Sonst schläfere ich Deinen Hund ein!

Robert Meidl hat vor 10 Jahren die Obsorge für den damals 2-jährigen Alexander übernommen. Dessen Mutter, Sonja, wurde damals als „nicht erziehungsfähig“ eingestuft und das Kind zum Vater gegeben – ein Urteil, das unserer Erfahrung nach wahrlich nicht leicht zu erkämpfen ist für einen Vater. Seit diesem Beschluss hat Sonja immer wieder versucht, die Obsorge zurückzugewinnen, doch jedes mal wurde bestätigt: Sie ist nun einmal nicht geeignet, ein Kind zu erziehen.

Robert hat sich aus unserer Sicht menschlich sehr fair verhalten. Er ist Alexanders Beziehung zu dessen Mutter niemals im Weg gestanden. Doch dieses Familienrecht bestraft, einmal mehr, Menschen, welche sich korrekt, anständig und fair verhalten.

Jeden Tag konnte Sonja, die in Roberts Nähe wohnte, ihren Sohn sehen. Täglich hat sie versucht, Alexander nicht nur zu binden, sondern, wir würden es nennen, stärker an sich zu fesseln. Das Wichtigste unter den vielen Geschenken für Alexander war für ihn ein kleiner Hund, der natürlich bei Sonja bleiben sollte. Wie hat sich Alexander gefreut über seinen Hund! – Etwas, das Sonja auszunutzen wusste.

„Wenn Du nicht täglich bei mir bist, um Dich um den Hund zu kümmern, muss ich ihn einschläfern lassen!“ – so lautete der „sanfte, mütterliche Druck“ auf ihren Sohn, um nur eines der Beispiele zu nennen.

Doch gegen Manipulation und seelischen Druck von Müttern geht dieses „Familienrecht“ ja ungern vor, und Robert bleibt im Glauben, dass Sonja es schon nicht zu weit treiben wird. Schließlich hält ein Gericht, was es verspricht, denkt er, und wird die Obsorge beim Vater lassen, damit er aufpassen kann. Doch wie so oft hat dieses Familienrecht auch für Robert jetzt eine böse Überraschung parat:

Wieder einmal hat Sonja die Übertragung der Obsorge beantragt. Während der wiederholte Antrag eines Vaters wohl nur missbilligend beäugt worden wäre, darf sich über Sonjas Antrag schon wieder eine Gutachterin versuchen, diesmal eine neue. Diese „Expertin“ kennt Robert noch gar nicht, doch er wird sie bald kennenlernen.

Ein Profi unter den Gutachtern streitet nicht mit den Konfliktparteien. Diese Gutachterin jedoch gerät über das Gespräch mit Robert so in Rage, dass sie ihn anbrüllt. Dann will sie „neutral und sachlich“ darüber entscheiden, ob Alexander weiter bei Robert leben soll oder nicht. Können Sie sich vorstellen, wie sie entschieden hat? Richtig, auf einmal sei Sonja doch erziehungsfähig, und der Sohn soll plötzlich zur Mutter!

Wieder einmal taucht eine uns bekannte, schwache Richterin auf. Robert beschwert sich darüber, wie parteiisch sie war. Dieselbe Richterin haben wir schon persönlich erlebt, als sie tatenlos zugesehen hatte, wie eine Mutter einen Vater vor ihren Augen mitten im Gerichtsverfahren ständig körperlich attackiert hatte. Da ist es nur zu verständlich, dass viele Männerservice-Hilfesuchende unzufrieden sind mit ihrer Verhandlungsführung und sie als parteiisch empfinden.

Bei diesen Personen, welche über die Zukunft von Alexander entscheiden, wundert es einmal mehr nicht: Die Obsorge geht nun doch, nach 10 Jahren, wieder an dessen Mutter Sonja, und diese nimmt sich kein Vorbild an Roberts früherem Verhalten: Schon nach kurzer Zeit zieht sie mit Alexander um, weg vom bisherigen Wohnort, und Robert sieht den Sohn, der bisher bei ihm aufgewachsen ist, überhaupt nicht mehr.

Jetzt braucht Robert dringend Hilfe. Der Männerservice will dazu beitragen, dass Sonja nicht so einfach einen Keil zwischen Vater und Sohn treibt, obwohl an dieser Geschichte zu erkennen ist, dass einer Mutter viel erlaubt ist in Österreich.

Männerservice-Report #87, veröffentlicht am 20. Februar 2018

Betroffene
Vater: Robert Meidl*
Sohn: Alexander*, 12 Jahre alt

In der Verantwortung
Sonja*, Alexanders Mutter
Gutachterin, Feldkirch
Richterin

Ort und Zeitraum:
Vorarlberger Unterland, Frühjahr 2017

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