dem Viele nun vermuten werden, dass sich Nicoles Stimmung, seelische Verfassung oder was auch immer in Nicoles Gefühlswelt dramatisch geändert haben müsste:

Nicole erklärte nämlich genau in diesem Augenblick ihrem Mann, dass sie ihn nicht mehr liebe.

Wie vom Blitz getroffen stand Martin von einem Moment auf den anderen vor den Scherben seines Traumes, des Traums von einem glücklichen Familienleben.

Wir vermuten: Nicoles Gefühle hatten sich zu in diesem Zeitpunkt nicht urplötzlich geändert. Wenn sie Martin in diesem Moment nicht geliebt hat, dann hatte sie ihn bereits vorher nicht geliebt. Dann hat sie ihn nur benutzt. Dann hat sie die Sehnsucht nach Liebe und Geborgenheit ihres Mannes dafür ausgenutzt, um «ihre» Kinder zu bekommen, ohne jemals den Vater als echten, dauerhaften Teil der Familie zu akzeptieren, um «ihr» Haus bezugsfertig von ihrem Mann wie serviert zu erhalten und um zu guter Letzt einen Finanzier für die Kinder zu haben, den sie pfänden und exekutieren lassen kann, ohne dass er Mitspracherecht oder jemals ein Wort des Dankes haben darf.

Wir können uns gut vorstellen, dass Menschen wie Nicole nicht nur ihre Umwelt, sondern ihre eigenen Gefühle selbst manipulieren, weil dies so praktisch und einträglich ist: Als sie Martin gebraucht hatte, hatte sie ihn praktischerweise gerade geliebt, wenn das so genannt werden kann, oder sich das selbst vorgemacht. Doch als Martin für sie nicht mehr notwendig war, hat sie nüchtern kalkulierend den Schalter umgelegt und damit entpuppt, was hinter der vorgespielten Warmherzigkeit steckt: Eiseskälte.

Dieses Spiel wird Nicole weitertreiben: Sie wird sich im Zuge der Scheidung, möglicher Obsorge- und Kontaktrechtskonflikte oder Unterhaltseintreibungs- und erhöhungsverfahren jederzeit, wenn sie es braucht, verzweifelt, hilfesuchend und vor allem völlig unschuldig an allem, besonders der Trennung der Familie, geben. Schauspielerische Mühe wird nicht nötig sein: Die meisten Menschen gehen automatisch davon aus, dass der Mann an jedem Problem Schuld trägt, das eine Frau bitterlich beklagt – vor allem in den so wichtigen Bereichen Justiz, Politik und Medien.

Martin hat es dann trotz allem geschafft, vier Jahre lang mit Nicole ein kaum zu ertragendes Zusammenleben zu führen, in dieser lieblosen Atmosphäre, für seine Kinder. Doch es ist eine Frage der Zeit, bis der entsorgte Gatte zum entsorgten Vater wird. Wir bereiten uns gemeinsam vor, und Martin weiß, wie so viele Betroffene, schon jetzt:

Er wird in allen entscheidenden Fragen, einer Scheidung, Kontaktrecht oder dem Aufteilungsverfahren, immer von vorneherein als der Schuldige an allen Problemen dastehen und mühsam gegen unausgesprochene Widerstände anzutreten haben.

Nicole hingegen weiß wohl genau: Sie, welche heimlich ihren Teil der Kreditraten nicht bezahlte, hat beste Chancen auf ein Wohnrecht im Haus, weil sie die Kinder «zugesprochen» bekommt. Ihr, der mittlerweile nachweislich schweren Alkoholikerin, werden sogar deshalb nicht die Kinder genommen werden, eher bekommt sie eine kostenlose Familienhelferin zur Seite gestellt, bevor der Vater die Kinder betreuen darf und damit die Mutter keinen Grund mehr hätte, das Wohnrecht auf Kosten des Mannes zu beanspruchen.

Für den Mann in einer Scheidung und einer Trennung von den Kindern gilt das Gegenteil von Rechtsstaatlichkeit. Für Martin Liendl gilt die Schuldsvermutung.


Männerservice-Report #229, veröffentlicht am 17. November 2020

Betroffene
Martin Liendl*
Kinder: Luca*, 6 Jahre, und Annabell*, 4 Jahre
väterliche Verwandte

In der Verantwortung
Nicole Liendl*
österreichisches Familienrecht

Ort und Zeitraum:
Oberösterreich, mit September 2020 seit 4 Jahren

Reply to Chris

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Ein Kommentar

  1. Ja, liebe Betroffene, nicht nur, dass ich mich in diesem Bericht zum Großteil wiederfinde, ist bei mir noch die Verschärfung , dass meine mittlerweile Ex aus dem (muslimischen) Ausland ist.
    Lg Chris