Wer kann diese Bitte ausschlagen?

Martin Bitter zählt zu den vielen weggewiesenen Männern, die bei uns Hilfe suchen.

2009 hat er das Haus, großteils eigenhändig und mit der Hilfe von Freunden, neben seiner Arbeit gebaut. Fünf Jahre später darf er sich diesem Haus auf 50 Meter nicht mehr nähern, einfach deshalb, weil seine Frau Sonja behauptete, er hätte sie bedroht. Beweise gab es keine, selbstverständlich.

Natürlich war die Wegweisung wieder einmal für die Frau hochprofitabel: Sie konnte sich im Zuge der Scheidung das Haus sichern, das ihr Exmann gebaut hatte, und dieser konnte selbst sehen, wo er bleibt. Seitdem erschwert und verweigert Sonja Martin, dem Vater der gemeinsamen Tochter, Alina, den Kontakt zu ihr so schikanös, wie es ihr nur möglich ist, und nur ab zu hat Martin die Chance, sein Kind in der Besuchsbegleitung zu sehen. Soweit zum Üblichen, in Österreich, im Familienrecht und im so ganz besonders verlogenen Gewaltschutz.

Nun leitet uns Martin ein Mail weiter, das ein sehr höflich vorgebrachtes Anliegen enthält: „Ich hätte noch eine Bitte: Alina hat im Juni Projekttage, sie möchte auch in Taekwondo machen und Gitarre lernen, ausserdem braucht sie im Herbst einen Computer und Drucker für die Schule. Würdest du jeweils die Hälfte übernehmen?“, haucht Sonja zart, wenn sie wieder Geld braucht, und jammert sehr, wie sie das alles nicht schaffen würde. Die arme Frau, die kostenfrei in einem Haus wohnt, das sie Martin geraubt hat, die arme Frau, die ohnehin Unterhalt und Familienbeihilfe bekommt, stemmt nicht, was andere Eltern, die zusammenleben, ebenfalls nicht so locker finanzieren können.

Könnten Sie so eine reizende Bitte abschlagen, von der Frau, die sie aus ihrem selbstgebauten Haus werfen hat lassen? Noch dazu, wenn sie schon im Vorhinein ein „Danke“ im Schluss des Textes haucht?

Natürlich kann Martin nicht abschlagen, meinen wir! Denn Sonja hat ihrem zarten Text sicherheitshalber gleich angeschlossen, was passiert, wenn Martin nicht zahlt: Sie klagt dann die Kosten natürlich ein, denn, wie haben wir diese Floskel satt, „ihr steht das zu!“

Was soll Martin tun, fragt er? Wir meinen: Gar nichts. Soll sie doch zur Jugendwohlfahrt und die zum Gericht rennen, da haben sie alle schon Übung, und mit dieser blöden, angeschlossenen Drohung, noch dazu mit dieser unverschämten Vorgeschichte, würden wir auf ihren falschen Dank verzichten.

Sonja soll doch selbst sehen, wie weit sie mit ihrer Forderung kommt. Taekwondo, oder was ihr sonst an Hobbies noch für ihr Kind einfällt, kann die Hausbesitzerin selbst bezahlen. Was den Gitarrenunterricht betrifft, wäre sie nicht die erste Mutter, die mit Zetteln kommt, welche das Kind als „hochbegabt“ ausweisen sollen – nur, damit sie den Vater dafür auch noch zur Kasse bitten kann.

„Sonderbedarf“ heißt es, wenn sich eine Mutter zusätzlich zum Kindesunterhalt, der Familienbeihilfe, den Kinderabsetzbetrag und weiteren möglichen Unterstützungen noch alles Mögliche vom Vater zahlen lassen darf, das sie sich für das Kind ausdenkt.

Wir denken, Sonja hat sich schon genug bereichert, und wünschen solchen Müttern viel Erfolg bei eigenem Broterwerb, denn nur dieses Einkommen steht ihnen wirklich zu.


Männerservice-Report #114, veröffentlicht am 28. August 2018

Betroffene
Vater: Martin Bitter*
Tochter: Alina Bitter*, 8 Jahre alt

In der Verantwortung
Sonja Bitter*
Polizei und österreichisches Gewaltschutzsystem
österreichisches Familien- und Unterhaltsrecht

Ort und Zeitraum:
Raum Linz , Mai 2018

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