Unterschreibe, sonst siehst Du die Kinder nicht!

Rainer Carneval lebte mit der Mutter seiner Kinder 10 Jahre zusammen und hatte die Kinder partnerschaftlich gut versorgt. Die Mutter seiner Kinder wollte in dieser Zeit stets, dass Rainer an einer anderen Wohnadresse gemeldet bleibt. Die Gründe dafür hat sie nie so recht verständlich geäußert, doch Rainer ist ihrem Wunsch damals nachgekommen.

Letztendlich geschieht die Trennung Ralfs von seinen Kindern im Jahre 2012, auf Wunsch der Mutter seiner Kinder.

Wie so oft, versucht ein Vater, sich in einer emotional belastenden Lage durch die Trennung von seinen Kindern erst einmal zurechtzufinden, doch über das Jugendamt fordert die Mutter seiner Kinder gleichzeitig schnell sehr hohen Unterhalt. Eine Forderung schockiert Rainer ganz besonders:

Auf einmal behauptet seine frühere Partnerin, sie habe nie mit Rainer zusammengelebt! Daher sei sie berechtigt, über die letzten 3 Jahre den Unterhalt rückwirkend ausrechnen zu lassen und zurückzufordern.

Sie fordert sogar von ihm eine Bestätigung, dass er nie mit ihr im gemeinsamen Haushalt gelebt habe, mit den Worten: „Unterschreibe, sonst siehst Du die Kinder nicht!“

Für Rainer beginnt nun ein Spießrutenlauf um seine Existenz. Zwar gibt selbst ihr Anwalt einmal zu, dass dieser gemeinsame Haushalt doch bestanden hätte, mehr noch: Er gibt zu, dass der rückwirkende Kindesunterhalt gar nicht für die Kinder sein soll, sondern eine persönliche „Altersvorsorge für die Kindesmutter“! Doch Rainer geht es wie vielen Vätern in Österreich: Fassungslos kann er zusehen, wie solche klaren Beweise einfach ignoriert werden.

Männerservice-Report #10, Veröffentlicht am 30. September 2016

Betroffene
Vater: Rainer Carneval
Kinder
Verwandte: Gattin aus zweiter Ehe

In der Verantwortung
Mutter des Kindes
Amt für Jugend und Familie („Jugendamt“) Wien (10. Bezirk)
Anwalt

Ort und Zeitraum:
Wien, seit 2012

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