Unterhalt: Stopp, unterschreiben Sie nicht!

Bei einer Scheidung stehen viele Männer unter Druck. Sie wissen, dass in diesem Zeitpunkt Entscheidungen fallen, welche ihr zukünftiges Leben massiv beeinträchtigen können. Gleichzeitig geht in den Köpfen ein Gespenst um: Die strittige Scheidung, die berüchtigte „Schmutzwäsche“, fürchten vielen Menschen mehr als alles andere.

Wohl deshalb hat Richard Hubmann im Jahre 2012 in eine einvernehmliche Scheidung eingewilligt, in der er sich zu Unterhalt verpflichtet hat. 500 Euro pro Monat, zusätzlich noch je 200 Euro Weihnachts- und Urlaubsgeld und sogar noch einen Teil des Bonus, den sich Richard zumeist jährlich verdient, erlegt sich der Mann freiwillig auf, so zumindest ist seine Unterschrift unter die einvernehmliche Scheidung, mit all diesen Unterhaltsverpflichtungen, wiederzugeben.

Doch wir wissen, wie es Männern angesichts der Verhandlungen um eine einvernehmliche Scheidung geht: Willigen sie nicht in ihre eigene finanzielle Belastung ein, wird ihnen oft Angst gemacht, vor eine schmutzigen Schlammschlacht und einem Scheidungsurteil, das noch schlimmer kommen könnte als der Teufelspakt, der gerade vor ihnen liegt. Viele sind es schließlich von allen anderen Vertragsklauseln im täglichen Leben, welche uns durch Konsumenten- und Arbeitnehmerschutz vor unfairem Kleingedruckten schützen, gewöhnt, darauf zu vertrauen, dass Staat und Justiz schon darauf schauen werden, dass ungerechte Klauseln gar nicht erst vorgelegt werden können oder schließlich sich als ungültig herausstellen würden.

Tatsächlich brauchen Männer nicht befürchten, dass unter Scheidungsvereinbarungen Unfaires im Kleingedruckten geschrieben steht, nein: Das Unrecht wird den Männern gleich ganz verschwiegen!

Den schlimmsten Satzteil, den Richard unterschreibt, kann ein Laie nämlich gar nicht verstehen: „Die Umstandsklausel beim Ehegattenunterhalt wird ausgeschlossen.“ Was dies bedeutet, erfährt Richard natürlich erst, als es zu spät wird.

Richard und seine Frau hatten ein Pflegekind, das nach der Scheidung bei der Frau verblieb. Jetzt ist dieses Kind erwachsen und ausgezogen. Warum sollte also Richards Exfrau nicht voll arbeiten, statt Unterhalt zu kassieren? Nun, anhand des „Ausschlusses der Umstandsklausel“ stellt sich die Frage anders: Warum sollte sie Vollzeit arbeiten? Sie hat ohnehin Anspruch auf Unterhalt von Richard.

Weil die Umstandsklausel ausgeschlossen wurde, könnte Claudia sogar mehr verdienen als Richard. Trotzdem hätte sie Anspruch auf Richards Geld.

Weil die Umstandsklausel ausgeschlossen wurde, könnte Richard in finanzielle Not geraten, trotzdem wäre er eisern immer noch zur selben Unterhaltssumme verpflichtet.

Richard fühlt sein Vertrauen in Staat und Justiz völlig verraten. Er sieht doch, wie sich Claudia mehr leisten kann als er selbst, obwohl sie weniger arbeitet. Er fühlt sich ausgenutzt, und endlich greift er zum Telefon, um den Männerservice zu fragen. Kann er den Unterhalt doch reduzieren?

Doch auch nach genauer Prüfung der Vereinbarung stellen wir fest: Dieser Ausschluss der Umstandsklausel war ein schwerer Fehler. Während umgekehrt eine Frau von der Scheidungsberatung und dem Richter mehrmals gewarnt wird, sollte sie Willens sein, auf Unterhalt zu verzichten, wurde Richard überhaupt nicht gewarnt, im Gegenteil: Er wurde im Gefühl gelassen, es könne noch schlimmer kommen und er solle froh sein, mit dieser Unterhaltsvereinbarung „davonzukommen“.

Spätestens, wenn Richard eines Tages in Rente geht, wird er weniger Einkommen zur Verfügung haben. Dann wird ihn die Vereinbarung, welche er 2012 unterschrieben hat, erst richtig schmerzen. Daher ist er einverstanden, dass wir mit seinem Beispiel die Menschen in Österreich warnen:

Vermeiden Sie bei einer Scheidung Ehegattenunterhalt, vor allem unbefristeten oder vom Einkommen beider Partner unabhängigen.

Oft ist eine „strittige“ Scheidung ein Ende mit Schrecken, doch wenn die Frau lebenslangen Ehegattenunterhalt fordert, ist eine „einvernehmliche“, die Sie unter Druck unterschreiben, ein Schrecken ohne Ende.

Männerservice-Report #86, veröffentlicht am 13. Februar 2018

Betroffene
Mann: Richard Hubmann*

In der Verantwortung
Claudia Hubmann*, Exfrau von Richard
Vorarlberger Beratungseinrichtungen, unter anderem: IfS Familienarbeit

Ort und Zeitraum:
Bludenz, Scheidung 2012, aktueller Anlass Dezember 2017

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