Wie eine Schachfigur

Sven* ist noch ein Baby gewesen, als mit Herwig Ulmer* sein Stiefvater in sein Leben getreten ist. Liebevoll hatte sich Herwig seiner angenommen, und noch heute kümmert dieser sich gleichermaßen um Sven wie um seine Töchter und Svens Halbschwestern, Lina*, und Sophia*.

Dabei lebt nun auch Herwig schon von Katja*, der Mutter der Kinder, getrennt. Rolf* ist nun der Mann in Katjas Leben, der alle Vorzüge eines perfekten Partners in sich vereint, während Katja diesem gegenüber wohl wieder beteuert, wie schrecklich das Leben mit den bisherigen, natürlich tyrannischen, Vätern ihrer Kinder gewesen sei. Herwig kann sich die Verteufelungen vorstellen, die nunmehr ebenso auf ihn zielen. Er hat sie gutgläubig und vertrauensvoll geglaubt damals, als Katja ihn selbst noch hochgejubelt und Svens Vater zugleich bitterböse schlechtgeredet hatte.

Während nun, so hört Herwig, Katja mit dem nächsten Kind, jetzt von Rolf, schwanger sein soll, kümmert sich Herwig weiterhin zu 40% um alle drei Kinder – richtig, um Sven ganz genau so wie um Lina und Sophia, drei ganze Tage in der Woche.

Dabei gelingt es Herwig, voll berufstätig zu bleiben, seiner flexiblen Arbeitsstelle sei Dank. Nur die Freizeit für sich selbst, die bleibt auf der Strecke, doch daran denkt er bei all dem so willkommenen Trubel mit den drei Kindern nicht ein einziges Mal.

Katja hingegen arbeitet überhaupt nicht, sie war schon vor der Schwangerschaft nicht berufstätig. Gerade, weil sie nicht arbeitete, durfte sie seit der Trennung von Herwig Kindesunterhalt verlangen, obwohl dieser Vater die Kinder fast zur Hälfte versorgt, denn unser Unterhaltsrecht sagt: Wenn ein Elternteil die Kinder annähernd zur Hälfte versorgt und die Doppelbelastung von Beruf und Familie auf sich nimmt, dann darf der andere, jener ohne Doppelbelastung, in diesem Fall Katja, von diesem Elternteil Kindesunterhalt kassieren – sonst nicht. Katja wird wohl meinen, sie wäre dumm, sich einen Job zu suchen, mit ihren Einkünften Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Kindesunterhalt von Svens Vater, Kindesunterhalt von Herwig und neuerdings noch Rolfs Versorgungsleistungen

Soweit die wiederholte Beweisführung des Männerservice, dass Kindesunterhalt wieder einmal gar nichts mit den Kindern zu tun hat, sondern Geld für die Mutter ist – genau für eine Mutter, und genau nicht für einen sorgewilligen Vater. Wenn nämlich Herwig nicht arbeiten würde, so folgte nach unserer beweisbaren Praxiserfahrung die «Anspannung», er wiederum könnte jedoch nicht umgekehrt von Katja Kindesunterhalt verlangen, auch wenn diese gut verdiente – weil bei Vätern das selbe Unterhaltsrecht zumeist anders gehandhabt wird als bei Müttern.

Dieser engagierte Vater, also einmal mehr einer der «Dummen» in Österreichs Familienrecht, meldet uns seine Sorgen über letzteres:

Jetzt will Katja nämlich ins Ausland ziehen, zu Rolf. Das würde bedeuten, dass der damals zuerst so mühsam gegen Widerstände errungene Alltag der Kinder mit dem Vater jetzt plötzlich wieder vor dem Aus stünde. Katjas mögliche Entscheidung würde Herwigs Alltag auf den Kopf stellen, und nicht nur seinen: Die Kinder freuen sich immer so sehr auf die Zeit mit Herwig – eine Zeit, die es plötzlich nicht mehr geben soll, weil Katja andere Vorstellungen hat.

Einmal mehr droht, wie eine Seifenblase zu zerplatzen, was viele Unbefangene für echte Väterrechte zu halten scheinen:

Die «Gemeinsame Obsorge», ja, mit ihr könnte Herwig verhindern, dass Katja ins Ausland geht – wohlgemerkt jedoch nicht, dass sie die Kinder quer über ganz Österreich in eine unerreichbare Ecke verfrachtet, «Gemeinsame Obsorge», hin oder her. Doch die «Gemeinsame Obsorge» könnte von Katja planmässig sabotiert werden, dann hätte sie den Freibrief für das Ausland in der Hand – in der beweisbaren Praxis ist das Realität, abseits der schönen Worte von Justiz und Politik.

Sogar das Kontaktrecht spottete seines Namens, wenn Katja weit weg fortzöge, mit den Kindern im Gepäck. Dann hätten Vater und Kinder nämlich weder Kontakt zueinander, noch praktisch ein wirkliches Recht darauf.

Herwig fühlt sich wie eine Schachfigur, die Katja auf ihrem Spielbrett nach Belieben herumschieben darf, oder geschlagen zur Seite werfen. Die Kinder, der Vater und alle Familienbeziehungen zu den Verwandten: Katja überlegt und verrät nicht, wie sie darüber zu entscheiden gedenkt, während alle Betroffenen in unerträglicher Spannung abzuwarten gezwungen sind.

In dieser Unrechtslage hat ein gewöhnlicher Vater kaum Chancen, daher geben die Meisten auf. Herwig jedoch trauen wir zu, gegen alle Widerstände für seine Liebsten erfolgreich kämpfen zu können, so authentisch er als liebevoller Vater wahrzunehmen ist und so stark und glaubwürdig er kommuniziert. Wir stehen ihm mit unseren Erfahrungen stets zur Seite.


Männerservice-Report #242, veröffentlicht am 16. Februar 2021

Betroffene
Vater: Herwig Ulmer*
Kinder: Sven*, 7 Jahre, Lina*, 5 Jahre, Sophia*, 3 Jahre
väterliche Verwandte

In der Verantwortung
Katja*, Mutter der Kinder
Rolf*, Katjas Zukünftiger (und möglicherweise bald der nächste Betroffene, wie sich befürchten lässt)
österreichisches Familienrecht

Ort und Zeitraum:
Oktober 2020, irgendwo in Österreich (konkrete Ortsangabe wird bewusst vermieden)

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