Wegweisung bizarr: Haus leer, Eigentümer obdachlos!

Wir haben bereits über Rolf Gerst berichtet: Ein Video beweist, dass ihn seine Noch-Frau attackierte, die schon gar nicht mehr in seinem Haus lebte und nur zum Ausräumen gekommen war. Er ließ die Polizei rufen, daraufhin wies sie plötzlich Aufschürfungen vor, von denen Rolf schwört, dass sie sich diese selbst auf die Schnelle beigebracht habe. Dann ließ sie ihn mit Hilfe der Polizei wegweisen, welche das Video von der Attacke der Frau auf Rolf ignorierte. Der Männerservice intervenierte nach allen Seiten. Alle Verantwortungsträger in der Politik haben eisern ignoriert oder abgeblockt, und der Grünen-Chef Johannes Rauch, dessen Partei die Gewaltschutzstelle verantwortet, bat sogar, ihn aus dem Verteiler zu nehmen, weil er nichts davon lesen will.

Eine Zeit lang hat Rolf mit seiner hochschwangeren Tochter im Wohnwagen gelebt, obwohl beide genau wussten: Das Haus steht leer- doch Rolf darf es nicht betreten! Ihnen war klar: Noch-Gattin Josefine wird die Zeit nutzen, das Haus leer zu räumen, denn zu diesem Zweck war sie ja überhaupt aufgetaucht, damals, am 27. Juli. Rolf hat allen bei der Polizei und dem Gericht davon erzählt. Niemanden hat es interessiert. Jeder hat sich somit zum Komplizen gemacht für das folgende Geschehen:

Dort, wo Rolf sein Haus gebaut hat, kennt er natürlich viele Menschen. Fassungslos bekommt er daher mit, wie bis zu fünf Leute immer wieder auftauchen und mitnehmen, was, wie sagt das Sprichwort, nicht niet- und nagelfest ist – doch, nicht einmal das reicht: Selbst mit Werkzeug taucht die bunte Truppe auf, um lösen zu können, was einmal festgeschraubt wurde!

Unzählige Gegenstände von Rolfs Haus, so schildert dieser perplex, bekommen Beine: Vom Besteck begonnen über die Kaffeemaschine, den Toaster, der Tiefkühler, die Waschmaschine und natürlich der zugehörige Wäschetrockner, denn wie soll die Wäsche aus der frisch mitgereisten Waschmaschine sonst getrocknet werden…? – Rolf will gar nicht daran denken, welch trister Anblick sich ihm bieten wird, sollte er eines Tages wieder in seinem leergeräumten Haus stehen.

Noch einmal versucht es Rolf verzweifelt bei der Polizei, welche sich schon bei der Wegweisung nicht für seine Beweise interessiert hat. Diese meint zum Umstand, dass seine Noch-Frau das Haus, das Rolf gebaut hat, leerräumt: Sie könne hier nichts unternehmen, es handle sich um einen Streit zwischen Ehepartnern. Dieselbe Polizei, welche dem Ausräumen des Hauses die Bahn geebnet hat, will nun nicht einmal diese, fast schon Plünderung, beweisbar aufnehmen? Der Männerservice ist es ja gewohnt, Rolf jedoch noch nicht.

Stellen Sie sich vor, ein Mann zieht die Hälfte des Ersparten seiner Frau heimlich vom Konto ab, und die Polizei erzählt der Frau, so ein „Streit zwischen Eheleuten“ ginge sie nichts an? Auch für Eheleute gilt das Menschenrecht auf Schutz des erworbenen Eigentums – nicht jedoch in unserem Gewaltschutzsystem, ein gespenstischer Parallelstaat ohne rechtsstaatliche Grundsätze.

Weiterhin spielt die von der Schwarz-Grünen Regierung verantwortete IfS-Gewaltschutzstelle, in einem von der Bundes-SPÖ ausgedachten und auch von der FPÖ und den NEOS beflissen vor jeder Kritik geschützten Gewaltschutzsystem, eine fragwürdige Rolle:

Die Gewaltschutzstelle war es, welche auf Seiten der Frau das Betretungsverbot für Rolf so beantragt hat, dass es bis zum Ende der Scheidung gilt. Welch ausgebuffte Taktik, kritisierte der Männerservice schon am 29.8 im ersten Report, denn mit dieser Verfügung kann die Frau indirekt das Betretungsverbot verlängern, wie es ihr passt – indem sie einfach die Scheidung hinauszögert!

Exakt diese Befürchtung des Männerservice hat sich vier Wochen später bestätigt: Am 26.9. hätte der Verhandlungstermin zur Scheidung stattfinden sollen. Doch direkt am Gericht, so erzählt Rolf, erklärt Josefine sogar der Richterin mitten ins Gesicht: Sie lässt die Verhandlung abblasen, nur zu einem Zweck: Damit er nicht ins Haus zurück kann! Dieselbe Richterin, welche das Betretungsverbot erlassen hat, hört das, und was macht sie? Sie leistet dem Wunsch der Frau Folge!

Offenbar geschieht es wie vorhergesagt: Josefine verzögert die Scheidung, weil das Betretungsverbot damit automatisch verlängert wird.

Der Männerservice bleibt unterstützend zu Rolfs Anwalt hartnäckig an diesem Fall. Sie werden weiterhin die Reaktionen und vor allem die Nicht-Reaktionen der Politik nachlesen können. Sie werden diese Wegweisung transparent mit verfolgen können, werden sehen, wie gewaltig die Vorteile einer Wegweisung für die Frau bei einer Scheidung sind, wie leicht sie ohne eindeutige Beweise geschieht und wie groß die Konsequenzen für einen Betroffenen sind.

Liveticker: Verfolgen Sie hier die Antworten aller Politiker und Ämter auf Fragen zu dieser Wegweisung:
https://www.maennerservice.at/fall-rolf-gerst-reaktionen-aus-politik-und-aemtern-auf-die-anfragen/

Link zum ersten Report über diesen Fall vom 29.8.2017: https://www.maennerservice.at/report/mit-der-hochschwangeren-tochter-weggewiesen/

Lesen Sie hier weiter: Wie wir die Politik bis ganz oben in die Verantwortung ziehen:
https://www.maennerpartei.at/politische-konsequenzen-aus-der-wegweisung-von-rolf-gerst/

Männerservice-Report #67, veröffentlicht am 3.10.2017

Betroffene
Rolf Gerst*
Tochter aus erster Ehe: Stefanie Gerst*
Ungeborenes Enkelkind

In der Verantwortung
Josefine Gerst*, Rolfs Noch-Ehefrau
Jaqueline*, Josefines Tochter aus früherer Beziehung
Polizei Höchst, Vorarlberg
Institut für Sozialdienste, Gewaltschutzstelle
Bezirkshauptmannschaft Bregenz
Vorarlberger Landesregierung
Bezirksgericht Bregenz

Ort und Zeitraum:
Vorarlberger Unterland, seit 27. Juli 2017

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