Richterin gegen Kind: Ein ungleicher Kampf!

Richter sind gesetzlich verpflichtet, nach dem Wohle des Kindes zu entscheiden. Das Kindeswohl wird jedoch in der Praxis allzu oft in Richtung der Mutter gestreckt und gedehnt, wie diese Geschichte zeigt:

Im Mai 2015 stellt die Mutter den fünfjährigen Daniel bei seinem Vater, Magnus Baumer, vor die Tür – vorerst zum Glück für alle:

Die Mutter unterzieht sich endlich der dringend notwendigen, stationären Behandlung.
Daniel hat jahrelang schwere seelische Belastungen erlebt, war schon unter Beobachtung der Jugendwohlfahrt und des Familiendienstes und erlebt bei seinem Vater endlich eine Befreiung von allen Belastungen.
Magnus kann sich endlich um seinen Sohn kümmern, denn er wusste, wie schlecht es Daniel bei seiner Mutter ergeht. Endlich leidet er nicht mehr mit Daniel aus der Ferne mit.

Nun kann eine neue Zukunft beginnen: Daniel geht es zunehmend besser, die Belastungssymptome gehen allmählich zurück. Doch noch ist nicht alles ausgestanden. Zum Schulanfang im Herbst 2015 ist der Ballast aus der Zeit bei der Mutter für alle noch klar merkbar. Das Lehrpersonal weiß, dass nun der Vater der einzige Ansprechpartner ist, wenn es um Daniels Wohl und Zukunft geht. Mit der Mutter kommen die Lehrer nicht zurecht, mit Magnus hingegen Bestens.

Die Jugendwohlfahrt kennt Daniels Leidensgeschichte zu genüge. Selbst sie, welche oft so skeptisch gegen Väter auftritt, empfiehlt mit vollem Nachdruck: Daniel soll bei seinem Vater bleiben und aufwachsen, im Sinne seiner Gesundheit, Genesung und positiven Entwicklung. Der Familiendienst schließt sich dieser Forderung vollinhaltlich an

Der Fall ist klar, das Gericht kann gar nicht anders aufgrund der Experten: Die Obsorge ist dem Vater zuzusprechen.

Doch die Richterin schockt alle Beteiligten: Sie weigert sich, dem Vater die Obsorge zu übertragen, im Gegenteil:

Nachdem sie in der Verhandlung fast mit der demonstrativ schluchzenden Mutter mitgeweint und den Vater schlicht ignoriert hat, wischt sie alle Expertisen vom Tisch und versucht alles, um der Mutter die Obsorge wiederzugeben, um Daniel nochmals den Leiden bei der Mutter auszuliefern.

Sie beauftragt einen Psychologen, er solle doch feststellen, ob die Mutter nicht doch erziehungsfähig sei, und wenn nicht, ob sie ihr denn Daniel geben kann, wenn sie zusätzlich intensiv betreut und unterstützt würde. – Stellen Sie sich vor: Eine psychisch kranke Mutter soll das Kind bekommen, und wenn es der Allgemeinheit zusätzliche Betreuer und Aufpasser kosten soll – Hauptsache, der Vater hat das Kind nicht!

Der Psychologe benötigt Zeit, sehr viel Zeit. Daniel sollte schon seit einem halben Jahr offiziell bei seinem Vater wohnen dürfen, doch das Verhalten der Richterin zögert alles zur Unerträglichkeit hinaus.

Währenddessen bleibt bei Vater und Sohn die nagende Ungewissheit: Wird Daniel wieder zur Mutter zurück gezwungen? Beginnt seine Leidensgeschichte nochmals von vorne, nur weil eine Richterin das so will?

Männerservice-Report #7, veröffentlicht am 9. August 2016

Betroffene
Vater: Magnus Baumer
Kind: Daniel, 6 Jahre alt
Verwandte: Großeltern

In der Verantwortung
Richterin
Mutter des Kindes

Ort und Zeitraum:
Vorarlberg, Bezirk Bregenz, seit Mai 2015

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