Springe ruhig gegen die Tür – Er ist schuld!

Wer die Akten liest, wird Stefan verurteilen. Drei Bilder zeigen Birgits Verletzungen an diesem Abend im Dezember: Der Fuß ist ganz offensichtlich eingeklemmt worden, beide Knie weisen Verletzungen auf und an einem Oberarm sind blaue Flecken sichtbar. Die Polizei schildert dramatisch in den Akten, wie Stefan Birgits Fuß in der Tür eingeklemmt, wie er Birgit festgehalten und ihr die Tür auf die Knie geschlagen habe.

Wer würde hier anderer Meinung sein: Birgit hat zu Recht die Polizei geholt. Stefan wurde zu Recht weg gewiesen und darf sein Haus erst einmal ein halbes Jahr lang nicht mehr betreten. Ja, bei der Scheidung hat er sich natürlich die Vorwürfe wegen häuslicher Gewalt gefallen zu lassen, nicht wahr? An der Scheidung schuldig gesprochen werden soll er, der Schurke….-oder?

Doch dieses Urteil können Sie nur dann so sicher fällen, wenn Sie Stefans Aussagen ebenso vom Tisch wischen wie Polizei und Gericht.
Denn Stefan versichert: Birgit habe es darauf angelegt, dass sie Stefan weg weisen lassen kann, um sich Vorteile bei der Scheidung zu verschaffen. Den ganzen Abend lang habe sie ihn provoziert. Zwischendurch habe sie immer wieder ihre spezialisierte Scheidungsanwältin angerufen, mit der sie die Scheidung seit Juli geplant habe, und sich mit ihr beraten.

Wenn Sie die Beweise aus Stefans Sicht noch einmal betrachten, stellen Sie fest: Sie alle können ebenso Beweise für seine Unschuld sein.
Er schwört nämlich: Sie hat ihn ständig absichtlich provoziert und bedrängt. Daraufhin wollte er in ein anderes Zimmer flüchten. Sie verfolgte ihn, er beeilte sich, die Tür zu schließen, und die Verfolgerin spreizte ihren Fuß in die Tür, obwohl sie sah, dass er sie schnell schloss. Das wäre wohl eher ein Beweis für Birgits Selbstverletzung in ihrer Aggression.

Schließlich können Birgits Knieverletzungen erst recht ein Beweis für ihre, nicht Stefans, Aggressivität sein. Sofort nach der Wegweisung hat Stefan dem Männerservice geschildert, Birgit sei dreimal wie eine Furie gegen die Tür gesprungen, hinter der er sich in Sicherheit gebracht hatte. Später tauchen die Fotos auf, wie zur Bestätigung, und wieder bleibt die Frage: Wenn jemand seine Frau schlägt, gäbe es doch andere Verletzungen, als eine Tür, welche der Täter einer Frau gegen die Knie schlägt, wie auch immer er das schaffen sollte. Und wie passen diese Verletzungen zu Birgits Behauptung, er habe ihren Fuß in böser Absicht eingeklemmt und dabei gleichzeitig ihre Knie geprellt? Das ist doch unmöglich, außer für die Superheldin Elastica, die mit den Gummibeinen!

Woher sie den blauen Fleck am Oberarm hat, weiß Stefan beim besten Willen nicht. Birgit behauptet, sie stammten von seinem „festen Handdruck“ – soll das für eine Wegweisung reichen, wenn ohnehin Stefan schon schildert, dass sich Birgit mit der Tür mehrmals selbst verletzt hat?

Was liegt also gegen Stefan vor? Fotos von blauen Flecken, welche laut Stefans Aussage durch die außer Rand und Band geratene Frau selbst verursacht waren. Eindeutige Angriffsverletzungen sehen wir in dem Akt nicht, der sich „Opfervernehmung“ nennt. Doch das ist für unser „Gewaltschutzsystem“ ja nicht notwendig. Schließlich hat es bereits im Titel das Urteil gefällt. Die vernommene Birgit ist schließlich im Vorhinein das „Opfer“, obwohl sie möglicherweise gerade selbst Beweise ihrer eigenen Aggression geliefert hat.

Es wird an der Zeit, klar auszusprechen: Das „Gewaltschutzsystem“ steht oft nicht auf der Seite der Opfer. Es steht leider oft voreingenommen auf der Seite der Frau, nennt sie vor jeder Beweisaufnahme „Opfer“ und den Mann „Gefährder“. Wie praktisch ist das? Das Urteil ist gesprochen, das Ergebnis steht fest, erst dann nehmen wir Tatbestand und Beweise auf, durch die frauenlastige Brille gefiltert und begutachtet. Unser „Gewaltschutzsystem“ hat seine Unschuld längst verloren.

Eine bange Frage bleibt, wenn der nächste, lästige Vertreter klingelt: Darf sich der, wenn er seinen Fuß in Ihre Tür stellt, auch danach über seine blauen Flecken am Fuß beklagen und Sie aus Ihrem eigenen Haus weisen lassen, damit er es sich dort über ein Jahr gemütlich machen kann? Der Männerservice kann Sie beruhigen: Noch gab es keinen derartigen Fall, doch bei diesem Wegweisungsrecht ist Vorsicht geboten!

Männerservice-Report #42, veröffentlicht am 11. April 2017

Betroffene
Vater: Stefan Burger*
Kinder: Stefan*, 11 Jahre und Andrea*, 8 Jahre

In der Verantwortung
Birgit*, Stefans Ehefrau
Scheidungsanwältin
Polizei Feldkirch
Bezirksgericht Feldkirch
österreichisches Gewaltschutzsystem

Ort und Zeitraum:
Feldkirch, seit Dezember 2016

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2d Kommentare

  1. Ich denke ein Problem ist, das Frauen wissen dass das System ziemlich auf ihrer Seite ist, sie wissen dass der Mann sie i.d.R. nicht zurückschlagen wird und das wenn er es tut, all die Gewalt die von ihr ausging völlig irrelevant wird und sie wissen das sie so gut wie nie für eine Falschbeschuldigung bestraft werden.

  2. Kommt mir seeehr bekannt vor! Meine Ex versuchte auch sich mit einer Wegweisung Vorteile für die Scheidung zu verschaffen! Von wem sie das wohl hatte? Ich war die Ruhe selbst als plötzlich die Polizei in der Tür stand. Ich wurde auch fast ein Jahr von meiner Frau bis aufs Blut provoziert, zu Tiefst beleidigt. Mir fällt heute gar nicht mehr ein was sie noch alles versuchte. Frauen lernt man eben erst bei der Scheidung so richtig kennen!