Tausend gute Gründe

Seit Robert Schweitzer von seinen Kindern getrennt lebt, findet die Mutter seiner Kinder, Sonja immer wieder einen Grund, um zu verhindern, dass er seine Kinder sieht. Eine typische Verweigerin, so kennen wir dies aus zahllosen Beispielen, findet immer einen Anlass, und dieser Grund hat immer mit ihren „Ängsten“ zu tun. Von diesen Ängsten findet Sonja immer genug, um einen Vorwand zu haben.

So könnte ja Robert zum Beispiel gerade leicht erkrankt sein, dann könnte er die Kinder anstecken. Daher will Sonja dem Vater ihrer Kinder vorschreiben, dass er sich sofort von selbst meldet, falls er einen Anflug einer Erkältung spüren sollte, damit Sonja die Kinder vor ihrem ansteckenden Vater in Sicherheit bringen kann. Ein ärztliches Attest solle Robert Sonja vorlegen, damit sie ein besseres Gefühl hat. Umgekehrt jedoch ruft Sonja den Vater ihrer Kinder nie an, wenn sie selbst erkältet ist und die Kinder anstecken könnte…

Überhaupt verhält sich Sonja nach für uns gewohntem Bild: Sie will immer die letzte Entscheidung haben, ob die Kinder den Vater jetzt gerade sehen können oder nicht, und dabei sieht sie nur einen, höchst objektiven Maßstab: Dass sie ein gutes Gefühl hat. Will der Vater also seine Kinder sehen, so hat er zuerst eine schier unmögliche Aufgabe lösen: Der Mutter ein gutes Gefühl zu verschaffen. Dieses Gefühl hat Sonja natürlich nie so recht. Wenn Robert nicht Rat und Hilfe beim Männerservice gesucht und gerichtlich ein Kontaktrecht erreicht hätte, dann würde er seine Kinder schon längst nicht mehr sehen.

Doch Sonja hat es bis jetzt immer noch geschafft, zu verhindern, dass ihre Kinder zum Vater in die Wohnung dürfen, oder gar die zweistündige Autofahrt zu ihren Großeltern, Roberts Eltern, die selbst nicht mehr reisefähig sind, antreten können.

Robert reichen die ständigen kleinen Erschwernisse. Wieder wendet er sich an das Gericht, damit er endlich die Kinder ohne Behinderungen und ständige Schikanen sehen darf.

Der Richter sollte aus Erfahrung heraus wissen, dass hier wieder eine Mutter dem Vater Steine in den Weg legt, wo sie nur kann. Doch in der Praxis sucht ein Gericht lieber zuerst den Weg des Einvernehmens, auch, wenn schon längst erkennbar ist, wenn eine Mutter destruktiv blockiert. Der Richter schickt also Robert und Sonja in eine Mediation, auf gut deutsch eine Vermittlung.

Schon bei der Vereinbarung des ersten Termins hätte es dem Mediator reichen sollen: Robert ist der Vollzeitberufstätige, viele Kilometer entfernt, er ist derjenige mit wenig Zeit. Doch nicht mit ihm, nein, mit Sonja ist es schwer, überhaupt einen Termin zu finden, der ihr passt. Endlich willigt Sonja ein, für einen Mittwoch vormittag. Niemand nimmt darauf Rücksicht, wie ungünstig dieser Termin für Robert ist. In seinem Beruf kann er keine bezahlten Amtsstunden geltend machen. Er nimmt extra einen halben Tag frei und macht sich pünktlich auf die Anreise. Am Tag vorher hat er sich mit dem Männerservice abgestimmt, wie er sich in der Mediation verhalten soll, worauf er beim Mediator achten und wie er auf die erwarteten, ständigen persönlichen Angriffe der Mutter reagieren solle.

An diesem Mittwoch jedoch, wie zum Hohn der Valentinstag, ruft Robert noch einmal beim Männerservice an. Gerade in dem Augenblick, als Robert im Warteraum saß, hat er eine Nachricht von Sonja erhalten: Krank sei sie geworden, ganz urplötzlich. Sollen sich doch wieder alle anderen bemühen, mit ihr einen neuen Termin zu vereinbaren, irgendwann. Soll doch Robert noch einmal frei nehmen, wenn es Sonja gerade passt.

Robert ist überzeugt: Sonja hat absichtlich spät im letzten Moment abgesagt. Jetzt heißt es, Nerven zu behalten. Doch wir sind der Ansicht: Ab jetzt soll das Gericht endlich das Offensichtliche eingestehen: Sonja benutzt ihre Position, um Robert zu schikanieren, auf Kosten der Kinder, des Vaters und der Großeltern, und führt dabei Gericht und Mediator an der Nase herum. Wenn Sonja nämlich einfach nicht erscheint, dauert die Mediation länger. Je länger sie dauert, desto länger gibt es keine Änderung, und genau das will Sonja ja erreichen.

Nun soll das Gericht einfach vorläufige Entscheidungen fällen, statt sich verhöhnen zu lassen. Wir setzten Hoffnungen in diesen, uns gut bekannten, Richter und ermutigen Robert zu entsprechenden Anträgen.

Männerservice-Report #101, veröffentlicht am 29. Mai 2018

Betroffene
Vater: Robert Schweitzer*
2 Kinder, Vorschulalter:
Verwandte: väterliche Großeltern

In der Verantwortung
Sonja Schweitzer*, Mutter des Kindes
Bezirksgericht Feldkirch
Mediation

Ort und Zeitraum:
Vorarlberg, Schweiz, 14. Februar 2018**

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